Aus- & Weiterbildung der Lehrkräfte in den Jagdschulen
Aus- & Weiterbildung der Lehrkräfte in den Jagdschulen
Pädagogische Prinzipien - Vermittlungsmethoden - Unterrichtsaufbau / Planung von Unterrichtseinheiten - Umgang mit den Heintges Lehr- & Ausbildungsunterlagen - Lerngruppen - Prüfungsvorbereitung / Leistungstest
Lehrgangsort: Jagdschulzentrum Mitteldeutschland, An der Salzstraße 13-15, 07551 Gera Termin : 20.04.2019 & 28.09.2019 Einschreibegebühr: 89 € / Teilnehmer (bei Nichtteilnahme nicht erstattungsfähig) Mindestteilnehmer: 10 Meldeschluss: 12.04. 2019 & 20.09.2019 Anmeldungen nur schriftlich, auch per Fax oder E-Mail, an
Landesjagdverband Thüringen e. V. Frans-Hals- Straße 6c 99099 Erfurt Fax: 0361 3454088, E-Mail: info@ljv-thueringen.de,
unter dem Stichwort „Weiterbildung “. Die Lehrgangsgebühr ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Die Kontendaten werden mit der Anmeldebestätigung gesendet. Keiner/Obmann jagdl. Schießen
Aus- und Weiterbildungslehrgang zur „Verantwortlichen Aufsichtspersonen“ auf Schießstätten nach §27 WaffG i.V.m. §10 AWaffV
Ausschreibungen
Aus- und Weiterbildungslehrgang zur „Verantwortlichen Aufsichtspersonen“ auf Schießstätten nach §27 WaffG i.V.m. §10 AWaffV Der Landesjagdverband Thüringen e. V. schreibt hiermit eine Weiterbildung für Verantwortliche Aufsichtspersonen auf zugelassenen Schießstätten aus. Der Lehrgang, findet am 09.03.2019 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf dem Schießstand in Kuhndorf (Zeitz) statt.
08:00 - 11:00 Uhr Theorie / Großer Mehrzweckhalle 11:00 - 12:00 Uhr Praxis / Schießstand KuhndorfInhalt der Ausbildung:- Die neue DJV Schießstandordnung und Schießvorschriften- Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e. V. für die Qualifizierung von Aufsichtspersonen (§ 10 Abs.6 AWaffV)Einschreibegebühr: 50,00 € / Teilnehmer (bei Nichtteilnahme nicht erstattungsfähig) (35,00 € ab 20 Personen)Meldeschluss: 01.03.2019
Kugelpokal des Landesjagdverbandes Thüringen e. V.
Ausschreibung
Schützengesellschaft 1305 Heiligenstadt/ LJVT Kugelpokal des Landesjagdverbandes Thüringen e.V.
Termin: 18.05.2019 Schießleitung: D. Keiner / Landesjagdverband Thüringen e.V. G. Weinrich / Schützengesellschaft 1305 Heiligenstadt Anmeldungen: Landesjagdverband Thüringen e. V. Geschäftsstelle Erfurt Frans-Hals-Straße 6 c 99099 Erfurt Telefon: 0361 3731969 Telefax: 0361 3454088
E-Mail: info@ljv-thueringen.de
Wettbewerbe: 10 Schuß stehender Bock 10 Schuß stehender Überläufer 10 Schuß sitzender Fuchs 10 Schuß stehender Gamsbock Wettkampfbeginn: 18.Mai 2019, 09.00 Uhr Meldungen: Die Anmeldungen werden in der Reihe des Eingangs notiert. Meldungen werden nur schriftlich entgegen genommen. Startgeld ist Reuegeld. Meldeschluss 15. Mai 2019, 09.00 Uhr Startgeld 20,-- EUR für Mitglieder des LJVT, 30,-- EUR für Gäste Protestgebühr 30,-- EUR Regeln DJV Schießvorschrift . Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wer bei der Siegerehrung (im unmittelbaren Anschluss an den Wettkampf) nicht anwesend ist, hat keinen Anspruch auf Preise, Urkunden oder Pokale Preise Wertvolle Sachpreise, gestiftet durch den LJVT und andere Sponsoren Die Siegerehrung findet im direkten Anschluss an den Wettkampf statt. Munition laut DJV Schießvorschrift Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms vor.
Achtung !!! Die Ergebnisse vom Flintenpokal und vom Kugelpokal sind mit der Landesmeisterschaft 2019 eine Qualifizierungsgrundlage für das Vergleichsschießen der neuen Bundesländer in Großdobritz und die DJV – Bundesmeisterschaft in Liebenau.
D. Keiner Obmann für jagdliches Schießen
Flintenpokal des Landesjagdverbandes Thüringen e. V.
Ausschreibung
Schießsportzentrum Suhl/ LJVT Flintenpokal des Landesjagdverbandes Thüringen e.V.
Training: 05. April 2019 09.30 – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 18.00 Uhr möglich Wettkampfbeginn: 06. April 2019 09.30 Uhr, letzte Anmeldung 10.30 Uhr Meldungen: Die Anmeldungen werden in der Reihe des Eingangs notiert. Meldungen werden nur schriftlich entgegen genommen. Startgeld ist Reuegeld. Meldeschluss 05. April 2019 09.30 Startgeld 30,-- EUR für Mitglieder des LJVT, 40,-- EUR für Gäste Protestgebühr 50,-- EUR Regeln DJV Schießvorschrift / Regelwerk für Compact Sporting. Achtung!!: Die Wurfscheiben werden durch eine akustische Abrufanlage technisch ausgelöst. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wer bei der Siegerehrung (im unmittelbaren Anschluss an den Wettkampf) nicht anwesend ist, hat keinen Anspruch auf Preise, Urkunden oder Pokale Preise Wertvolle Sachpreise, gestiftet durch den LJVT und andere Sponsoren Die Siegerehrung findet im direkten Anschluss an den Wettkampf statt. Munition Schrotpatronen mit einem Schrotladungsgewicht bis 24 g und max 2,5 mm Schrotgröße. Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms vor.
Achtung !!! Die Ergebnisse vom Flintenpokal und vom Kugelpokal sind mit der Landesmeisterschaft 2019 eine Qualifizierungsgrundlage für das Vergleichsschießen der neuen Bundesländer in Großdobritz und die DJV – Bundesmeisterschaft 2019 in Liebenau.
D. Keiner Obmann für jagdliches Schießen
Fachtagung „Landwirtschaft und Artenschutz“ vom 18.-19.01.2019
(Erfurt, 04.01.2019) Die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen lädt ein zur Fachtagung „Landwirtschaft und Artenschutz“ am 18. Und 19. Januar 2019 in das Hotel „Best Western“ nach Jena. Interessenten entnehmen die Themenschwerpunkte bitte dem beigefügten -> Programm und melden sich bei Interesse selbständig mit dem ebenfalls beigefügten -> Anmeldeformular bei der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen an.
Geschäftsstelle
Zum Neuen Jahr
(Erfurt, 04.01.2019) Allen Besuchern unserer Webseite ein erfolgreiches neues Jahr, vor allem Gesundheit und viele spannende Erlebnisse in der Natur. Allen Jägerinnen und Jägern stets guten Anblick, Weidmannsheil und viele schöne Erlebnisse im Kreise Ihrer Jagdfreunde. Sicher wird auch das nun begonnene Jahr 2019 viel Neues für uns bereithalten. Stellen wir uns dessen und sind aufgeschlossen für neue wissensbasierte und praxisorientierte Erkenntnisse. Lassen Sie uns aber auch bewährte Erfahrungen jägerischen Handwerks bewahren, weitervermitteln und stets weidgerecht handeln.
Geschäftsstelle
Riesige Freude in Thüringen
(Erfurt 15.12.2018) Thüringer des Jahres 2018 ist der Leiter der Jagdhornbläsergruppe Anrode / Bickenriede, Peter Fruntke. Er konnte über 18 % der abgegebenen 9333 Stimmen für sich verbuchen. Der Zweitplazierte erreichte 12 %, auf Rang 3 fielen 11 %. Der Landesjagdverband Thüringen e. V. gratuliert Weidgenossen Fruntke auf das herzlichste und wünscht ihm weiterhin viel Erfolg bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit zur Wahrung und Pflege des jagdlichen Brauchtums. Alle die mit Abgabe ihres Votums zum Erfolg für Peter Fruntke bei der Wahl zum Thüringer des Jahres beigetragen haben, ein herzlicher Weidmannsdank. Frank Herrmann Geschäftsführer LJV Thüringen
Verpackungsgesetz 2019
(Erfurt, 27.11.2018 ) Aktuell sorgt das ab 01.01.2019 geltende Verpackungsgesetz für viele Fragen und rechtliche Unsicherhewiten unter den Jägern. Der Landesjagdverband informiert in seiner Dezemberausgabe des „Thüringer Jäger“ über die Thematik durch eine DJV-Meldung zum Stand bei Redaktionsschluss (02.11.18). Aufgrund neuer Erkenntnisse sind diese bereits teilweise überholt. In Anlage finden Sie die aktuelle Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes zur Thematik „Verpackungsgesetz“, worin einerseits nochmals auf dessen Brisanz eingegangen wird und wo in einem ersten Frage-Antwort-Papier wichtige Hinweise zum Verhalten unserer Mitglieder und zu deren offenen Fragen gegeben werden. (Anhang 2 pdf) Das „Frage und Antwort-Papier“ wird nach Vorlage weiterer Erkenntnisse aktualisiert. Hinweis: Der DJV hat einen Spezialisten im Abfallrecht damit beauftragt, die relevanten Fragen zu klären. Das Gutachten wird voraussichtlich Ende November vorliegen. Voraussichtlich Anfang Dezember 2018 wird der DJV weitere Hinweise veröffentlichen (u.a. auf www.jagdverband.de, auf www.wild-auf-wild.de und im DJV-Newsletter). Bis dahin raten wir von einer Registrierung beim Verpackungsregister und einer Lizenzierung der Verpackungen ab und empfehlen abzuwarten!
"Aktives Wolfsmanagement jetzt!"
Aufruf zur Teilnahme an Kundgebung am 10. November 2018 in Potsdam
(Berlin, 18. Oktober 2018) „Aktives Wolfsmanagement jetzt!“: Der Deutsche Jagdverband (DJV) erklärt sich solidarisch mit dem Forum Natur Brandenburg und dem Bauernbund Brandenburg, die am 10. November 2018 zu einer Kundgebung vor dem Brandenburgischen Landtag in Potsdam aufrufen. Die Verbände wollen mit der Kundgebung deutlich machen, dass die Zukunft von „Mensch, Weidetier und Wolf“ nur gemeinsam gedacht werden kann. Die Forderung für die Neuorientierung des brandenburgischen Wolfsmanagements haben die Verbände im Forum Natur im Rahmen eines „8 Punkte-Planes“ deutlich gemacht. Unverhandelbar sind dabei die folgenden drei Punkte: 1. Es muss zukünftig einen hundertprozentigen Schadens- und Präventionsausgleich mit verbindlichem Rechtsanspruch für die durch Wölfe verursachten Schäden geben. Die Ausbreitung der Wölfe in Brandenburg darf nicht auf Kosten der betroffenen Weidetierhalter erfolgen. Weidetierhaltung ist aktiver Naturschutz! 2. Der Wolf ist unverzüglich in das „Brandenburgische Jagdrecht“ aufzunehmen und parallel dazu ist eine auf naturschutzrechtlichen Einzelfallentscheidungen beruhende Schutzjagd nach skandinavischem Vorbild zu etablieren. 3. Für das Land Brandenburg ist unverzüglich ein gesellschaftlich breit diskutierter Wolfszielbestand festzulegen, dessen aktives Management zukünftig die Gewähr dafür bietet, dass der Schutz des Wolfes im Einklang mit allen anderen Interessen an und in unserer Kulturlandschaft steht.
Information des TMASGFF zum Transport tot gefundener Wildschweine
Erfurt, 08.10.2018
In beigefügter pdf finden Sie Erläuterungen des TMASGFF zu Fragen betreffs Transport tot aufgefundener Wildschweine. Wir hoffen, damit zur Aufklärung bestehender Unsicherheiten beitragen zu können. Das beigefügte Schreiben ist auch den Veterinärämtern der Landkreise bekanntgegeben worden.
Aktuelle Formulare zur Förderung von abgelegten Brauchbarkeitsprüfungen und für getätigte Nachsuchen durch bestätigte Schweißhundeführer für den Förderzeitraum 01.04.2018 - 31.03.2019 finden Sie ausdruckbar unter dem Punkt Jagdgebrauchshundewesen -> Förderungen
Erster ASP-Fall in Bulgarien
In Bulgarien ist ein erster Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Die Seuche ist an der Ostgrenze im Raum Warna unweit des schwarzen Meeres ausgebrochen. Der bulgarische Landwirtschaftsminister lässt in einer drei Kilometer breiten Schutzzone alle Schweine auf ASP testen. In Rumänien schlagen Eindämmungsversuche fehl.
(Berlin, 3. September 2018) Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist erstmals in Bulgarien nachgewiesen worden. Das bestätigte die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) am 31. August 2018. Bulgarischen Medien zufolge ist die Krankheit im Dorf Tutrakanzi im Raum Warna ausgebrochen, unweit des Schwarzen Meeres. Sie wurde in sieben Schweinen nachgewiesen, von denen vier bereits tot waren. Drei weitere wurden getötet und entsorgt. Bulgarien hatte im Juli begonnen, einen 130 Kilometer langen Schutzzaun zum im Norden angrenzenden Rumänien zu errichten, wo die Seuche erstmals im Juni 2018 nachgewiesen wurde. Dem landwirtschaftlichen Fachmedium agrarheute.com zufolge ist Rumänien derzeit mit 700 erkrankten Tieren europäischer Spitzenreiter bei ASP-Infektionen in Hausschweinbeständen. Dabei sei auch der größte rumänische Schweinemastbetrieb betroffen, wo in den kommenden Wochen 350.000 Tiere getötet werden sollen. Der Direktor der rumänischen Tiergesundheitsbehörde, Gigu Dragna, hat gegenüber agrarheute.com eingeräumt, dass man sich beim Versuch der Eindämmung auf den Landweg konzentriert habe. Nach mehreren Vorfällen von schwimmenden Hausschweinkadavern in der Donau liege nun die Vermutung nahe, dass Kleinsthalter ihre toten Tiere im Fluss entsorgt hätten und sich die ASP auch über den Wasserweg verbreite. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft Jagdreisende in osteuropäische Länder zu besonderer Vorsicht auf. Jäger sollten nach dem Jagdaufenthalt ihre Ausrüstung wie Messer, Bekleidung und Stiefel noch im Gastland sorgfältig reinigen und desinfizieren. Das BMEL empfiehlt Jägern, die mit dem eigenen Auto anreisen, dieses möglichst nicht für Revierfahrten zu nutzen und noch vor Antritt der Rückreise zu desinifizieren. Schwarzwild-Trophäen müssen ebenfalls desinifiziert sein. Der Import von Wurst, Fleischwaren oder Hundefutter aus Restriktionszonen sollte unbedingt vermieden werden. Sollte der Jäger gleichzeitig Schweinehalter sein, bittet das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Jagdreisen in betroffene Gebiete zu verzichten. Die größte Gefahr für die Einschleppung der Krankheit nach Deutschland und eine mögliche Verbreitung ist der Mensch - etwa über infizierte und falsch entsorgte Wurstwaren.
BMEL-Publikation zum Umgang mit der ASP nach Jagdreisen:
Auszahlung pauschaler Festbeträge für die Durchführung vorbeugender Maßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen
Das TMIL informiert:
Bekanntmachung über die Auszahlung pauschaler Festbeträge für die Durchführung vorbeugender Maßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (ASP-Aufwandspauschale Jagd)
1. Zweck und Ziel der Auszahlung
Die Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit dem Jahr 2014 in den baltischen Staaten und in Polen sowie seit dem Jahr 2017 in der Tschechischen Republik auf. Ständig besteht die Gefahr der Verschleppung innerhalb dieser Staaten und über die Staatsgrenzen hinweg. Nach Einschätzung der Experten ist das Risiko, dass die ASP zunächst in die Wildschweinpopulation Deutschlands eingeschleppt wird, höher als ein Eintrag in die Hausschweinbestände.
