Behördenchaos wegen Waffenrechtsnovelle: Bundesweite Schwierigkeiten bei Jagdscheinerteilung. (Quelle: Dorn/DJV)
Waffenrechtsnovelle: Überstürzt geänderte Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung scheitert im Vollzug. Viele Behörden erteilen derzeit keine Erlaubnisse. DJV fordert Erteilung von Jagdscheinen übergangsweise nach dem alten Verfahren.
Die geänderte Prüfung von waffenrechtlicher Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung führt derzeit bundesweit zu massiven Schwierigkeiten bei der Erteilung von Jagdscheinen und waffenrechtlichen Erlaubnissen. Anträge ruhen und werden nicht bearbeitet. Denn: Die geforderte Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt ist in der Umsetzung ungeklärt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) protestiert gegen diese Vorgehensweise und fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einem Brief auf, unverzüglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Jagdscheine und waffenrechtliche Erlaubnisse bundesweit wieder zeitnah in der üblichen Frist von zwei bis vier Wochen erteilt werden. In der Zwischenzeit müssen die Behörden die Erlaubnisse vorübergehend nach dem bisherigen Verfahren prüfen, fordert der DJV.
"Das Chaos bei der Zuverlässigkeitsprüfung war vorhersehbar, alle Experten haben davor gewarnt. Es darf nicht sein, dass Jägerinnen und Jäger jetzt die Versäumnisse der gescheiterten Ampelregierung ausbaden müssen", sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Der DJV fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, schnellstmöglich die Abfragemöglichkeiten der nun zuständigen Behörden für das durchgepeitschte neue Waffengesetz zu schaffen. Verspätet erteilte Jagdscheine können dazu führen, dass Verpflichtungen aus den Jagdgesetzen und Pachtverträgen nicht erfüllt werden können.
Der DJV weist darauf hin, dass die Waffenbehörden schon jetzt ausreichend Abfragemöglichkeiten haben. Die Behörden haben auch die Möglichkeit – sogar die Pflicht – waffenrechtliche Erlaubnisse sofort zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, dass diese nicht hätten erteilt werden dürfen. Die Behörden könnten also nach der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis die bislang nicht mögliche Prüfung fortsetzen und bei negativem Ausgang die Erlaubnis zurücknehmen.
Der DJV betont zudem, dass es sich bei der Jagdscheinerteilung und der waffenrechtlichen Überprüfung um zwei unterschiedliche Prüfungen handelt. Bislang haben in vielen Bundesländern die Jagdbehörden die waffenrechtliche Zuverlässigkeit eigenständig geprüft. Dies muss nach Ansicht des DJV auch weiterhin möglich sein – gerade, wenn sich Waffenbehörden zu Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung auf Grund fehlender Verwaltungsabläufe gar nicht äußern. Dies haben auch die Expertendiskussionen auf dem Deutschen Jagdrechtstag gezeigt, der in der vergangenen Woche in Sundern (NRW) stattgefunden hat.
Der DJV hatte im Gesetzgebungsverfahren auf die zu erwartenden Schwierigkeiten hingewiesen und gefordert, Änderungen im Verwaltungsverfahren erst dann in Kraft treten zu lassen, wenn in der Verwaltung die Voraussetzungen für eine zügige, möglichst automatisierte Abfrage geschaffen sind. Auch auf zahlreiche weitere Versäumnisse und Fehler im Gesetz hatte der Verband hingewiesen und die wenig zielführenden Änderungen im Hauruckverfahren kritisiert.