Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung neu auf. Um den Einsatz dieser Technik – und damit den Schutz von Wildtieren – voranzutreiben, stellt das BMEL weitere 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Derzeit können Drohnen in Deutschland leider noch nicht flächendeckend eingesetzt werden. Ein Grund hierfür: Drohnen sind teuer. Das BMEL unterstützt deshalb die Anschaffung von Drohnen für die Rehkitzrettung bereits im fünften Jahr.
An der Antragstellung wird seitens des BMEL eifrig gearbeitet. Antragsberechtigt sind Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören und andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören. Der Schwerpunkt Rehkitzrettung ist durch die Satzung nachzuweisen. Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden.
Rehkitzrettung – Verpflichtung und Ehrensache
„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet." (§ 17 Nr.1 TierSchG)
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