Zum Schutz des Wildes und der Jagd sowie aus Gründen der Landeskultur, insbesondere zum Schutz von Land- und Forstwirtschaft, ist durch Reduzierung der Wildschweinbestände das Risiko des Eintrags und damit einer Ausbreitung der ASP nach Thüringen zu minimieren.
Für die Mitwirkung an der Reduzierung der Wildschweinbestände erhalten die Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer einen pauschalen Festbetrag mit dem Ziel, einen Ausgleich für den entstehenden Aufwand und damit einen Anreiz für die verstärkte Bejagung des Schwarzwildes zu geben.
2. Gegenstand und Höhe des pauschalen Festbetrages
Für die in Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis einschließlich 30. November 2018 in Thüringen stattfindenden 2.1 Erlegungen von Schwarzwild und 2.1 Einsätze brauchbarer Jagdhunde zum Stöbern oder zur Nachsuche anlässlich jagdbezirksübergreifender Treib- oder Drückjagden auf Schwarzwild kann ein pauschaler Festbetrag in Höhe von 25 EUR je Stück erlegtes Schwarzwild bez. Je Einsatztag eines brauchbaren Jagdhundes gezahlt werden.
3. Empfänger des pauschalen Festbetrages
Der pauschale Festbetrag kann ausgezahlt werden an - Jagdausübungsberechtigte für die Maßnahme nach Ziffer 2.1 - Jagdhundeführer für die Maßnahme nach Ziffer 2.2; hiervon ausgenommen sind Jagdhundeführer mit einem bestehenden Anstellungsverhältnis bei der Landesforstanstalt, sofern deren Jagdhunde in den Landesjagdbezirken zum Einsatz kommen.
Die Weitergabe des pauschalen Festbetrages für die Maßnahme nach Ziffer 2.1 an Jagdgäste oder Begehungsscheininhaber liegt in der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten.
4. Voraussetzungen für die Auszahlung
Eine Auszahlung nach Ziffer 2.1 setzt voraus, dass 1. der Antragsteller gemäß § 7 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG) vom 28. Juni 2006 (GVBl. 2006,313), in der jeweils geltenden Fassung, in dem Jagdbezirk zur Jagdausübung berechtigte ist, in dem das Schwarzwild erlegt wurde; 2. gemäß § 26 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) vom 7. April 2006 (GVBl., 2006, 245) in der jeweils geltenden Fassung, ein Wildursprungsschein ausgefüllt wurde und 3. alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß, vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Eine Auszahlung nach Ziffer 2.2 setzt voraus, dass 1. eine Treib- oder Drückjagd auf Schwarzwild mindestens in zwei direkt angrenzenden Jagdbezirken (jagdbezirksübergreifend) durchgeführt wurde; 2. im Sinne von § 39 Abs. 1 ThJG brauchbare Jagdhunde mit einer Prüfung der Brauchbarkeit in den Stufen C oder D (§ 1 Abs. 4 der Thüringer Verordnung zur Feststellung der Brauchbarkeit für Jagdhunde (ThürJHVO) vom 30. November 2013 (GVBl. 2013, 342) in der jeweils geltenden Fassung zum Stöbern oder zur Nachsuche verwendet wurden und 3. alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß, vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
5. Verfahren
5.1. Abstimmungsverfahren
5.1.1 Die für die Auszahlung zuständige Stelle ist die Landesforstanstalt mit Sitz in Erfurt, vertreten durch das Forstamt Sondershausen, Possenallee 54, 99706 Sondershausen (FoA Sondershausen)
5.1.2 Das Begehren auf Auszahlung der Pauschale ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare (Anlagen 1 und 2) bei dem FoA Sondershausen zu stellen. Die Formulare können im Internet unter www.thueringenforst.de abgerufen werden oder sind direkt beim FoA Sondershausen erhältlich.
Die Unterlagen sind gebündelt für den Zeitraum der Monate Mai bis August bis zum 28. September 2018 (Posteingang beim FoA Sondershausen; Ausschlussfrist!) einzureichen. Für die Monate September bis November des Jahres 2018 muss infolge des Kassenschlusses der Posteingang der Unterlagen bis zum 4. Dezember 2018 erfolgen. Später eingereichte Unterlagen können nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Fortsetzung der Auszahlungen (siehe Ziffer 7) im Jahr 2019 erfolgt.
5.1.3 Der Anlage 1 ist als Nachweis der Jagdschein (mit Eintrag des Jagdbezirks), die Streckenliste A für Schwarzwild und zugehörige Wildursprungsscheine jeweils in Kopie beizufügen. Dem Jagdausübungsberechtigten steht es frei, die auf der Streckenliste für die Auszahlung nicht relevanten Daten zu schwärzen.
Der Anlage 2 ist als Nachweis die Brauchbarkeitsfeststellung des Jagdhundes gemäß § 1 Absätze 3 bis 5 ThürJHVO in Kopie beizufügen. Die Anlage 2 ist von mindestens 2 Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirke, die an der jagdbezirksübergreifenden Drück- oder Treibjagd auf Schwarzwild teilgenommen haben, zu unterzeichnen.
5.2 Auszahlungsverfahren
Die eingereichten Unterlagen werden durch das FoA Sondershausen geprüft. Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, kann eine Auszahlung des pauschalen Festbetrages erfolgen. Durch die Auszahlung des Geldbetrages kommt eine Vereinbarung mit dem Freistaat Thüringen zustande, die keiner weiteren schriftlichen Bestätigung bedarf. Eine gesonderte Mitteilung über die Auszahlung erfolgt nicht.
5.3 Prüfrechte
Das für Jagdwesen zuständige Ministerium und das FoA Sondershausen haben das Recht, die Einhaltung der vorliegenden Regelungen durch Besichtigungen vor Ort sowie durch Einsichtnahme in die Bücher, Belege sowie sonstigen Unterlagen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.
Ferner behalten sich das für Jagdwesen zuständige Ministerium und die von ihr beauftragte Stelle vor, die Angaben der Formulare und Unterlagenn mit den Daten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sowie der Unteren Jagdbehörden abzugleichen.
Die Prüfrechte des Thüringer Rechnungshofes gemäß §§ 88 ff. der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) bleiben hiervon unberührt.
6. Gleichstellungsbestimmungen
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
7. Geltungsbestimmungen
Es ist beabsichtigt, die Möglichkeit zur Auszahlung des pauschalen Festbetrages über den 30. November 2018 hinaus fortzusetzen. Eine Entscheidung hierüber kann aus haushaltsrechtlichen Gründen erst im Jahr 2019 erfolgen. Hierüber wird eine gesonderte Bekanntgabe erfolgen.
Erfurt, 22. Mai 2018
Im Auftrag
Gez. Birgit Keller Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die o. g. Bekanntmachung mit den beiden Anlagen als beschreibbare PDF-Dokumente sind ab sofort über die Internetpräsenz von ThüringenForst unter folgendem Link abrufbar:
Den Jägerschaften wird die Verwendung der beschreibbaren PDF-Dokumente empfohlen, um für den Verwaltungsvollzug die Lesbarkeit sicherzustellen.
Der Beitrag ist auf der Startseite und auf der Portalseite „Für Jäger“ auf www.thueringenforst.de sichtbar.
freies Bild von pixabay
Stellenausschreibung
(Erfurt, 07.08.2018)
In unserer Geschäftsstelle wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Referenten für Natur- und Umweltschutz, Wildbewirtschaftung und Wildmonitoring
gesucht. Die ausführliche Stellenausschreibung finden Sie -> hier
Re(h)ger Verkehr
27.07.2018
Autofahrer aufgepasst: Die Paarungszeit des Rehwildes ist in vollem Gange. Auf Landstraßen ist jetzt auch tagsüber mit erhöhtem Wildwechsel zu rechnen. Derzeit geht es heiß her in Wald und Flur. Noch bis Mitte August hat das Rehwild seine Paarungszeit, in der Jägersprache auch „Blattzeit“ genannt. Dann sind die Tiere buchstäblich blind vor Liebe. Leider bringt sie ihre hormonbedingte Kopflosigkeit in Gefahr: Auch tagsüber queren liebestolle Rehe Landstraßen und stellen für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein Risiko dar. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und auch der Landesjagdverband Thüringen e.V. (LJVT)raten zu besonderer Achtsamkeit und bitten Autofahrer um erhöhte Rücksichtnahme. Wer auf Landstraßen entlang von Wäldern sein Tempo von 100 auf 80 Stundenkilometer drosselt, der reduziert seinen Bremsweg um 25 Meter. Dies kann überlebenswichtig sein – auch für das Wildtier, denn ein Aufprall endet für die 15 bis 20 kg schweren Rehe fast immer tödlich. Allein im vergangenen Jagdjahr ließen deutschlandweit 195 420 Rehe ihr Leben auf den Straßen, in Thüringen streben alljährlich etwa 4.500 Rehe durch den Straßenverkehr. Vor allem Rehböcke sind jetzt sehr aktiv und stetig auf der Suche nach paarungswilligen Reh-Damen. Hat der Bock eine Auserwählte gefunden, treibt er sie stundenlang vor sich her, bis sie sich zur Paarung bereit erklärt. Bei diesem Treiben entstehen kreisförmige Pfade, die auf Feldern oder Waldwiesen gut zu erkennen sind. In der Jägersprache heißen diese „Hexenringe“.
Autofahrer aufgepasst: Mit der Paarungszeit der Rehe kreuzen diese vermehrt Straßen.
Quelle: Kauer/DJV
DJV veröffentlicht Comic zum Thema Tierrechte
Die dunkle Seite der Tierrechte
Menschenrechte für Tiere? Zum Bundesjägertag veröffentlicht der DJV ein Comic, das Konsequenzen von gefährlichen Allmachtsphantasien zeigt. Gegen radikale Tierrechtler im Internet geht der Dachverband der Jäger derzeit vor. (Berlin/Bremen, 15. Juni 2018) Menschenrechte für Tiere und vegane Ernährung für alle: Weil kein empfindungsfähiges Wesen mehr leiden solle, entwickelt die Tierrechtslobby gefährliche antidemokratische Allmachtsphantasien. Die Jagd soll ebenso verboten werden wie Haus- und Nutztiere oder Nahrungsmittel wie Eier, Käse und Honig. Der Deutsche Jagdverband (DJV) veröffentlicht anlässlich des Bundesjägertages ein Comic und zeigt, welche Konsequenzen die Forderung hätte, dass jedes Wesen ein Recht auf Leben, Freiheit und Glück habe. "Fressen und gefressen werden ist ein Gesetz, das auf der Erde gilt, seit es Lebewesen gibt. Bereits hier versagt die Glückstheorie der Tierrechtsszene jämmerlich: Ein Löwe, der eine Gazelle frisst, empfindet sicherlich etwas anderes als seine Beute", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Einige Philosophen wie David Pearce wollen dieses Dilemma jetzt lösen und forschen an Möglichkeiten, Fleischfresser genetisch auf vegane Ernährung umzuprogrammieren. "Tierrechtsanhänger haben offensichtlich Schwierigkeiten, die Natur so zu akzeptieren, wie sie ist. Wir Jäger leben von und mit der Natur, Jagd ist eine ursprüngliche schonende Nutzung", so Fischer. Es gehe nicht darum, Ernährungsformen zu verdammen, sondern vielmehr darum, nachhaltig mit der Natur umzugehen. Toleranz und Realitätssinn seien gefragt. „Eine Ratte ist ein Schwein ist ein Hund ist ein Mensch“: Die Gründerin der wohl bekanntesten Tierrechtsorganisation PETA, Ingrid Newkirk, prägte diese provokante These. Um Menschenrechte für Tiere durchzusetzen, schrecken radikale Verfechter auch vor Beleidigungen und Straftaten nicht zurück. "Dies können und werden wir nicht tolerieren", sagte DJV-Präsident Fischer. Deshalb geht der Dachverband gegen Hetze im Internet vor. Eine junge Jägerin, Sinah B., bekannt als "Waidfräulein", hat kürzlich mehr als 2.000 Hasskommentare auf Facebook erhalten, weil sie einen erlegten Fuchs zeigte. „Widerliches Stück Dreck, du bekommst noch, was du verdienst“, ist noch eine vergleichsweise harmlose Äußerung. Selbst davor, die Betroffene zu Hause aufzusuchen und einzuschüchtern, schreckten selbsternannte vermeintliche „Tierrechtler“ nicht zurück. Alle relevanten Rechtsverletzungen sind zwischenzeitlich zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Namen und IP-Adressen der teilweise unter Pseudonym agierenden Täter ermittelt. "Wer glaubt, aus der vermeintlichen Anonymität des Internets heraus Straftaten zu Lasten einer jungen Jägerin begehen zu können, dürfte sich bald wundern", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Anschauen können Interessierte das Kurzvideo auf Facebook und YouTube.
Datenschutzerklärung
Werter Besucher,
hiermit möchten wir Sie über die Datenschutzerklärung / -hinweise des Landesjagdverbandes Thüringen e. V. informieren. Diese als pdf beigefügte Datenschutzerklärung finden Sie am Ende des Artikels zum Ausdrucken.
Die am 25.05.2018 in Kraft getretene EU-DSGVO erfordert bei Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen oder bei Mitgliedschaft bzw. Neuaufnahme die Kenntnisnahme oder Bestätigung dieser Datenschutzerklärung.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringen (GVBl.) Nr. 5/2018 vom 23.05.2018 , Seite 226, trat die Thüringer Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Bachen (ThürASBVO) vom 17. April 2018 in Kraft: -> pdf Zur Vermeidung von Unklarheiten weisen wir jedoch ausdrücklich auf folgendes hin:
Unberührt bleibt die Elterntierregelung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes. Hiernach dürfen in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.
Geschäftsstelle LJVT, 24.05.18
Ausschreibung
27. Landesmeisterschaft Thüringens im jagdlichen Schießen
Die Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen des Landesjagdverbandes Thüringen e. V. findet • am 08. Juni 2018 von 13.00 bis 18.00 Uhr (Schiedsrichterrotten) • am 09. Juni 2018 ab 07.30 Uhr
auf dem Schießstand des Sülzfelder Schützenverein „Edelweiß 1931“e. V.( 100m Kugel) und im Schießsportzentrum Suhl ( flüchtiger Überläufer, jagdlich Trap und Skeet ) nach den Bestimmungen der DJV-Schießvorschrift in der z. Zt. gültigen Fassung und zu den nachfolgenden Bedingungen statt.
Veranstalter: Landesjagdverband Thüringen e. V.
Teilnahmeberechtigt: Je Jägerschaft max. zwei Mannschaften (offene Klasse) bestehend aus 6 Startern. Darüber hinaus können weitere Einzelschützen gemeldet werden. Gastschützen können an der Meisterschaft ebenfalls teilnehmen. Alle gemeldeten Jagdschützen müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines oder einer Jagd-Haftpflichtversicherung sein. Der Nachweis dafür ist vor dem Schießen zu führen. Die 100m Disziplinen werden auf elektronischen Anlagen geschossen. Mit der Anmeldung zum Schießen erkennt der Schütze die Bedingungen der geltenden DJV-Schießvorschrift bzw. diese Ausschreibung an und verzichtet auf den Rechtsweg. Teilnahmemeldung erfolgt nur über die Vorstände der Jägerschaften, mit namentlicher Aufstellung der Schützen, an folgende Adresse:
Wichtig! Jede Jägerschaft muss einen Schiedsrichter stellen und diesen auf dem formlosen Anmeldeformular benennen.
Meldeschluss: 05. Juni 2018 (Nach erfolgter Meldungen werden die Startzeiten der Rotten bekanntgegeben)
Startgeld: Kombination – pro Schütze 35,00 Euro, 45,-- EUR für Gäste Kurzwaffenwettkampf – pro Schütze 20,00 Euro, 30,-- EUR für Gäste Protestgebühr 50,-- EUR
Überweisung der Startgelder bis zum Meldeschluss am 05.06.2018 . Zahlungsempfänger: Förderverein Thüringer Jagdschützen e. V. Bankverbindung: IBAN: DE61 8309 4444 0102 0025 31 BIC: GENODEF1PN1 Zahlungsgrund: LM 18 Jägerschaft …………..
