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ThürJHVO+ThürJHPR

Die Brauchbarkeit eines Jagdgebrauchshundes bedingt das Ablegen einer Brauchbarkeitsprüfung, bevor dieser zum jagdlichen Einsatz geführt werden darf. In der Thüringer Jagdhundeverordnung (ThürJHVO) und in der Thüringer Richtlinie zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde (ThürJHPR) hat der Gesetzgeber Prüfungsvoraussetzungen, - kriterien und Richtlinien erstellt, die als Mindestanforderungen für den späteren jagdlichen Einsatz unserer vierbeinigen Jagdhelfer erfüllt werden sollten.

Lesefassung: Stand 11/2023. Herausgeber Landesjagdverband Thüringen e. V.

Thüringer Verordnung zur Feststellung der Brauchbarkeit für Jagdhunde
(Thüringer Jagdhundeverordnung - ThürJHVO -) vom 30. Nov. 2013, (GVBl. Nr. 11, S. 342)

Thüringer Richtlinie zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde
(Thüringer Jagdhundeprüfungsrichtlinie - ThürJHPR - )

Download

FORMULARE:

Für die Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung und zur Dokumentation der Prüfung sowie deren Ergebnisse sind hier die entsprechenden Formulare zum Download eingestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, diese hier auszufüllen, dann auf dem eigenen PC abzuspeichern und auszudrucken.

Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung > Zeugnis für die Brauchbarkeitsprüfung > Protokoll der Brauchbarkeitsprüfung 

 

 

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