Auch im Jahr 2025 muss die Bestellung des Saatgutes bis zum 31.01.2025 bei der Geschäftsstelle des LJVT eingereicht werden, da die Fristen für im „GREENING“ umzusetzenden Maßnahmen hinsichtlich der Flächenbestellung am 31.03. enden und die Landwirtschaftsbetriebe an diesen Termin gebunden sind.
Wichtig: alle Anträge die nach dem 31.01.2025 eingegangen und nicht vollständig ausgefüllt sind, werden nicht bearbeitet und nicht gefördert!
Bitte konsultieren Sie rechtzeitig Ihren Landwirt um mit ihm die Flächengrößen, Saatgutmischung/-mengen und den Agrarförderinhalt dieser Flächen abzusprechen damit ggf. die o.g. Termine eingehalten werden können. Damit die Bestellungen besser zugeordnet werden können, vermerken Sie bitte in Zeile 5 des Saatgutantrages die Form der beantragten Fläche.
Alle angebotenen Blühmischungsarten (BI.I – BV) gelten durch das TMIL als verbindlich und können ohne Bedenken für die o.g. Maßnahmen angewandt werden. Weiterhin behält sich der LJVT vor, Einzelmengen bei Überschreitung des Gesamtfördervolumens individuell zu kürzen. Im Falle der Kürzung wird der Antragsteller telefonisch zur Absprache informiert!
Ein Infoschreiben der Stiftung Lebensraum Thüringen e.V. finden Sie hier
Den Antrag finden Sie hier
Die Saatgutmischung finden Sie hier
Wir beraten Sie gern. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Lebensraumverbesserung und helfen Sie mit beim kleinräumigen Biotopverbund.
Dazu wünschen wir Weidmannsheil.
Alexander Weiß
Leiter Geschäftsstelle
Stiftung Lebensraum Thüringen e.V & Obmann für Niederwild& Lebensraum Landesjagdverband Thüringen e.V.
Geschäftsstelle:
Stiftung Lebensraum Thür. e.V.
Sömmerdaer Str. 10
99098 Erfurt-Hochstedt
Tel.: 0361/ 4900056
Fax.: 0361/ 4900057
Mob.: 0152/ 53973966
E-Mail: info @st-lebensraum.de
www.stiftung-lebensraum-thueringen.de