Startgeld ist Reuegeld und verfällt bei Nichterscheinen der Schützen.
Keiner / Obmann jagdl. Schießen
Bundesamt für Materialprüfung (BAM) : Sicherheitsmaßnahmen bei Transport toter Schweine
Beim Transport toter Schweine müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um ein mögliches Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Die BAM hat dazu eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Bitte auch hier die Anlagen öffnen.
Wildschweinjagd: DJV stellt 6-Punkte-Programm für Jagderleichterungen vor
Am 26. Februar stellte der Deutsche Jagdverband anlässlich der „Nationalen ASP-Präventionskonferenz“ ein 6-Punkte-Programm für notwendige Jagderleichterungen vor.
15. Fachtagung „Jagd- und Artenschutz 2018" 02.-03. März 2018
Die Fachtagung findet statt im "Best-Western-Hotel" Jena, Beginn ist 10:00 Uhr.
Näheres ist bitte dem -> Programm zu entnehmen. Ihre Teilnahme bitte über das -> Anmeldeformular melden.
Jahreshauptversammlung - Jägerschaft Bad Langensalza
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Die Jägerschaft Bad Langensalza lädt ihre Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 10.03.2018 nach Zimmern auf den Gemeindesaal ein. Beginn ist um 9 Uhr.
Tagesordnung: Bericht des Vorsitzenden Bericht des Schatzmeisters Diskussion Entlastung des Vorstands Wahl eines Kassenprüfers Die Gäste haben das Wort
Die Ausgabe der Versicherungskarten erfolgt bei geleisteter Zahlung an diesem Tag, eine Barzahlung der Beiträge ist nicht möglich.
Der Vorstand
Erlebnismesse JAGD & HUND: Europas größte Jagdmesse öffnet die Tore
Dortmund (ESa) – Am kommenden Dienstag beginnt Europas größte Jagdmesse JAGD & HUND, zeitgleich mit der Messe FISCH & ANGEL (30.1. – 4.2.). Rund 800 Aussteller aus aller Welt und ein attraktives breitgefächertes Programm machen das Messe-Duo bis zum nachfolgenden Sonntag für rund 80.000 internationale Besucher zu einem unvergesslichen Erlebnis. Zu Beginn der Messe werden hochkarätige Gäste aus der Politik erwartet.
Den Auftakt bildet der Besuch von Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, und von Christina Schulze Föcking, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, die zur Eröffnung spricht. Neben dem umfassenden Produktangebot und den Neuheiten der internationalen Aussteller gehört das abwechslungsreiche Rahmenprogramm zum Gesamterlebnis der JAGD & HUND. Beispiele sind die Vorführungen von rund 1.300 Jagdgebrauchshunden fast aller Jagdhundrassen, die ihr Können unter Beweis stellen.
Adler, Falken, Bussarde und Eulen sorgen für einen weiteren Höhepunkt der Messe, wenn die majestätischen Greifvögel unter dem Hallendach ihre Flug- und Jagdübungen vorführen. Im Anschluss können sich interessierte Besucher bei den Falknern vom Orden Deutscher Falkoniere über die Jagd mit Beizvögeln informieren.
Freunde des künstlerischen Handwerks kommen im Innenhof zwischen Halle 4 und 7 auf ihre Kosten, wenn Profis mit Hilfe einer Motorsäge live Schnitzarbeiten durchführen. Aber auch der spektakuläre Geländewagenparcours ist ebenso wie die Jagdmodenschauen für stilvolle Jäger und modebewusste Waidfrauen eine feste Größe der JAGD & HUND.
Jagdklänge auf den Aktionsbühnen Ein wahrer Besuchermagnet ist die Deutsche Meisterschaft der Hirschrufer, die in diesem Jahr bereits ihr 20. Jubiläum feiert. Zahlreiche Zuschauer versammeln sich jährlich in der Halle 4, um Deutschlands besten Hirschimitatoren bei der „Hohen Schule“ der Lock- und Rufjagd zu lauschen. Besucher der Hallen 3B, 4 und 8 erwartet zudem der beeindruckende Klang der Jagdhörner bekannter Bläserkorps, die auf keiner JAGD & HUND fehlen dürfen.
Als ideeller Träger der JAGD & HUND informiert der Landesjagdverband (LJV) NRW mit einem völlig neuen, modernen Standkonzept in Halle 6 rund um alle Fragen der Verbandsarbeit. Zum Beispiel über den richtigen Weg zum Jagdschein oder eine qualitativ hochwertige Ausbildung.
Erweitertes Angebot an Produkten und Infos für Angler Vom 30. Januar bis 4. Februar präsentiert sich auch die FISCH & ANGEL in der Messe Westfalenhallen Dortmund. Vorführungen, Vorträge, Tipps prominenter Experten und nicht zuletzt das riesige Angebot an Angelzubehör, -geräten und -bekleidung machen die Messe zu einem festen Termin im Kalender der Angler. Die Besucher können sich auf noch mehr Aussteller freuen, die zudem um spezielle Präsentationsstände großer Hersteller von Angeltechnik und –zubehör wie GARMIN oder WESTIN ergänzt werden. In der neuen Blogger - Social Media - Lounge können Besucher mit namenhaften Größen der digitalen Szene ins Gespräch kommen wie Claudia Darga oder Daniel Andriani.
Traditionell geht es im Fischereiforum und Meeresangeln-Forum auf der FISCH & ANGEL zu. Die Besucher bekommen hier spannende Vorträge und Einblicke geboten, beispielsweise zu den besten Angelplätzen, zu verschiedenen neuen Techniken in der Angelfischerei oder zu Themen wie Raub-, Friedfisch- oder Meeresangeln. Der ideelle Träger der Messe, der Fischereiverband NRW informiert in Halle 3A über seine vielfältige Verbandsarbeit und setzt in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf das Thema ‚Streetfishing‘ unter dem Motto „Angeln im Ruhrpott“.
Tickets im Vorverkauf sichern
* Das Ticket der JAGD & HUND berechtigt auch zum Besuch der FISCH & ANGEL
Afrikanische Schweinepest - Fakten (Stand 23. Januar 2018)
Fast täglich findet man in den Medien Meldungen zur Gefahr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) für unsere Nutztierbestände und einer Gefahr des Ausbruchs dieser Tierseuche unter den Wildschweinbeständen Deutschlands. Fakt ist, dass die schnelle Weiterverbreitung der ASP wohl hauptsächlich durch menschliches Fehlverhalten, gepaart mit Unkenntnis zur Gefährlichkeit dieser Tierseuche begünstigt und vorangetrieben wurde und wird. Die Wildschweinbestände selbst würden im Falle eines Ausbruchs der ASP in Deutschland ein Reservoir für den Erhalt und die regionale Verbreitung des Virus darstellen. Daher kommt einer vorbeugenden Reduzierung des Schwarzwildbestandes aktuell eine besondere Bedeutung zu. In Anlage finden Sie zwei Informationen mit häufig gestellten Fragen und Antworten, die vom Bundesinstitut für Risikobewertung und vom Deutschen Jagdverband herausgegeben wurden. Da es fast täglich neue Erkenntnisse und Hinweise auch über zu treffende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Schwarzwildbestände gibt, bitten wir um Beachtung des angegebenen Stichtages.
Fleisch von Wildschwein, Reh, Rot- und Damwild ist nach wie vor ein geschätztes Lebensmittel: Knapp 26.800 Tonnen Wildbret verspeisten die Deutschen im letzten Jagdjahr.
Saftiger Wildschweinschinken oder zarte Rehkeule stehen nicht nur zu Weihnachten hoch im Kurs. Nach einer aktuellen Hochrechnung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) wurden in der vergangenen Jagdsaison (1. April 2016 bis 31. März 2017) 26.800 Tonnen heimisches Wildbret zubereitet und gegessen. Das Fleisch vom Wildschwein mit 13.900 Tonnen ist nach wie vor am begehrtesten. Auch Reh erfreut sich mit 8.900 Tonnen großer Beliebtheit. Vom Rotwild wurden 2.700 Tonnen verzehrt, gefolgt vom Damwild mit 1300 Tonnen. Auch Thüringens Jäger stellten 1.600 Tonnen Wildbret aus Thüringens Wäldern und Fluren der heimischen Bevölkerung als echtes „Bio-Produkt“ zur Verfügung. Davon waren Rotwild ca. 240 Tonnen, Damwild ca. 38 Tonnen, Muffelwild ca. 29 Tonnen, Schwarzwild ca. 881 Tonnen und Rehwild ca. 400 Tonnen. Nach einer DJV-Umfrage ist Wildfleisch ein beliebtes Lebensmittel: 60 Prozent der Deutschen essen mindestens einmal im Jahr Wild. Beim Kauf empfiehlt der DJV allerdings genau hinzuschauen und auf Regionalität zu achten. „Idealerweise kaufen Verbraucher direkt beim Jäger oder Metzger ein", sagt DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Jürgen Ellenberger. Die Marke „Wild aus der Region" oder „Wild aus Thüringen“ garantiert dabei die Herkunft aus heimischen Revieren. Mit der Kampagne „Wild auf Wild" macht der DJV Appetit auf mehr: Über 200 Rezepte für die moderne Küche gibt es zum Herunterladen auf www.wild-auf-wild.de, einige sogar mit Videoanleitung.
Videoserie: Richtig handeln bei Unfällen im Revier
Manchmal werden Jäger im Revier mit medizinischen Notfällen konfrontiert. Der DJV erklärt in vier Erste-Hilfe-Videos was im Ernstfall zu tun ist.
(Berlin, 08. Dezember 2017) Jäger verunglücken gelegentlich während der Jagd durch Stürze vom Hochsitz, Herzversagen oder bei Waldarbeiten. Beteiligte sind oft ratlos und wissen nicht wie sie verletzten Personen helfen können, doch gerade im Wald ist eine effektive und schnelle Hilfe überlebenswichtig. Der Deutsche Jagdverband (DJV) lässt Experten des Deutschen Verbandes für Jagdmedizin zu Wort kommen, die richtiges Verhalten in Notfallsituationen zeigen. Ab heute ist das zweite Video einer 4-teiligen Serie zum Thema "Erste Hilfe bei der Jagd" online verfügbar. Der rund fünfminütige Clip erklärt, was bei stark blutenden Wunden, etwa nach einer Keilerattacke, beachtet werden muss.
Alle Videos sind nach der Veröffentlichung auf dem DJV-Youtube-Kanal auf folgender Seite abrufbar: bit.ly/2B61VhkJägerschaften können die Clips auf der eigenen Internetseite einbetten oder in den sozialen Medien teilen. Auf Anfrage bietet der DJV die Videoclips zum Download an.
Erste Hilfe bei schweren Blutungen – das neue DJV-Video zeigt wie Beteiligte richtig handeln.
Schall und Rauch - Nach wie vor keine Einigung zum Schalldämpfereinsatz in Thüringen
Erfurt, 14.11.2017:
Trotz erzielter Einigung im Rahmen des Diskussionsprozesses um das Thüringer Jagdgesetz, wo dessen Änderung zugunsten des für Jäger erlaubten Einsatzes von Schalldämpfern basierend auf der aktuellen EU-Immissionsschutzverordnung einstimmig befürwortet wurde, stellt sich das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) quer. In Kenntnis dieser Positionierung haben das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, die AöR ThüringenForst und der Landesjagdverband Thüringen e.V. gemeinsam mit der Firma MERKEL und der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e.V. (DEVA) einen Termin zur praktischen Vorführung des Nutzens von Schalldämpfern für den jagdlichen Einsatz vorgeschlagen, vereinbart und am 13.11.2017 umgesetzt.
Mehr als unverständlich ist die im Ergebnis der Praxisvorführung nach wie vor ablehnende Positionierung des Staatssekretärs des TMIK, Herrn Götze, der offensichtlich von vornherein keinerlei Kompromissbereitschaft zeigte, sich in Ausführungen zu jagdlich nicht nutzbarer Unterschallmunition flüchtete und selbst nicht bereit war, den Ausführungen international anerkannter Fachexperten der DEVA Gehör zu schenken. Auch die Umsetzung der EU-Immissionsschutzverordnung zugunsten der Jäger, aber auch, und das wurde bisher viel zu wenig propagiert, zugunsten der als Jagdhelfer eingesetzten Jagdgebrauchshunde scheint Vertreter des TMIK einzig aus Angst vor dem Missbrauch der Schalldämpfer zu terroristischen Anschlägen nahezu blind zu machen für das, was über Landesgrenzen hinaus längst Normalität geworden ist. Unter diesem Aspekt sollte sich die Landesregierung wirklich fragen, ob eine Weiterbeschäftigung mit Änderungen eines an sich bewährten Jagdgesetzes überhaupt Sinn macht, oder nicht doch nur vertane Arbeitszeit hochdotierter Beamter und Angestellter ist, da man offensichtlich Fachargumenten gegenüber beratungsresistent zu sein scheint.
Regelt sich die Natur ohne den Menschen? Das wird oft behauptet. Auch der DJV stellt sich diese Frage und veröffentlicht heute ein Video, das Antworten liefert.
(Berlin, 26. Oktober 2017) "Der Mensch ist Teil der Natur. Schon seit hunderten von Jahren nimmt er großen Einfluss auf seine Umgebung": Der Deutsche Jagdverband (DJV) erklärt in einem kurzen Video-Comic die Rolle des Menschen im Ökosystem. Demnach hat die Jagd als aktive Artenschutzmaßnahme einen wichtigen Platz in der Gesellschaft. In den sozialen Netzwerken ist das Interesse groß: Bei Facebook wurde es innerhalb der ersten vier Stunden bereits 20.000 mal angesehen und über 600 mal geteilt.
Anschauen können Interessierte das Kurzvideo "Regelt sich die Natur ohne den Menschen?" auf Facebook und Youtube. Bereits letztes Jahr erregte der DJV Aufmerksamkeit mit einem ähnlichen Clip, das die Funktionen und Aufgaben von Jägern erklärt.
Der Herbst läutet die Zeit der jagdlichen Ernte ein. Dabei wird Sicherheit groß geschrieben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Thüringen e.V. (LJVT) machen auf die Besonderheiten aufmerksam, die mit Bewegungsjagden verbunden sind.
Wenn sich die Blätter bunt färben, beginnt die Hauptjagdzeit auf Rehe, Hirsche und Wildschweine. In vielen Revieren finden sogenannte Treib- und Drückjagden statt. Allgemein gilt: Sicherheit geht vor Jagderfolg. Wann und wo Bewegungsjagden stattfinden, kennzeichnen zum Beispiel Hinweisschilder oder Absperrbänder. In diesen ausgewiesenen Jagdgebieten kann es vermehrt vorkommen, dass Jagdhunde und Wildtiere unvermittelt die Fahrbahn kreuzen. Deshalb bitten der DJV und der LJV Thüringen e.V.Waldbesucher und Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und eine angepasste Geschwindigkeit.
Damit keine Jagdteilnehmer oder Unbeteiligte gefährdet werden, gelten vor Ort strenge Regeln. So ist beispielsweise für Jäger und Treiber das Tragen von Signalkleidung
Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und Deutscher Jagdverband (DJV) veröffentlichen Empfehlungen zum Umgang mit der Tierseuche. Für Früherkennung und möglichen Seuchenfall sollten Behörden, Jäger und Landwirte eng zusammenarbeiten.
