Für Jagd-Haftpflichtschäden sind generell die entsprechenden pdf-Formulare an den Landesjagdverband Thüringen e. V., Frans-Hals-Straße 6c, 99099 Erfurt zu senden (NICHT an die Gothaer Versicherung).
* Bei Jagd-Haftpflichtschäden durch Ihre Person ist das pdf-Formular "Schadensanzeige" herunterzuladen und auszufüllen.
* Bei Jagd-Haftpflichtschäden, die durch den Jagdhund verursacht wurden, ist zusätzlich die pdf-Datei "Tierhalterfragebogen" herunterzuladen und auszufüllen. Der Versicherungsschutz besteht bis zum Alter des Hundes von 36 Monaten ohne Nachweis einer jagdlichen Brauchbarkeit, danach muss die Brauchbarkeit nachgewiesen werden. Hierzu sind die Prüfungszeugnisse oder eine Bestätigung Ihrer zuständigen unteren Jagdbehörde vorzulegen.