(Riems/Berlin, 10. Oktober 2017) Der Deutsche Jagdverband (DJV) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) haben gemeinsam Empfehlungen zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erarbeitet, die sich in drei Kernthemen gliedern: Früherkennung, Übersicht der möglichen Maßnahmen im Seuchenfall sowie deren örtliche und zeitliche Anwendung anhand von konkreten Fallbeispielen. Der Fokus des Empfehlungspapiers liegt auf jagdlichen Mitteln für Wildschweine. Die Viruserkrankung wurde zuletzt in Tschechien, etwa 350 Kilometer entfernt von der deutschen Grenze, nachgewiesen. Ein Impfstoff gegen die ASP ist auf absehbare Zeit nicht verfügbar. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und die Reduktion der Wildschweinbestände zur Vorbeugung und Bekämpfung der unheilbaren Tierseuche eingesetzt werden. ASP befällt Haus- und Wildschweine gleichermaßen. Die gemeinsame Empfehlung von DJV und FLI stellt Vor- und Nachteile möglicher Gegenmaßnahmen für den Seuchenfall vor. Falls das ASP-Virus nach Deutschland in Wildschweinbestände eingeschleppt wird, müssen unverzüglich räumliche Ausdehnung, Anzahl der betroffenen Tiere, Größe der Population im betroffenen Gebiet und weitere Faktoren eingeschätzt werden. Zudem gilt es, die Tierseuche in der betroffenen Wildschweinpopulation schnellstens zu bekämpfen, damit sie sich nicht ausbreitet und sogar auf Hausschweine übergreift. Die geeigneten Maßnahmen hängen jeweils von Landschaftslage, Jahreszeit, Vegetationsperiode, Temperatur, örtlichen Gegebenheiten oder logistischen Bedingungen ab und sind nach dem Baukasten-Prinzip frei kombinierbar. Konkrete Ausbruchszenarien mit verendeten Wildschweinen für verschiedenen Regionen Deutschlands zu verschiedenen Vegetationszeiten zeigen: Jeder Fall ist differenziert zu betrachten und zu bewerten. Die eingesetzten Krisenstäbe müssen die konkreten Begebenheiten vor Ort berücksichtigen und Maßnahmen jeweils anpassen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut und der Deutsche Jagdverband appellieren an Behörden, Jäger und Landwirte bereits jetzt konstruktiv zusammenzuarbeiten. Es gehe vordringlich um bundesweit abgestimmte Maßnahmen, die praktikabel seien. Dies gelte sowohl für die Früherkennung als auch den möglichen Seuchenfall. Die gemeinsamen Empfehlungen stehen auf den Internetseiten des FLI (www.fli.de) und des DJV (www.jagdverband.de) zur Verfügung. Laden Sie hier die Maßnahmenkataloge zur Früherkennung, Bekämpfung und exemplarischen Anwendung herunter.
Förderung des Jagdhundewesens
(Erfurt, 21.09.2017) Die Anträge zur Förderung im Jagdhundewesen sind jetzt für das aktuelle Jagdjahr online. Zu finden unter dem Menüpunkt Jagdgebrauchshundewesen/Förderung.
Stöberhund LEA (Foto: Archiv LJVT)
Artenschutz aktuell
(06.09.2017) Die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen lädt zu zwei Vortragsveranstaltungen ein, die auch für Thüringens Jäger nicht uninteressant sind. „Der Waschbär in unserer Kulturlandschaft“ (20.09.2017 im Artenschutzzentrum Ranis) ist eben, im Gegensatz zu manchen verklärten Ansichten, weit mehr, als eine possierliche Wildtierart, die in Deutschland eine neue Heimat fand. Mit steigender Bestandeszahl wächst auch seine Bedeutung als Überträger von für den Menschen gefährlichen Wildkrankheiten. Die 26. Internationale Naturschutztagung der AAT (27.-29.10.2017 in Bad Blankenburg) hält ebenfalls für naturschutzfachlich interessierte Jägerinnen und Jäger spannende Themen bereit. Orientieren Sie sich in den beigefügten pdf zum Inhalt der Fachtagung und entscheiden Sie, welche der angebotenen Themen für Sie von Interesse sind.
Gerade zur Erntezeit und insbesondere unter dem Aspekt der Gefahr der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sind die Jäger aufgerufen und gefordert, die Schwarzwildbejagung zu intensivieren, um ihren gesellschaftlichen Auftrag nachzukommen. Stets im Fokus muss dabei jedoch die Sicherheit aller an der Jagd Beteiligten und die der anderen Naturnutzer stehen, denn jeder Jagdunfall ist einer zuviel. In seiner Pressemeldung vom 15. August 2017 gibt der Deutsche Jagdverband entsprechende Hinweise. Weitere Informationen finden Sie in den beiden YouTube-Videos: YouTube-Video - Sicherheit bei der Erntejagd Teil 1: http://bit.ly/ZPORWl YouTube-Video - Sicherheit bei der Erntejagd Teil 2: http://bit.ly/10vhxFi
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von präventionswirksamen Produkten. Die Mitgliedsbetriebe, z. B. Jagdreviere, sollen damit motiviert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. Besonders interessant für Revierinhaber: Die SVLFG bezuschusst u. a. aktiven Gehörschutz.
(Berlin, 10. August 2017) Seit Anfang August nimmt die SVLFG entsprechende Anträge entgegen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, wenn die Fördergelder ausgeschüttet sind, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2017. Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Zu den geförderten Produkten gehört auch aktive Gehörschutz, was besonders für Jäger wichtig ist.
Jeder Betrieb kann ein Produkt fördern lassen, pro Stück wird maximal ein Zuschuss von 100 Euro ausgezahlt. Bei Anschaffung unter 100 Euro wird maximal der Kaufpreis erstattet. Es stehen in diesem Jahr 200.000 Euro zur Verfügung.
Die Rahmenbedingungen sowie Anforderungen und Hinweise je Maßnahme sind zwingend einzuhalten, um eine Förderung zu bekommen.
• Anträge können für Neukäufe (keine gebrauchten Produkte) ab 1. August bis zum 31.Dezember 2017 gestellt werden. • Gefördert werden können nur Produkte, die ab dem 1. August 2017 gekauft wurden. • Die Produkte müssen den technischen Vorgaben entsprechen. • Ein Unternehmen kann maximal eine Förderung in einem Kalenderjahr erhalten. • Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie besteht nicht. Die Gesamtförderung ist begrenzt auf 200.000 Euro. • Die Vergabe der Prämien richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Prämienanträge. • Mitarbeiter der SVLFG sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Kreisjägerschaft Hildburghausen e.V. führt am Samstag, den 26.08.2017 eine Brauchbarkeitsprüfung nach ThürJHPR i.V.m. ThürJHVO durch:
1. Ausrichter ist die Kreisjägerschaft Hildburghausen e.V. 2. Die Prüfung findet am 26.08.2017 in Roth Lkr. Hildburghausen /Straufhain statt. Prüfungsleiter ist Thomas Weisser. 3. Es werden die Fachgruppen/Fächer Gehorsam, Bringen, Schweißarbeit und Stöbern geprüft. 4. Höchstzahl 4 Jagdhunde. 5. Fährte: getupft 6. Stöbergelände: Dickungen Laub- und Nadelholz (Wald) 7. Der Nachweis der Tollwutimpfung für den zu prüfenden Jagdhund ist vorzulegen.
9. Die Anmeldung nach Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1) ThürJHPR ist bis zum 23.07.2017 an den Obmann für das Gebrauchshundewesen Lars Wollschläger, Häfenmarkt 44, 98663 Bad Colberg-Heldburg zu richten. Mit Einreichen der der Anmeldung gelten die Bestimmungen der Thüringer Richtlinie zur Durchführung der Brauchbarkeit für Jagdhunde (ThürJHPR v. 16.10.2013).
gez. Wollschläger, Obmann für das Jagdgebrauchshundewesen
Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest wächst
18.07.2017 - Seit dem Ausbruch der ASP in Tschechien in der Nähe von Brno am 21.06.2017 wurden im betroffenen Gebiet mehr als 25 tot gefundene Schwarzkittel positiv auf ASP getestet. Landesjagdverband, Thüringer Bauernverband und TVJE stehen in engen Kontakt mit dem für das Tierseuchengeschehen zuständigen TMASGFF. Alle Jagdausübungsvberechtigten werden aufgefordert, bei erlegten Schwarzwild Wert auf die Gewinnung untersuchungstauglicher Blutproben zur vorbeugenden Überwachung der Gesundheitssituation des Schwarzwildes in Thüringen zu legen. Bei Totfunden von Schwarzwild ist unverzüglich der zuständige Amtsveterinär zu informieren. Aktuelle Karte -> hier
Änderung des Waffengesetzes am 6. Juli in Kraft getreten – Antworten auf Fragen zum neuen Waffengesetz
10.07.2017 - Seit 6. Juli 2017 sind die neuen Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig. In einem Interview des DJV erklärt Frank Göpper, Geschäftsführer des Forums Waffenrecht, was Jäger künftig zu beachten haben. Siehe dazu die als pdf beigefügte Anlage mit dem kompletten Interview, welches helfen soll, anhand von „Fragen und Antworten“ rechtliche Unsicherheiten von vorn herein auszuschließen.
DJV und BJV kündigen Anfechtung der Sozialwahl an
06.07.2017 - Die zum Teil chaotischen Verhältnisse bei der Sozialwahl der SVLFG lassen, trotz dass es endlich wieder einen Vertreter der Jäger in diesem Gremium gibt, das Ergebnis mehr als fragwürdig erscheinen. Nach Prüfung zahlreich eingegangener Hinweise auf Unregelmäßigkeiten haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) beschlossen, die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anzufechten. Die Verbände kündigten an, rechtzeitig Klage beim Sozialgericht zu erheben. Betroffene, die zu Unrecht keine Wahlunterlagen erhalten haben, werden aufgerufen, die Klage mit einer eidessttatlichen Versicherung zu unterstützen. Nähere Hinweise und ein Formular gibt es unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017. Geplant ist darüberhinaus alle Kreis- und Jägerschaftsvorsitzenden bezüglich der Sozialwahl durch einen Infobrief zu informieren.
Besseres Management invasiver Arten beschlossen
30.06.2017 - Der Bundestag hat in der Nacht vom 29.-30.06. Änderungen von Bundesnatur- und Bundesjagdgesetz beschlossen, um invasive Arten gemäß EU-Vorgaben einzudämmen. Revierinhaber sind erste Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe. In Kürze ergänzt die EU ihre verbindliche Liste gebietsfremder Arten um Bisam, Marderhund und Nilgans. Damit sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die weitere Ausbreitung dieser Arten möglichst zu stoppen. Den genannten invasiven Arten kommt bei den bundesweiten Erfassungen eine besondere Bedeutung zu, da sie sich immer weiter ausbreiten und aus Gründen des Natur- und Artenschutzes entsprechend bejagt werden müssen.
Verstehen, Mitreden, Mitgestalten
27.06.2017 - Jagdgesetz, Wildbret und ein Jubiläum: Die Fülle und Notwendigkeit der Verbandsarbeit dokumentiert der aktuelle Jahresbericht des Deutschen Jagdverbandes. Für Jäger gehört Wildbret zum Alltag, auch immer mehr Verbraucher schätzen Wildfleisch als gesundes und natürliches Lebensmittel. Das zeigt die bundesweite Testphase von „Wild auf Wild“. Die Kampagne des Deutschen Jagdverbandes (DJV), die sich mit vielen Aktionsmitteln an Jäger und Verbraucher richtet, ist ein Schwerpunkt im aktuellen DJV-Verbandsbericht (S. 24 ff.). Beides wurde auch auf dem Bundesjägertag 2017 in Rostock-Warnemünde vorgestellt. Dieses und vieles mehr erfahren Sie aus dem aktuellen Bericht des Deutschen Jagdverbandes. Es gibt ihn online auf www.jagdverband.de/content/verbandsberichte als leseoptimiertes PDF oder zum Herunterladen. Druckexemplare können gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro bei der DJV-Service GmbH bestellt werden: Kontakt: DJV-Service GmbH, Friesdorfer Straße 194a, 53175 Bonn, Tel. (0228) 38 72 90-0, info@djv-service.de
Afrikanische Schweinepest (ASP) erreicht Tschechien
26.06.2017 - Soeben erreichte uns die Info des Referates Tierseuchenbekämpfung im TMASGFF parallel mit einer Meldung des Deutschen Jagdverbandes, dass in Tschechien zwei am 26.06. bestätigte Fälle der ASP bei Schwarzwild aufgetreten sind. Zwei tot gefundene Schwarzkittel aus dem Raum Zlin (ca. 70 km östlich von Brno) sind nachweislich an ASP verendet. Damit ist dieser Fall ca. 400 km entfernt von den nächsten aktuellen ASP-Vorkommen in der Ukraine aufgetreten. Auch unsere Jägerinnen und Jäger werden durch das Tierseuchenreferat im THÜRINGER MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE zu erhöhter Wachsamkeit und zur Unterstützung der Veterinärbehörden aufgefordert. Beachten Sie dazu bitte die als pdf beigefügten -> Anlagen, informieren Sie sich auf der Homepage des LJV unter „Aktuelles“ und geben Sie die Info an alle Jägerinnen und Jäger weiter.
DJV-Pressemeldung - Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien
Der Deutsche Jagdverband in Berlin hat zwecks der Schweinepest einePressemitteilung veröffentlicht - diese finden Sie hier -> Pressemitteilung
28.06.2017 - Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien
Am 27.06.2017 gab das tschechische Gesundheitsministerium eine offizielle Info an die EU-Kommission, worin über den am 26.06. bestätigten Nachweis des Auftretens von zwei Fällen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Schwarzwild in der Region Zlin (ca. 70 km östlich von Brünn) informiert wurde. Damit hat die hochinfektiöse Tierseuche eine weitere Landesgrenze überschritten und es ist erhöhte Achtsamkeit geboten. Insbesondere die Jägerinnen und Jäger werden zur Wachsamkeit und Unterstützung der Veterinärbehörden aufgefordert. Achten Sie bsonders :
• auf vermehrt auftretendes Fallwild achten => sofortige Meldung an Veterinäramt
• Fallwild und Proben von Schwarzwildstrecke (Blut, Milz) (notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen) an das Landeslabor im TLV schicken
• Besondere Vorsicht ist geboten mit Dingen (Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke), die Blutkontakt hatten
• Bei Jagdtourismus in die Risikoregionen Russland, Weißrussland, Litauen, Lettland, Estland, Polen und Länder in der Kaukasusregion besteht ein besonderes ASP-Einschleppungsrisiko für einheimische Nutz- und Wildschweine. Trophäen, Schwarzwildprodukte, verwendete Kleidungsstücke und Gegenstände stellen ein Risiko dar und dürfen nicht mitgebracht werden!
Beachten Sie besonders das aktualisierte MERKBLATT zur Afrikanischen und Klassischen Schweinepest für Landwirte und Jäger in der Anlage (-> pdf)
Geschäftsstelle
„Das neue Waffengesetz" hat die letzte Hürde genommen
Am 2. Juni 2017 informierte der DJV, dass der Bundesrat der schon länger in Diskussion befindlichen Waffengesetzänderung zugestimmt hat. Somit werden nach Verkünden des Gesetzes im Bundesgesetzblatt neue Aufbewahrungsvorschriften für Waffen in Kraft treten. Des Weiteren wird es Änderungen bei Fragen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Waffenbesitzer geben.
Die Sozialversicherung teilt mit, dass erst 215.000 Wahlunterlagen verschickt wurden, der Versand aber noch läuft. Für eine Beteiligung ist es noch nicht zu spät. 18. Mai 2017, Berlin (DJV). Der Versand der Wahlunterlagen zur Sozialwahl läuft, ist aber noch nicht abgeschlossen, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) vorgestern mitgeteilt hat. Bislang sind nach SVLFG-Angaben lediglich rund 215.000 Wahlunterlagen versandt worden. Die Berufsgenossenschaft hat jetzt angekündigt, über die gesetzlich vorgesehene Frist hinaus (18. Mai) eingehende Anträge auf Wahlunterlagen zu bearbeiten und – soweit zeitlich noch möglich – Wahlunterlagen zu verschicken. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag am 31. Mai 2017 bei der SVLFG eingegangen sein.
Die SVLFG weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bisher noch keinen Fragebogen für die Sozialwahl 2017 erhalten haben oder ihn nochmals benötigen, diesen über die Telefonhotline (030) 889 117 117 anfordern können. Nach Informationen, die dem Deutschen Jagdverband (DJV) vorliegen, ist die Erreichbarkeit der Hotline allerdings stark eingeschränkt. Insgesamt knapp 300 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl haben Revierpächter dem DJV in fünf Tagen gemeldet. Der Dachverband der Jäger bittet darum, auch weiterhin Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl unter www.jagdverband.de/sozialwahl zu melden und prüft Möglichkeiten der Wahlanfechtung. Revierpächter und Eigenjagdbesitzer, die immer noch keine Unterlagen erhalten haben, sollten sich ungeachtet dessen dringend an die Hotline wenden.
Wahlberechtigt sind alle Revierinhaber (jeweils alle Mitpächter) sowie deren Ehepartner. Angeschrieben mit einem Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung wurde aber meist nur derjenige (Mit-)Pächter, an den auch der jährliche Beitragsbescheid geschickt wird. Der vorliegende Fragebogen kann entweder für die anderen Mitpächter kopiert oder bei der Hotline erneut angefordert und jeweils separat ausgefüllt werden. Außerdem muss in diesen Fällen als Nachweis eine Kopie des Pachtvertrages mitgeschickt werden. Für Ehepartner wird kein eigener Fragebogen benötigt, sie müssen aber extra angegeben werden. Nähere Informationen hat der DJV im Internet veröffentlicht unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017.
Der DJV hat gemeinsam mit dem Bayerischen Jagdverband eine Liste zur Sozialwahl eingereicht, die aber nicht als „Liste Jagd“, sondern als „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“, Liste 11, zugelassen wurde.
Bitte beachten: Falls Wahlunterlagen für die Sozialwahl eingegangen sind, auf denen jedoch nicht die Liste 11 („Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“) angegeben ist, handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Sozialwahl eines anderen Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung, wie etwa der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Die Sozialwahlen finden im Moment bei jedem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung als separate Wahlen statt. Auch andere Sozialversicherungsträger verschicken derzeit Unterlagen zur Sozialwahl.
Berufsgenossenschaft – Sozialwahl 2017: Rücksendefrist für Unterlagen verlängert
(DJV, 06.04.2017) Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Rücksendefristen für die Registrierung zur Sozialwahl verlängert, nachdem sich der Versand der Unterlagen verzögert hatte. Jagdpächter und alle Mitpächter sollten jetzt erst Recht die Gelegenheit nutzen, mit der Stimmabgabe die Vertretung ihrer Interessen zu unterstützen. Viele Jäger beschweren sich dass sie keine Unterlagen zur Sozialwahl bekommen haben oder die Rücksendefristen zu kurz seien. Nun hat die SVLFG reagiert und die Frist zur Rücksendung der Unterlagen verlängert. In dem auf den 8. März datierten Anschreiben, das bei vielen Revierinhabern immer noch nicht eingegangen ist, wird als Rücksendefrist der 7. April genannt. Diese Frist hat die SVLFG nun bis zum 12. April verlängert. Lesen Sie dazu die im Anhang befindliche Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes. Die Wahl findet im Mai 2017 als Briefwahl statt. Die Jagdliste ist die Liste 11 - "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp".
1. Schritt: Registrierungsunterlagen vervielfältigen und Mitpächer sowie Ehepartner informieren 2. Schritt: Für die Wahl registrieren. 3. Schritt: Per Briefwahl wählen. Liste 11 = Liste Jagd!
SOZIALWAHL IN DER SVLFG Fragebögen durch die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wurden versendet.
Was ist geschehen? Die SVLFG hat an alle Unternehmer und Unfallrentenbezieher einen Fragebogen verschickt. Mit diesem soll ermittelt werden, inwieweit Sie wahlberechtigt sind. Sie können nur wählen, wenn Sie den Fragebogen ausfüllen und zurückschicken!
Was ist zu tun?
Fragebogen ausfüllen
Fragebogen sofort zurücksenden
Wie geht es weiter? Wenn Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie ab dem 10. April bis spätestens 11. Mai 2017 die Wahlunterlagen. Dann wählen Sie „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“ (Liste 11). Nur so können wir Jäger für eine bessere Vertretung unserer Interessen in der SVLFG sorgen! Die ausgefüllten Wahlunterlagen schicken Sie bitte zurück. Sie müssen spätestens am 31. Mai 2017 bei der SVLFG vorliegen
Information der LJV Thüringen e.V. Landesgeschäftsstelle Erfurt, am 22.03.2017
Freie Bahn für Wildtiere
ADAC, Deutscher Jagdverband, Naturschutzbund (NABU) und der WWF Deutschland wollen fünf Prozent weniger Wildunfälle jährlich. Deutschland hat zu wenig „Grüne Infrastruktur“.
(Berlin, 22. März 2017) Hunderttausende Rehe, Hirsche, Füchse und viele andere Tiere sterben jedes Jahr auf unseren Straßen. Wildunfälle stellen zudem für Autofahrer ein erhebliches Risiko dar. Zum anderen gefährden die Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen die biologische Vielfalt in Deutschland. ADAC, Deutscher Jagdverband, Naturschutzbund (NABU) und der WWF Deutschland begrüßen deshalb das heute vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Berlin vorgestellte „Bundeskonzept Grüne Infrastruktur“ als eine dringend notwendige Grundlage. Gleichzeitig kritisieren sie die schleppende Umsetzung des 2012 beschlossenen Bundesprogramms Wiedervernetzung sowie eines bundesweiten Biotopverbunds. Grund dafür ist neben der unzureichenden Finanzierung auch der bestehende Mangel von bundesweiten Planungsgrundlagen und Umsetzungsstrategien. In einem gemeinsamen Papier fordern die Verbände daher Bund und Länder auf, ihre Anstrengungen zur Umsetzung von Wiedervernetzung und Biotopverbund deutlich zu verstärken. Ziel müsse es sein, die Zahl der Verkehrsunfälle mit Wildtieren – auch zum Schutz des Menschen – um jährlich fünf Prozent zu verringern. Hierfür brauche es geeignete Maßnahmen wie Querungshilfen, Wildwarnanlagen oder Zäunung. Außerdem sollte ab sofort mindestens ein Prozent der Investitionen in Bundesfernstraßen für Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesauto-bahnen und Bundesfernstraßen verwendet werden. Bis zum Jahr 2027 sollen so die 93 wichtigsten Wiedervernetzungsabschnitte aus dem Bundesprogramm abgearbeitet sein. Für den dauerhaften Ausbau und den Erhalt Grüner Infrastruktur sollte ein „Bundesnetzplan Biotopverbund“ eine länderübergreifende Vernetzung von Lebensräumen gewährleisten. Als fester Bestandteil der Raumplanung wären auf diese Weise wichtige Achsen sowie überlebenswichtige Kernflächen des Biotopverbundsystems dauerhaft gesichert. Besonderer Wert ist dabei auf die bestmögliche Einbindung von Wildbrücken und anderen Querungshilfen in das Netz der Natur zu legen. Eines der größten Probleme stellt derzeit die intensive Landnutzung und damit die Verfügbarkeit von Fläche für den Naturschutz dar. Hier fordern die Verbände von der öffentlichen Hand, den Verkauf wichtiger Flächen aus ihrem Besitz einzustellen und diese für die Umsetzung des länderübergreifenden Biotopverbundes bereitzuhalten. Insbesondere in der Agrarlandschaft müssten ausreichend Trittstein- und Vernetzungslebensräume wie z.B. Waldinseln, Feuchtgebiete oder Hecken geschaffen werden. Hier ist auch die Agrarpolitik gefordert. Die Tagung „Lebensraumkorridore für Mensch und Natur“ am 27. März 2017 in der Berliner Landesvertretung von Baden-Württemberg befasst sich ebenfalls mit der Thematik der Wiedervernetzung und stellt zahlreiche Praxisbeispiele vor.
Seit Jahren steigt der Beitrag, den Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entrichten müssen - allerdings ohne, dass die Leistung steigt. Vertreter der Jagd haben sich nun erstmalig mit der Liste 11 zur Wahl in den Wahlausschuss der SVLFG gestellt, um künftig mitzureden. Um die Jagdvertreter im Mai wählen zu können, müssen sich stimmberechtigte Jagdpächter, Mitpächter und Ehepartner registrieren.
(Berlin, 09. März 2017) Vertreter der Jagd treten im Mai 2017 erstmalig bei der Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an: mit der sogenannten „Freien Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“ (Liste 11). Vertreter des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) wollen sich künftig gemeinsam für die Belange der Jägerinnen und Jäger einsetzen. Neben mehr Transparenz und gerechter Beitragsbemessung fordern sie bessere Präventionsleistungen für Jäger sowie zusätzliche Versicherungsleistungen für Nachsuchenführer.
„Wir können damit zwar die Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nicht beseitigen, aber wir können für eine bessere Vertretung unserer Interessen in der SVLFG sorgen“, sagt Dr. Hans-Heinrich Jordan, Vertreter des DJV-Präsidiums. Um an der Wahl teilzunehmen, müssen sich Jagdpächter unbedingt in den nächsten Tagen registrieren. Die SVLFG will die entsprechenden Unterlagen („Fragebogen und Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises“) nach eigenem Bekunden in der zweiten Märzhälfte versenden. Wichtig: Wahlberechtigt sind auch alle Mitpächterinnen und -pächter sowie Ehepartnerinnen und -partner – auch sie müssen sich vorab registrieren. Die eigentliche Wahl findet dann im Mai als Briefwahl statt.
Ursprünglich sollte die Liste „Liste Jagd“ heißen. Dies wurde jedoch vom Wahlausschuss der SVLFG verhindert, mit der Begründung, die Jagd sei keine Berufsgruppe. Andererseits werden die Inhaber von Jagdrevieren von der SVLFG selbst als Unternehmer behandelt mit der Folge einer Pflichtversicherung. Ein Widerspruch, den die Jägerschaft ablehnt. Weitere Informationen gibt es hier: www.jagdverband.de/sozialwahl2017
Wie läuft die Sozialwahl ab? Ein Film klärt die wichtigsten Fragen. -> hier
Peta will Fuchsjagd verbieten - Jäger widersprechen
Am 28.02. überreichte eine Vertreterin von PETA der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Birgit Keller, im Vorgriff auf die am 02.03. erfolgte Vorstellung des Referentenentwurfs zum Thüringer Jagdgesetz , medienwirksam eine Liste mit 12.000 Unterschriften zur Durchsetzung eines Verbotes der Fuchsjagd. Darüber berichtet DPA :
„Erfurt (dpa/th) - Die Tierschutzorganisation Peta dringt auf ein Verbot der Fuchsjagd in Thüringen und hat dafür 12 600 Unterschriften gesammelt. Sie seien an Landwirtschaftsministerin Birgit Keller (Linke) überreicht worden, teilten die Tierschützer am Mittwoch in Berlin mit. Nach ihren Schätzungen werden in Thüringen jedes Jahr 20 000 Füchse getötet. Hintergrund der Aktion ist die Vorlage eines neuen Jagdgesetzes in Thüringen. Keller will Details an diesem Donnerstag vorlegen.
«Viele Tiere sterben durch Fehlschüsse einen langsamen Tod oder werden in Fallen regelrecht zerquetscht», berichtete die zuständige Peta-Fachreferentin Vanessa Reithinger. Laut Tierschutzgesetz müsse ein «vernünftiger Grund» für das Töten eines Tieres vorliegen. Den sehen die Tierschützer nach eigenen Angaben bei der Fuchsjagd nicht.
Der Deutsche Jagdverband widersprach: Die Fuchsbestände hätten sich in Deutschland seit den 1980er Jahren etwa verdreifacht, weil der Mensch etwa die Tollwut in Deutschland besiegt habe. In Asien sterben daran laut Verbandsangaben jährlich mehr als 20 000 Menschen. «In einigen Bundesländern flammt regional immer wieder die Räude auf, weil es so viele Füchse gibt», erklärte ein Sprecher. Nach seinen Angaben leiden auch seltene Vogelarten, die am Boden brüten, unter den steigenden Fuchsbeständen. Die Jagd auf Füchse sei deshalb aus Tier- und Artenschutzgründen sinnvoll.“
Auch Thüringens Landwirtschaftsministerin Keller sieht unter dem Hinweis, dass der Schutz einer Tierart nicht zu Lasten anderer Tierarten geschehen darf, keine Notwendigkeit, die Fuchsbejagung einzuschränken oder zu verbieten.
LJV-Präsident Steffen Liebig äußerte im Rahmen eines MDR-Interviews ebenfalls sein Unverständnis zur Forderung von Peta und verwies auf die steigenden Fuchsbesätze, zunehmende Urbanisierung der Fuchslebensräume und damit steigende Gefahren der Übertragung von Wildtierkrankheiten auf Haustiere und Menschen. Weiterhin hob er die Auswirkungen der Prädatoren auf die Niederwildbesätze und auch auf andere zu schützende Tierarten hervor.
Tierseuchenbekämpfung - Geflügelpest in Thüringen (Stand : 14.02.2017)
In Thüringen gab es bisher insgesamt 37 Geflügelpest-Fälle (Nachweis des hochpathogenen aviären Influenza-A-Virus (HPAIV) vom Subtyp H5N8 ) bei Wildvögeln und bei gehaltenen Vögeln, davon entfallen 35 Fälle auf Wildvögel (Stand: 14.02.2017-10:00 Uhr). Am 30. Januar 2017 gab es einen Geflügelpest-Ausbruch bei Hausgeflügel in Zeulenroda-Triebes und am 8. Februar 2017 bei gehalten Vögeln im Tierpark Gotha. Beigefügt erhalten Sie eine aktualisierte Übersicht zu den bisher bestätigten Geflügelpest-Fällen in Thüringen zur Kenntnis und ein Schaubild des FLI im Hinblick auf von Geflügelhaltern mindestens einzuhaltende Biosicherheitsmaßnahmen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Information an Geflügelhalter. (TMASGFF, Referat 51)
Tierseuchenbekämpfung Geflügelpest - HPAIV H5N8 im Tierpark Gotha
(Erfurt, 09.02.2017) Das FLI hat am 08.02.2017 HPAIV H5N8 bei drei im Tierpark Gotha verendeten Störchen bestätigt. Die zuständige Veterinärbehörde hat den Tierpark bereits seit Beginn des Verdachts auf Geflügelpest gesperrt und führt die nach Geflügelpest-Verordnung erforderlichen Maßnahmen durch.
Als Anlage erhalten Sie eine Übersicht zu den Geflügelpest-Fällen bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Thüringen zur Kenntnis (Stand: 08-02-2017, 10:00Uhr).
Aufgrund der insbesondere in den letzten Tagen aufgetretenen zahlreichen Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln sowie der zwei Fälle bei gehaltenen Vögeln in verschiedenen Regionen Thüringens wird momentan eine hohes Risiko der Einschleppung des Geflügelpest-Erregers in Geflügelbestände oder Bestände mit gehaltenen Vögel anderer Arten gesehen. Der Geflügelpest-Erreger ist in der Wildvogel-Population aktuell weit verbreitet. Aus diesem Grund ist die Einhaltung von Tierseuchen-Schutzmaßnahmen wie Aufstallung von Geflügel und andere Biosicherheitsmaßnahmen sehr wichtig, um Kontakte zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen einzuschränken sowie das Einschleppungsrisiko zu minimieren. (TMASGFF – Referat 51)
PETA beschäftigt mit falschen Verdächtigungen regelmäßig die Staatsanwaltschaften
(06.02.2017) Die Tierrechtsorganisation PETA hat nach eigenem Bekunden im Jahr 2016 bundesweit mindestens 16 Strafanzeigen gegen ordnungsgemäß durchgeführte Jagden gestellt. Die haltlose Begründung: Es läge kein vernünftiger Grund für die Jagd vor. In der Vergangenheit hatten die Staatsanwaltschaften ähnliche Ermittlungsverfahren immer wieder eingestellt. Zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung ist es nach Informationen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) nie gekommen. "Dieser reine PR-Gag von PETA beschäftigt regelmäßig und grundlos die Behörden. Die PETA-Anzeigen haben nur einen Zweck: Die legale Jagd und die Beteiligten in ein schlechtes Licht zu rücken", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Ralph Müller-Schallenberg. Der DJV protestiert gegen diese Effekthascherei und hat heute Strafanzeige gegen die selbst ernannten Tierrechtler gestellt, unter anderem wegen falscher Verdächtigung. Auch in Thüringen gab es im vergangenen Jahr seitens dieser Organisation mehrere Anzeigen gegen Jagdausübungsberechtigte und deren Jagdgäste, die nach behördenseitigen Prüfungen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen völlig haltlos waren und eingestellt wurden. Der DJV rät Jägern sich bei Verleumdungen mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren.
Anpassungsfähige Fleischfresser weiter auf dem Vormarsch
Mit dieser Überschrift informierte am 3. Februar 2017 der Deutsche Jagdverband über die bundesweite Auswertung der Jagdstatistik für das Jagdjahr 2015/16. Insbesondere der potenzielle Anstieg der Jagdstrecke beim Waschbären setzt Achtungszeichen. Die Jagdstatistik des DJV zeigt für die eingewanderten Arten Waschbär und Marderhund sprunghafte Anstiege. Der vom Deutschen Jagdverband in Auswertung aufgezeigte Trend spiegelt sich auch bei der Auswertung der Jagdstrecke in Thüringen wieder. Lag die Jagdstrecke beim Waschbären vor 20 Jahren gerade einmal bei 331 Stück im Freistaat, die schwerpunktmäßig in der Eichsfeldregion zur Strecke kamen, so waren es vor 10 Jahren immer noch „nur“ 2.668 erlegte Tiere. In dem in die bundesweite Auswertung eingegangenen Jagdjahr 2015/16 wurden in Thüringen 10.799 Waschbären durch Thüringens Jäger/-innen der Natur entnommen. Meldungen über das Vorkommen des Waschbären, der auch von der EU als invasiver Neubürger sehr kritisch gesehen wird, kommen inzwischen aus allen Landkreisen Thüringens. Auch beim Dachs sind in Thüringen seit Jahren deutliche Zuwächse zu verzeichnen, wogegen die Fuchsstrecke in den letzten drei Jagdjahren nahezu konstant blieb. Die Bejagung leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Lesen Sie dazu die Pressemeldung des DJV. Alle Jagdstatistiken für einzelne Wildarten finden Sie auf: https://www.jagdverband.de/jagdstatistik (Die Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes finden Sie in Anlage als pdf)
Tierseuchenbekämpfung - Geflügelpest HPAIV H5N8 - neue Fälle bei Wildvögeln in Thüringen
Am 04.02.2017 informierte das TMASGFF über neue, durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte Fälle von Geflügelpest in Thüringen:
Das FLI hat weitere Geflügelpest-Fälle HPAIV H5N8 bei zwei Schwänen (LK GTH), einem Mäusebussard (WAK) und einer Wildgans (LK SÖM) bestätigt.
Weniger Schäden durch Wildtiere in Thüringens Wälder
So die Mitteilung des TMIL gegenüber DPA vom 30.01.2017 - Wildtiere haben in Thüringens Wäldern zuletzt weniger Bäume beschädigt als noch vor drei Jahren. Das teilte das TMIL nach der Auswertung des alle drei Jahre durchgeführten „Verbiss- und Schälgutachtens“ mit. „Die Richtung stimmt, es gibt aber weiterhin viel zu tun“, erklärte Forstministerin Birgit Keller. „Wir sind dabei, Jäger, Waldbesitzer, Forst- und Landwirte besser zu schulen und über die Möglichkeiten zur Vermeidung von Wildschäden aufzuklären. Die Fortbildungen in Fragen Wildschaden und die breite Diskussion zum Thüringer Jagdgesetz zeigen bereits erste positive Auswirkungen. Das werden wir fortsetzen“, so Keller. Das Gutachten zeigt, dass das forstliche Ziel der Naturverjüngung erreicht wird. Auf 66 Prozent der Verjüngungsfläche gelingt es, Mischbestände aus mindestens zwei Baumarten zu begründen. Es zeigt aber auch, dass auf 34 Prozent der jährlich zur Verjüngung vorgesehenen Waldflächen dieses Ziel nicht erreicht wird bzw. es durch Wildverbiss stark gefährdet ist.
Tierseuchenbekämpfung - Geflügelpest HPAIV H5N8 - weitere Fälle bei Wildvögeln in Thüringen
Das FLI hat am 30.01.2017 HPAIV H5N8 bei fünf Schwänen aus verschiedenen Regionen (Schwabhausen/GTH, Georgenthal/GTH, Ronneburg/GRZ), in denen bisher keine Aufstallpflicht für Geflügel bestand, bestätigt. Das zuständige Fachreferat des TMASGFF hat daraufhin eine landesweite Aufstallpflicht für Geflügel nach §13 Geflügelpest-VO angewiesen (Info des TMASGFF vom 31.01.2017). Jägerinnen und Jäger werden ersucht, Totfunde von Wildgeflügel zeitnah den territorial zuständigen Veterinärämtern zu melden. Die Jagd auf Federwild ist in den Risikogebieten verboten.
Neue „Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung Jagd“ (ThürAPOJ) seit 01.01.2017 in Kraft
Mit Veröffentlichung der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher (Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung Jagd – ThürAPOJ -) vom 06.12.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Thüringen Nr. 12/2016 hat diese Gültigkeit erlangt. Damit hat das lange Warten auf neue und klare Regelungen zur Jägerausbildung ein Ende. Nunmehr gilt es, die Regelungen mit Leben zu erfüllen und die sich ergebenden Möglichkeiten für eine optimale Ausbildung der Jäger, Falkner und Jagdaufseher auszuloten und perspektivisch zu nutzen. Im Anhang finden Sie einen Auszug aus dem GVBl. 12/2016 mit der neuen ThürAPOJ nebst allen zugehörigen Anlagen.
Geflügelpest HPAIV H5N8 - weiterer Nachweis bei einem Wildvogel in Thüringen
Am 19.12.2016 informierte das TMASGFF, dass das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI am vergangenen Wochenende das hochpathogene Aviäre Influenza Virus H5N8 (HAIV H5N8) bei einem weiteren, ebenfalls tot an der Talsperre Zeulenroda im Landkreis Greiz aufgefundenen Wildvogel (Reiherente) bestätigt hat. Der Fundort liegt in einem ausgewiesenen Risikogebiet mit Aufstallpflicht für Geflügel. Das zuständige Veterinäramt hat die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Das ist der 2. HPAIV H5N8-Fall bei einem Wildvogel in Thüringen. Das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände ist weiterhin hoch! Es kann keine Entwarnung gegeben werden. Am Wochenende gab es in Nordrhein-Westfalen (21.000 Puten) und Sachsen-Anhalt (10.000 Enten)Ausbrüche der Geflügelpest bei Hausgeflügel.
Kein Plus an Sicherheit durch weitere Waffenrechtsverschärfung
Basierend auf den jüngsten Ereignissen auf europäischer und Bundesebene fand gestern (28.11.2016) auf Betreiben von Bündnis 90/Die Grünen eine Öffentliche Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt. Lesen Sie dazu die hier beigefügte Pressemeldung der im FORUM WAFFENRECHT zusammengeschlossenen Verbände.
Info des TMASGFF: Tierseuchenbekämpfung - HPAI-Schutzmaßnahmen in Thüringen
"Die Niederlande informierte über das BMEL, dass am 27.11.2016 in einem Betrieb mit 13.000 Mastenten in Biddinghuizen (nahe Lelystad) HPAI H5N8 bestätigt wurde. Am 25.11.2016 waren etwa 500 Tiere des Bestandes verendet, die anderen zeigten klinische Symptome. Der Bestand sowie Bestände in der 1 km-Zone und Kontaktbetriebe in der 10 km-Zone wurden unmittelbar getötet. Weitere Bestände wurden gestern getötet. Letzte Informationen besagen, dass alle Proben, die in der 3 km-Zone und von den 4 Kontaktbetrieben in der 10 km-Zone entnommen wurden, negativ waren. Einer Pressemitteilung sei zu entnehmen, dass bei der Keulungsaktion insgesamt 190.000 Enten getötet wurden.“ - Allein diese Zahlen verdeutlichen nicht nur die große Gefahr, die von mit H5N8 infizierten Wildvögeln ausgehen kann, sondern sie belegen auch die enormen wirtschaftlichen Schäden, die damit verbunden sein können. Das TMASGFF ersucht daher dringend zur Einhaltung der von den zuständigen Behörden vorbeugend verfügten AI-Schutzmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie auf den beigefügten Merkblättern (1, 2) und der aktuellen Karte.
DJV-Pressemeldung: Geflügelpest: Was Jäger wissen müssen
In vielen Teilen Deutschlands ist das Geflügelpest-Virus H5N8 bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden. Zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in Geflügelbestände sollten im Anschluss von Wasserfederwildjagden grundsätzlich keine Geflügelbetriebe aufgesucht werden bzw. die entsprechenden Hygienevorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Jäger unterstützen in Seuchenfällen bundesweit die Veterinärbehörden. Im DJV-Interview gibt das Friedrich-Loeffler-Institut wichtige Hinweise, wie Monitoring oder Probenahme korrekt durchzuführen sind.
(Berlin, 24. November 2016) DJV: Was sollten Jäger tun, wenn sie verendetes Wasserwild auffinden?
FLI: Menschen sollten tot aufgefundene Vögel nicht anfassen. Sie sollten den Fund der örtlichen Veterinärbehörde melden. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte), ob sie die Jägerschaft dazu auffordern, sie beim Sammeln toter Wildvögel zu unterstützen.
Wenn Wild eingesammelt werden soll, was ist zu beachten?
Im Ernstfall gibt die zuständige Veterinärbehörde klare Regeln vor, an die sich Jäger halten sollten. Grundsätzlich gilt: Kadaver sollten nur mit Handschuhen angefasst werden, etwa mit Einmalhandschuhen aus Nitril. Der Vogelkörper sollte in einen Müllbeutel überführt und dieser anschließend verschlossen werden. Ein Tyvek-Einmalschutzanzug dient bei Sammelaktionen dazu, vor einer Kontamination der Kleidung zu schützen und das Risiko einer Verschleppung des Erregers zu mindern.
Wie sollte zum Einsammeln genutzte Kleidung gesäubert werden?
Kontaminierte Kleidung sollte bei mindestens 60°C gewaschen und Gerätschaften sowie gebrauchte Schutzanzüge sollten z.B. mit Peressigsäure oder einem anderen geeigneten Desinfektionsmittel (www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=1800) mit ausreichender Einwirkzeit behandelt werden. Einmal-Atemschutzmasken sind nach Gebrauch in einem Müllbeutel zu entsorgen. Das beim Bergen der Vögel getragene Schuhwerk ist zu reinigen und zu desinfizieren, bevor der Ort verlassen wird, an dem die Kadaver gesammelt wurden, um eine Verschleppung des Erregers zu vermeiden.
Besteht für Jäger, die Geflügel halten, ein besonderes Risiko?
Ja, in diesem Fall besteht ein großes Einschleppungsrisiko. Daher sollten insbesondere Geflügel haltende Jäger den Kontakt zu toten Vögeln meiden und sie nicht verbringen. Vor Betreten von Geflügelhaltungen müssen unbedingt die Biosicherheitsvorkehrungen beachtet werden, insbesondere das Anlegen von bestandseigener Schutzkleidung und ein Schuhwechsel. Die aktuellen Hinweise der DVG für Tierhalter sollten hierbei beachtet werden: www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2119
Wie können Jäger die örtlichen Behörden beim Monitoring unterstützen?
Jäger können die Behörden unterstützen, indem sie dem Veterinäramt Totfunde von Vögeln melden. Soweit die zuständige Veterinärbehörde es anordnet, kann die Entnahme von Tupferproben aus Rachen und Kloake (kombinierter Tupfer) von geschossenen Wasservögeln das aktive Monitoring (Untersuchung von gesunden oder gesund erlegten Vögeln) unterstützen. Die Proben sollten flüssigkeitsdicht und gekennzeichnet (Name des Einsenders, Datum und Fundort) an das Veterinäramt geschickt werden.
Weitere Informationen: Aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (Stand: 18. November 2016): bit.ly/2fR83Ph
Die Sorgen wegen der Ausbreitung der Geflügelpest wachsen. Jäger unterstützen in Seuchenfällen bundesweit die Veterinärbehörden.
Schweinepest – keine Entwarnung in Sicht, Monitoring ausbauen
Am 17.11. informierte der Deutsche Jagdverband über die neue Schweinepest-Monitoring-Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), welche die Abläufe und Zusammenarbeit zwischen Jägern, Landwirten, Veterinären und Behörden im Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sowie der klassischen Schweinepest (KSP) regelt. Lesen Sie mehr dazu in der beigefügten Pressemeldung.
Geschäftsstelle
Geflügelgrippe weitet sich aus
Bundesweit sorgt das in diesem Jahr unter Haus- und Wildvögeln grassierende Geflügelgrippe-Virus H5N8 für Aufregung. Mit Stand vom 18.11.2016 9:00 Uhr wurden 220 HPAIV-Fälle aus 8 Bundesländern gemeldet.
Die zum Zeitpunkt nachgewiesene Verbreitung des Virus können Sie aus der Karte ersehen.
Auch wenn in Thüringen aktuell noch kein derartiger Fall aufgetreten ist, hat das zuständige Ministerium entsprechende Vorsorgemaßnahmen veranlasst. Siehe dazu die beigefügte MEDIENINFORMATION und das MERKBLATT „Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen“. Jägerinnen und Jäger werden ersucht, bei Totfunden von Wildgeflügel umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.
Die Geschäftsstelle
Aktuelle Karte zur HPAI-Verbreitung in Deutschland
Einsatz halbautomatischer Langwaffen ab 10.11.2016 wieder erlaubt
Mit Veröffentlichung der Änderung des Bundesjagdgesetzes im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 vom 09.11.2016 ist der Einsatz halbautomatischer Langwaffen mit wechselbarem Magazin wieder erlaubt. Damit wurde die seit 07.März 2016 bestehende Rechtsunsicherheit aus der Welt geschaffen. Siehe dazu die aktuelle Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes, der sich federführend im Interesse der Jägerinnen und Jäger für die eindeutige Klärung dieser Problematik einsetzte.
Laut DJV-Wildunfallstatistik kollidiert etwa alle 2,5 Minuten ein Wildtier mit einem Auto. Auch in Thüringen wurden im Jagdjahr 2015-16 mehr als 10.500 dem Jagdrecht unterliegende Wildtierarten als Opfer des Straßenverkehrs gemeldet. Doch 90 Prozent der Unfälle werden nicht statistisch erfasst. Unfallschwerpunkte lassen sich daher nur schwer ermitteln. Jeder Verkehrsteilnehmer kann jetzt mithelfen, dies zu ändern: Über die App des Tierfund-Katasters können Unfälle vor Ort eingegeben werden. Ein Plus für Tierschutz und Verkehrssicherheit. Lesen Sie mehr dazu in der beigefügten -> DJV-Information.
In vielen Revieren des Freistaates werden in den Monaten Oktober bis Dezember Bewegungsjagden mit dem Ziel der Regulierung des Wildbestandes und der Gewinnung hochwertigen Wildbrets durchgeführt. An Straßen aufgestellte Hinweisschilder, die auf anstehende Bewegungsjagden hinweisen, sollten unbedingt durch Verkehrsteilnehmer beachtet werden. Natürlich wird Hauptaugenmerk auf die Sicherheit für Waldbesucher und Jagdteilnehmer gelegt. Die Teilnehmer an den Bewegungsjagden sind während der Jagdausübung an ihrer signalfarbenen Warnkleidung zu erkennen, Eingesetzte Jagdhunde tragen zumindest eine Warnhalsung oder sind mit Warnwesten ausgestattet, auf denen auch die Kontaktdaten des Hundeführers zu finden sind. Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise aus der im Anhang beigefügten Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes.
Wenn im Herbst ein lautes „Hop hop“ in den Wäldern ertönt, ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass die Hauptjagdsaison begonnen hat. Es gelten strenge Sicherheitsregeln.
(Berlin, 14. Oktober 2016) Bei den alljährlich stattfindenden Drückjagden handelt es sich um Gesellschaftsjagden, für die strenge Sicherheitsregeln gelten. Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4 „Jagd“) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. "Die Sicherheit von Jagdhunden und Jägern hat oberste Priorität. Sie steht vor Strecke machen", so Hans-Heinrich Jordan, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV).
Bevor der Jäger anwechselndes Wild ins Fadenkreuz nimmt, muss er seine Umgebung genau in Augenschein nehmen und eine Hintergrundgefährdung ausschließen. Das bedeutet beispielsweise, markierte Gefahrenbereiche zu beachten. Ein Schuss in Richtung von Personen, Autos und Siedlungen ist strengstens untersagt. Die Schützen sollten nach Bezug des Standes Kontakt zu Nachbarschützen herstellen. Die Waffe darf erst auf dem Stand geladen werden und muss nach Beendigung des Treibens sofort entladen werden.
Der DJV empfiehlt Jägern, grundsätzlich nur von erhöhten jagdlichen Einrichtungen zu schießen, da ein ausreichender „Kugelfang“ immer gegeben sein muss. Ausschließlich „gewachsener“ Boden ist dafür geeignet. Dieser allein stellt jedoch noch keinen ausreichenden Schusshintergrund dar: Das Gelände muss so beschaffen sein, dass der Eintrittswinkel des Geschosses größtmöglich ist. Der Schusswinkel zum Nachbarn muss größer als 30 Grad sein.
Treiber und Schützen sollten Signalkleidung tragen. So werden sie auch bei schlechten Wetterverhältnissen gut wahrgenommen. Damit auch die vierbeinigen Jagdbegleiter gut erkennbar sind, empfiehlt sich der Einsatz von Signalwesten und Signalhalsbändern, die im Idealfall mit einer Telefonnummer versehen sind. Der Einsatz von Glöckchen bietet zusätzliche Sicherheit und das Wild nimmt die Hunde schon aus weiter Entfernung war.
Generell gilt: Vor und während der Jagd ist Alkohol tabu. Der DJV empfiehlt Jägern zudem, vor der Drückjagdsaison auf dem Schießstand oder im Schießkino das Schießen auf bewegte Ziele zu üben und die Treffsicherheit zu überprüfen. Für die Ermittlung der Treffpunktlage der Jagdwaffe bietet der DJV eine kostenlose Anschussscheibe zum Herunterladen an.
Vielerorts hat die Ernte von Mais begonnen, eine der letzten verbleibenden Feldfrüchte im Herbst. Für Jäger ergibt sich eine Möglichkeit, Wildschweine effektiv in der Feldflur zu bejagen. Zwei aktuelle DJV-Videos geben wertvolle Sicherheitstipps für die Erntejagd und erläutern die Notwendigkeit.
(DJV - Berlin, 28. September 2016) Mais wird vom Schwarzwild von der Milchreife Anfang August bis zur vollständigen Ernte im Oktober gerne als Nahrung und Lebensraum genutzt, es kommt zu Fraß-, Tritt- und Lagerschäden. Die Ernte bietet in vielen Revieren oftmals die einzige Chance, regulierend in die Population einzugreifen. Wenn die Mais-Häcksler anrücken, sind die Wildschweine gezwungen, das schützende Blattwerk zu verlassen, um neue Einstände zu suchen – und können effektiv bejagt werden. „Die Sicherheit hat bei der Erntejagd für alle
Der DJV empfiehlt Jägern, grundsätzlich nur von erhöhten jagdlichen Einrichtungen zu schießen, da ein ausreichender „Kugelfang“ immer gegeben sein muss. Ausschließlich "gewachsener" Boden ist dafür geeignet. Dieser allein stellt jedoch noch keinen ausreichenden Schusshintergrund dar: Das Gelände muss so beschaffen sein, dass der Eintrittswinkel des Geschosses größtmöglich ist. Der Schusswinkel zum Nachbarn muss größer als 30 Grad sein. Ideal für Erntejagden eignen sich mobile Ansitzeinrichtungen wie Drückjagdböcke, die während des Ernteverlaufs umgesetzt werden können, dabei sind Sicherheitsabstände zu den Erntemaschinen einzuhalten. Alle beteiligten Personen müssen sich zudem deutlichfarblich von der Umgebung abheben – beispielsweise durch das Tragen von Warnwesten. Natürlich ist bei der Jagdausübung ein gültiger Jagdschein mitzuführen. Es gelten die grundlegenden Regeln der Waidgerechtigkeit: Erst ansprechen, dann schießen. Und Erntejagden sind Gesellschaftsjagden: Die jeweils jagdrechtlichen Bestimmungen der Länder müssen beachtet werden.
Jäger, Förster und Naturschützer trafen sich zum Luchsstammtisch auf der Wender-Hütte bei Sonnenstein im Eichsfeld
Der Umgang mit dem Luchs sorgt auch in Thüringen für reichlich Diskussion. Die Bandbreite der Meinungen ist hierbei durchaus sehr vielfältig.
Um sich über das Thema Luchs und Muffelwild auszutauschen, trafen sich am 19.09.2016, auf Einladung des Thüringer Forstamtes Leinefelde-Worbis, Vertreter des Landesjagdverbandes Thüringen, der Interessengemeinschaft Muffelwild Thüringen, des Forstamtes und des NABU Thüringen auf der Wender-Hütte bei Sonnenstein im Eichsfeld zum ersten Luchs-Stammtisch in Thüringen. Anlass des Treffens war ein TV-Termin des Bayerischen Rundfunks, der unter dem Titel „Erlebnis Erde - Luchse in Deutschland“ im November eine TV-Dokumentation in der ARD senden wird.
In gemütlicher Runde und vor laufender Kamera bot der Stammtisch einen passenden Rahmen, um sich über den Luchs und dessen Beutetier Muffelwild sowie über die zukünftigen Herausforderungen für den Naturschutz und die Jagd auszutauschen. Die Beteiligten waren sich vor allem darin einig, dass der Artenschutz im Vordergrund stehen und die Bedenken der Menschen ernstgenommen werden müssen.
Es gehe insbesondere darum, zukünftig mehr Wissen und Fakten über den Luchs in Thüringen zu generieren. Ebenso müssen die komplexen ökologischen Wechselwirkungsbeziehungen zwischen Luchs, Wild und Wald untersucht werden. Hierfür wollen die Beteiligten zukünftig verstärkt zusammenkommen, um gemeinsam in der Fläche aktiv zu werden. So soll noch dieses Jahr das gemeinsame Monitoring zum Luchs und Wolf im Freistaat beginnen. Der Landesjagdverband, der NABU, die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz wollen hierbei zusammenarbeiten. Der Freistaat Thüringen hat aufgrund seiner zentralen geografischen Lage eine besondere Verantwortung für den Luchs in Mitteleuropa. Ebenso wächst im internationalen Maßstab die Bedeutung des nachhaltig bewirtschafteten Muffelwildes. Die Rückkehr des Luchses nach Thüringen steht erst am Beginn. Es bestehen noch gravierende Wissenslücken über dessen aktuelle Verbreitung und über die Anzahl der in Thüringen lebenden Luchse. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, eine solide Datenlage über Luchsvorkommen zu erarbeiten und akzeptanzfördernde Maßnahmen im gemeinsamen Dialog zu verstärken.
Erfurt, 20.09.2016: 16 Bundesländer, 16 Landesjagdverbände und Landesjägerschaften – 15 davon sind Mitglied im Deutschen Jagdverband, nur Bayern trat Ende 2009 aus dem DJV aus. Doch wer sind die obersten Jäger in den einzelnen Bundesländern? Wer vertritt die Interessen der Jägerschaft? Wie sieht derjenige aus und was macht ihn aus? Um diese und weitere Fragen zu klären, hat OUTFOX WORLD mit den Präsidenten der Landesjagdverbände gesprochen.
DJV: keine Wurst- und Fleischprodukte achtlos an der Straße entsorgen / Wildschweinjagd erleichtern
(Berlin, 26. August 2016) Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) breitet sich weiter Richtung Deutschland aus: Vor wenigen Tagen veröffentlichte das nationale Referenzlabor für Tierseuchen, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), aktuelles Kartenmaterial, das für die erste Augusthälfte allein sechs neue Fälle bei Hausschweinen in Polen zeigt. Ein Fall liegt bereits 50 Kilometer weiter westlich als alle bisherigen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht darin weiterhin ein hohes Einschleppungsrisiko der unheilbaren Krankheit, die Haus- und Wildschweine befällt. Leider steht gegen die verheerende Tierseuche kein Impfstoff zur Verfügung. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und die Reduktion der Wildschweinbestände zu Vorbeugung und Bekämpfung eingesetzt werden.
Notwendige Hygienemaßnahmen beachten
Das ASP-Virus ist außerordentlich widerstandsfähig, ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot kann ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Frisches, sogar gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch sowie Wurstwaren können über lange Zeit infektiös sein. Deshalb sollten Urlauber, Fernfahrer und andere Reisende aus dem Baltikum, Russland, Weißrussland oder der Ukraine Essensreste mit Haus- oder Wildschweinfleisch nur in fest verschlossenen Müllbehältern entsorgen. Auch Jagdtrophäen vom Wildschwein aus den betroffenen Regionen können ein Einschleppungsrisiko darstellen. Besondere Hygiene ist notwendig bei Gegenständen, die Kontakt zu Wildschweinblut hatten. Hierzu gehören unter anderem Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Schweinehalter sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Hierzu gehören laut Bundeslandwirtschaftsministerium der Zukauf von Schweinen aus Beständen mit einem gesicherten Tiergesundheitsstatus, die Abschottung des Bestandes und der Futterlager (Fahrsilos auf dem Feld) gegenüber Wildschweinen sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen unmittelbar nach jedem Transport.
Erleichterungen für die Wildschweinjagd gefordert
Wegen des milden Winters 2015/16 und der bevorstehenden üppigen Eichen- und Buchenmast rechnet der DJV mit überdurchschnittlich hohen Zuwachsraten bei Wildschweinen. Der DJV appelliert an Landwirte, Termine für die anstehende Maisernte mit den Jägern vor Ort rechtzeitig abzustimmen, damit die Erntejagd erfolgreich verläuft und Wildschweinbestände ebenso wie das Infektionsrisiko effektiv reduziert werden können. Vor der Ernte eingebrachte Schneisen bieten zudem eine kurzfristige Bejagungsmöglichkeit. Mit dem Mais eingesäte Schneisen aus Wintergetreide oder Wildkräutern sind effektiver und über mehrere Monate nutzbar. Für die anstehende Hauptjagdsaison ab Oktober fordert der DJV die Kommunen bundesweit auf, dem Potsdamer Beispiel zu folgen und auf Gebühren für Trichinenproben von Frischlingen zu verzichten, um Anreize für deren Bejagung zu schaffen. Frischlingsbachen tragen mit knapp 50 Prozent zum Nachwuchs in der Rotte bei. Derzeit können Wildschweine aufgrund der günstigen Nahrungs- und Klimabedingungen ihren Bestand jährlich vervierfachen. Zudem fordert der DJV die Aussetzung einer generellen Jagdruhe in Schutzgebieten um bundesweit eine großflächige Wildschweinbejagung zu ermöglichen. Darüber hinaus könnten Kommunen Jagdpächter bei der Warnbeschilderung entlang von Straßen für die anstehenden Bewegungsjagden unterstützen.
Jäger sollen Auffälligkeiten umgehend melden
Jäger sollten in der anstehen Hauptjagdsaison verstärkt auf verhaltensauffällige Wildschweine oder vermehrte Totfunde achten und umgehend dem zuständigen Veterinäramt melden. Laut FLI führt die ASP-Infektion bei europäischem Schwarzwild zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen etwa innerhalb einer Woche zum Tod des Tieres. Beim Aufbrechen sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest befällt Haus- und Wildschweine.
Keine Einschränkungen für Jäger und Sportschützen
Gastbeitrag zur EU-Feuerwaffenrichtlinie
MdEP Schwab und Pieper: Bestehende Regelungen für legale Waffenbesitzer in Deutschland bleiben erhalten
(Berlin, 24. August 2016) Die von der Kommission initiierte Verschärfung des EU-Waffenrechts wird in Deutschland nur geringe Auswirkungen haben. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat am 13. Juli 2016 für eine entsprechende Entschärfung des EU-Kommissionsvorschlags gestimmt. „Uns war von Anfang an wichtig, dass es für Jäger und Sportschützen in Deutschland bei den bestehenden Regelungen bleibt. Wir haben uns deshalb sehr dafür eingesetzt, zusätzliche Belastungen für deutsche Jäger und Sportschützen zu verhindern“, so der Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab, der Binnenmarktpolitischer Sprecher im Europäischen Parlament ist und der Europaabgeordnete Markus Pieper, der Mitglied der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten ist.
So soll der Einsatz von Waffen und Magazinen mit einer hohen Schusszahl nun zwar europaweit verboten werden, da es in Deutschland aber bereits eine entsprechende Regelung gibt, bringt dieses Verbot keine Mehrbelastung für Jäger und Sportschützen in Deutschland mit sich. Zudem soll es - im Gegensatz zur Forderung der Kommission - für Mitgliedstaaten die wie Deutschland die Erlaubnisvoraussetzungen periodisch überprüfen, keine generelle Befristung der waffenrechtlichen Erlaubnis geben. Unnötige bürokratische Hürden, die keinen Mehrwert an Sicherheit mit sich bringen, konnten wir so verhindern. Auch verpflichtende medizinisch-psychologische Untersuchungen als Voraussetzung für die Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis konnten wir ausschließen. Einen dementsprechenden Vorschlag hatte die Kommission gemacht und Waffenerlaubnisinhaber so unter Generalverdacht gestellt. „Dort, wo es ganz offensichtlich keinen Zusammenhang mit Terrorismus gibt, müssen bürokratische Auswüchse verhindert werden, ohne dass wir die Kontrolle über den Besitz von Waffen aufgeben“, so Pieper.
„Aus meiner Sicht schafft das deutsche Recht bereits jetzt einen guten Ausgleich zwischen den Interessen von legalen Waffenbesitzern einerseits und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit andererseits. Ich hoffe, dass es gelingt mit den neuen Regeln diesen Ausgleich auch europaweit zu etablieren“, so Schwab.
Foto oben: Europaabgeordneter Dr. Andreas Schwab, Binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament (Quelle: Dr. Andreas Schwab)
Jägerschaft Bad Salzungen-Eisenach
Brauchbarkeitsprüfung nach ThüJHPR
Termin: 22.10.2016 Ort: GJB - EJB Neustädt
Treffpunkt: 99834 Gerstungen OT Neustädt Auf dem Eisfeld Anglerheim
Zeit: 08:00 Uhr
Prüfungsleiter: Ronald Schrön Dr.-Breitscheid-Str. 13 36469 Tiefenort / Werra
Die invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014
Unter diesem Titel wurde am 14. Juli 2016 durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine 37 Pflanzen- und Tierarten umfassende Liste herausgegeben (BfN-Skripten 438/2016), denen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, da sie durch Konkurrenz, Prädation, Hybridisierung, Krankheits- und Organismenübertragung oder negative ökosystemare Auswirkungen heimische Arten in ihrem Bestand gefährden. Das wichtigste Instrument der neuen Verordnung ist die nun rechtsverbindliche „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“, die für die gelisteten Arten ein Verbot von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung festlegt. Durch Verabschiedung im Verwaltungsausschuss am 4. Dezember 2015 und Publikation im Europäischen Amtsblatt am 14. Juli 2016 als Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission ist die erste Unionsliste mit 37 invasiven Pflanzen- und Tierarten am 3. August 2016 in Kraft getreten. Eine pdf-Version dieser Skripten kann unter http://www.bfn.de/0502_skripten.html heruntergeladen werden. Die zehn für den Freistaat Thüringen relevanten und in der Liste näher beschriebenen Pflanzen und Tiere finden Sie als Auszug in der beigefügten -> pdf-Datei.
Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin weiter erlaubt
Der Bundestag hat am vergangenen Freitag eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Demnach dürfen halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd eingesetzt werden, solange nicht mehr als drei Patronen geladen sind. Der Bundesrat kann dazu allerdings frühestens im September beschließen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert deshalb eine entsprechende Stellungnahme der Regierungen von Bund und Ländern, die unmittelbare Rechtssicherheit für Jäger schon vor dem Inkrafttreten der Novelle schafft.
8. Juli 2016, Berlin (DJV). Der Bundestag hat die angekündigte kleine Novelle des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um die Verwendung von Selbstladebüchsen mit wechselbarem Magazin weiterhin zu ermöglichen. Der DJV begrüßt diese Klarstellung und insbesondere die schnelle Reaktion des Gesetzgebers. Die Regelung in § 19 Bundesjagdgesetzes soll künftig lauten: „Verboten ist […] mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen.“ Damit die Regelung in Kraft treten kann, müssen im Bundesrat noch die Länder zustimmen. Ursprünglich war dies ebenfalls für den 8. Juli geplant. Da der Bundestagsbeschluss erst am 8. Juli gefasst wurde, wird die Änderung frühestens am 23. September im Bundesrat behandelt. Der DJV fordert deshalb die Bundesregierung und die Länderregierungen auf, schon vorher für die in Kürze anstehende Erntejagdsaison Rechtssicherheit durch eine klare Stellungnahme zu schaffen. Auch für den Neuerwerb bzw. Handel muss dringend Klarheit geschaffen werden. Die Landesministerien können auf dieser Basis ihren Behörden sogar rechtsverbindliche Weisungen erteilen. „Der Bundestag hat entschieden, dass Selbstladebüchsen mit Wechselmagazinen rechtens sind. Jetzt sollten die Länder den Weg frei machen, damit Jäger ihr Handwerkszeug uneingeschränkt für die Jagd nutzen können“, fordert DJV-Präsident Hartwig Fischer. Laut DJV soll jeder Jäger, der rechtmäßig eine halbautomatische Waffe mit Wechselmagazin besitzt, diese im Rahmen des § 19 BJagdG auch einsetzen dürfen. Der Gesetzgeber hat dazu jetzt klargestellt, dass Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin erlaubt sind – und die bisherige, unbestrittene Verwaltungspraxis damit bestätigt. Der Bundesrat könnte eine entsprechende Regelung noch verzögern. Rechtssicherheit für Jäger besteht erst nach Inkrafttreten der Bundesjagdgesetz-Novelle. An der Klarstellung des Gesetzgebers kommen Behörden und Gerichte allerdings nun nicht mehr vorbei: „Der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts ist der Boden entzogen worden“, sagt DJV-Präsidiumsmitglied Ralph Müller-Schallenberg, Rechtsanwalt und im DJV-Präsidium für Rechtsfragen zuständig. „Allerdings müssen wir auch darauf hinweisen, dass sich Behörden und Gerichte nach wie vor auf den Standpunkt stellen könnten, dass Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts solange verboten sind, bis die Änderung im Bundesjagdgesetz tatsächlich in Kraft ist“, so Müller-Schallenberg. Falls es keine allgemeine Klarstellung seitens der Länderministerien für den Einsatz von Selbstladebüchsen geben sollte, rät der DJV den Jägern, die Selbstladebüchsen oder -flinten besitzen, vor einer Nutzung das Innenministerium des jeweiligen Landes mit der Entscheidung des Bundestages zu konfrontieren und sich eine Rechtmäßigkeit des sofortigen Einsatzes bei der Jagd bestätigen zu lassen. Unabhängig von der heutigen Entscheidung erwartet der DJV von Bundesregierung und Parlament, die große Novellierung des Bundesjagdgesetzes noch in dieser Legislaturperiode einzubringen und zu verabschieden.
Seehofer torpediert große Novelle des Bundesjagdgesetzes
Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer kippt in letzter Sekunde nach Gutsherrenart den Kompromiss von CDU, CSU und SPD zur großen Novelle des Bundesjagdgesetzes. Vor zwei Wochen hat Parteikollege und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf dem Bundesjägertag den Durchbruch bei den Verhandlungen verkündet. Aus parlamentarischen Kreisen wird verlautbart, dass jedoch eine kleine Novelle noch vor der Sommerpause Rechtssicherheit für Besitzer von Selbstladebüchsen bringen soll.
(Berlin, 24. Juni 2016) Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat überraschend sein Veto gegen die geplante große Novelle des Bundesjagdgesetzes eingelegt und tritt damit die Grundsätze der parlamentarischen Arbeit mit Füßen. In einem mehrjährigen wissensbasierten Prozess wurden die Grundlagen dieser Novelle erarbeitet, die von den Koalitionspartnern CDU, CSU und SPD noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden sollte. Nach dem nachträglichen Seehofer-Veto soll nun lediglich eine kleine Novelle kurzfristig Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Jagdgewehren bringen, wie aus parlamentarischen Kreisen zu hören ist. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt zwar diese Teilreform, fordert Ministerpräsident Seehofer aber gleichzeitig auf, endlich seine kurzsichtige Blockadehaltung aufzugeben. Die geplante, umfassende Reform muss umgehend nach der Sommerpause eingebracht werden, damit sie noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann. "Die große Novelle muss kommen", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Sie bedeute Rechtssicherheit in vielen Fragen. Andernfalls müssten Jäger künftig für jedes Bundesland unterschiedlichste Schießnachweise und Prüfungen ablegen und verschiedenste Arten von Jagdmunition verwenden. Auch der Tierschutz bleibe auf der Strecke.
Die geplante große Novelle des Bundesjagdgesetzes hat zum Ziel, die Standards in Deutschland zu vereinheitlichen. Unter anderem sind bundesweit einheitliche, anspruchsvollere Vorgaben für Jägerausbildung und -prüfung geplant, die Fleischhygiene als Sperrfach vorsehen. Erstmals sollen überdies einheitliche Kriterien für Jagdmunition, basierend auf wissenschaftlicher Forschung, eingeführt werden: Die Tötungswirkung soll maximiert werden, um den Tierschutz zu stärken und gleichzeitig soll der Bleieintrag aus Gründen des Verbraucherschutzes minimiert werden. "Es gibt immer noch frei verkäufliche Jagdmunition, die nur bedingt einsatzfähig ist, ohne dass der Jäger dies erkennen kann", so DJV-Präsident Fischer. Es sei ein Skandal, dass Seehofer den Wissenstransfer für mehr Tier- und Verbraucherschutz verhindere und Wildtiere die Leid tragenden seien, so Fischer weiter. Weiterhin geplant ist ein bundesweit einheitlicher Schießübungsnachweis: Auch auf diesem Gebiet treibt der Föderalismus inzwischen fragwürdige Blüten. So hält das Verwaltungsgericht Arnsberg die Pflicht für einen Leistungsnachweis in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig, weil die Länder dafür nicht zuständig seien. Der Fall liegt jetzt dem Bundesverfassungsgericht vor.
Aus für mehr Tierschutz: Die große Novelle hätte auch für bundesweit einheitliche und wirkungsvolle Standards bei Jagdbüchsenmunition gesorgt.
Termine Hummelshain
Seminar über Kormoran
Ein weiteres Seminar im Artenschutzzentrum Thüringen in 07389 Ranis behandelt den Komoran.
Die Rotwildhegegemeinschaft Mittlerer Thüringer Wald - West lädt am 04. Juni 2016 in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr in die Sporthalle Oberhof ein. Das Programm dieses Tages finden Sie hier -> Programm.
Jägerfest der Rennsteigjägerschaft Neuhaus am Rennweg e. V.
Die Rennsteigjägerschaft Neuhaus e.V. lädt herzlich ein zum 10. Grünen Sonntag am 05. Juni 2016 in die traditionsreiche Glasbläserstadt Lauscha. Neben der Glasbläserkunst steht an diesem Tage das "Erlebnis Natur" im Mittelpunkt. Dabei wird für jede Altersklasse etwas geboten und ein auch kulturell erlebnisreicher Tag erwartet Sie. Nähere Infos entnehmen Sie bitte dem beigefügten -> Flyer
Jagdhornkonzert mit Lesung
Am Mittwoch, 29.06.2016 findet um 19:30 Uhr in der Lutherkirche Apolda ein Jagdhornkonzert mit Lesung statt. Es werden Jagdsignale, Märsche, Klassische Musik für Jagdhorn sowie Anekdoten über die Jagd zu hören sein. Die Textlesungen nimmt Britta Rehder-Gessner wahr und für den musikalischen Genuss wird die Jagdhornbläsergruppe "Ilmtal-Saaleplatte" sorgen. Die Leitung übernimmt Kathrin Schmidt.
Der Eintritt ist frei, um Spenden wird am Ausgang gebeten. Das Konzert findet in der Veranstaltungsreihe "Offene Lutherkirche 2016" statt.
FORUM JAGDPOLITIK der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag am 26.04.2016
Unter dem Motto „Jagdrecht im Wandel der Zeit; Traditionen bewahren – Gegenwart meistern – Zukunft sichern“ lud die CDU-Fraktion am Vorabend des vor 90 Jahren erfolgten Inkrafttretens der Thüringer Jagdordnung in den Thüringer Landtag ein. Mehr als 250 Jägerinnen und Jäger folgten dieser Einladung. Beginnend mit einem geschichtlichen Rückblick wurde auf aktuell anstehende jagdpolitisch bedeutsame Fragen übergeleitet und diese wurden sowohl verfassungsrechtlich als auch aus wildbiologischen Aspekten beleuchtet. Im Ergebnis der Ausführungen international bedeutsamer Wissenschaftler und der sich anschließenden Diskussion wurde der durch die Landesregierung begonnene Diskussionsprozess um das Thüringer Jagdgesetz zwar nicht grundsätzlich in Frage gestellt, es wurde aber darauf hingewiesen, dass eine allumfassende Überarbeitung der bewährten und bestehenden Jagdgesetzgebung weder notwendig noch sinnvoll ist. Lesen Sie dazu die beigefügte ->Pressemeldung.
Verunsicherung bei Behörden und Jägern wächst
DJV veröffentlicht Hinweise für Besitzer halbautomatischer Waffen mit Wechselmagazin
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgt sowohl in Behördenkreisen als auch unter Jägern für große Verunsicherung. Der Besitz halbautomatischer Langwaffen, ein Arbeitsgerät für den Jagdpraktiker, wird durch dieses Urteil generell in Frage gestellt. Der Deutsche Jagdverband gibt für die Besitzer entsprechender Waffen Empfehlungen heraus.
(Berlin, 07. April 2016) Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einer Einzelfallentscheidung Anfang März 2016 zum Besitz von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin durch Jäger dahingehend geäußert, dass diese nicht ohne besonderes Bedürfnis besessen werden dürfen. Damit geht das Gericht nach Auffassung des DJV weit über seine Kompetenzen hinaus und stellt die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage. Dies führt zu Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien. In einer ersten Überprüfung hat der DJV inhaltliche Mängel in der Argumentation des Gerichts festgestellt und schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium geäußert - insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung. Der DJV wird das Urteil so nicht hinnehmen und ist in intensiven Gesprächen mit den Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium. Der DJV hat in einem ersten Schritt Hinweise für Besitzer von jagdlichen halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazin zusammengefasst und veröffentlicht. Demnach ist der Besitz bereits eingetragener Waffen weiterhin zulässig. Wegen der Verunsicherung, die das Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Waffe besitzen, derzeit diese nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen. Sollten Behörden die Erlaubnis zurücknehmen oder widerrufen, rät der DJV Widerspruch einzulegen oder dagegen zu klagen. Betroffene sollten außerdem unbedingt ihren Landesjagdverband oder den DJV informieren.
Achtung Zeitumstellung! Eine Stunde entscheidet zwischen Leben und Tod
(DJV) Am 27.03. werden die Uhren auf die Sommerzeit umgestellt und der Berufsverkehr fällt plötzlich wieder in die Dämmerung. Damit steigt die Wildunfall-Gefahr rapide an, weil Reh, Hirsch und Co. besonders in den frühen Morgenstunden aktiv sind. Hinzu kommt: Nach der winterlichen Fastenzeit sind die Pflanzenfresser verstärkt auf Nahrungssuche. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bittet Autofahrer, in den kommenden Wochen besonders vorsichtig zu fahren. Dies gilt insbesondere für Überlandstraßen im und am Wald. "Wild kennt weder Zeitumstellung noch Verkehrsregeln", erklärt DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Jürgen Ellenberger. In den nächsten Wochen heißt es also gerade in der Dämmerungsphase: "Fuß vom Gas." Heimische Wildtiere benötigten im Frühjahr verstärkt Mineralien, Insbesondere für den Fellwechsel, das Geweih-Wachstum und bevorstehende Geburten, so Dr. Ellenberger. Wie ein Magnet wirkten deshalb Streusalzreste an Straßenrändern. Zudem seien junge, unerfahrene Rehböcke jetzt auf Reviersuche und überqueren dabei achtlos Straßen. Die Wildunfallstatistik 2015 des DJV zeigt insgesamt einen Rückgang der Unfälle mit Paarhufern: im Vergleich mit dem 5-Jahres-Durchschnitt der Vorjahre minus 5,3 Prozent. Allerdings haben Zusammenstöße mit Wildschweinen um 8 Prozent zugenommen. Knapp 212.800 Rehe, Wildschweine und Hirsche ließen ihr Leben 2015 auf deutschen Straßen. Das geht aus der aktuellen Wildunfallstatistik hervor, die der DJV heute veröffentlicht hat. Rehwild verursachte mit 86 Prozent die meisten Unfälle. (Link) weiterführende Informationen:
11. Thüringer Landeswettbewerb im Jagdhornblasen 2016
Am Sonntag, den 11. September 2016 findet in Hummelshain auf der Aktionsbühne beim "Fest des Waldes und der Jagd" der 11. Thüringer Landesbläserwettbewerb statt. Beginn ist 10:00 Uhr.
Die Ausschreibungen dafür sind über die Geschäftsstelle des LJV erhältlich.
Landesobmann für Jagdliches Brauchtum Thomas Franke
Neue Termine - Schwarzwildgatter Hermannsfeld
Termine am Prägungskorridor zur Verhaltensanbahnung von Junghunden für die Schwarzwildjagd
Lernziele: - Erste optische Wahrnehmung des SW - Witterung des SW - Sauen stellen sich, wehren sich - Hund stellt sich den Sauen und gibt laut - Hund verfolgt laut ablaufende Sauen und arbeitet z. T. selbständig
Übungen nur nach Anmeldung bei O. Storandt: 0172 3480368
Tagungsprogramm der Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung e. V.
Die Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung e. V. stellt hiermit das Tagungsprogramm für die vom 21. bis 24.04.2016 in Halberstadt/Sachsen-Anhalt stattfindende Jubiläums-Jahrestagung mit dem Arbeitsschwerpunkt „Wildbestandsentwicklung in Deutschland, seinen Bundes- und Nachbarländern“ vor. Interessenten für diese Veranstaltung melden sich unter Beachtung der Ausführungen im beiliegenden Tagungsprogramm bitte selbständig an. Das Tagungsprogramm bitte -> hier <- herunterladen.
Schriftliche Jägerprüfungen
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft informierte uns über die Termine der schriftlichen Jägerprüfungen:
12.03.2016 09.04.2016 16.04.2016 21.05.2016
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die ausbildenden Jägerschaften oder an die privaten Jagdschulen.
Die Geschäftsstelle des LJVT e. V.
9. Landeshegeschau zur Messe "Reiten - Jagen - Fischen"
Die 9. Landeshegeschau Thüringen findet in diesem Jahr traditionsgemäß im Rahmen der Messe „Reiten-Jagen-Fischen“ vom 18. bis 20. März 2016 in der Messehalle 2 der Messe Erfurt GmbH statt.
Wir bitten alle Erleger von medaillenverdächtigen Trophäen der Schalenwildarten Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild, diese in Erfurt anzuliefern und von der Trophäenbewertungskommission des LJV Thüringen e.V. nach international geltenden CIC-Kriterien bewerten zu lassen.
Die Trophäenanlieferung erfolgt am 16.03.2016 von 08:00 bis 10:00 Uhr im Bereich des Messefoyers. Zur Trophäenanlieferung nutzen Sie bitte die Einfahrt Parkplatz Ost. Wir bitten die Erleger von Spitzentrophäen und von ausgesprochen abnorme Trophäen aus den Jagdjahren 2014 und 2015, diese ordentlich beschriftet und möglichst im Sammeltransport, aber ohne Unterkiefer (soweit nicht im Trophäenbrett integriert) anzuliefern.
Die Geschäftsstelle des LJVT e. V.
Jagd & Artenschutz 2016
Alle Interessenten für die diesjährige Fachtagung „Jagd & Artenschutz“ der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. und des Landesjagdverbandes Thüringen e.V. sind herzlich eingeladen zur diesjährigen Veranstaltung vom 11. bis 12. März 2016 im Hotel „Best Western“ in Jena. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der als .pdf herunterladbaren Einladung ->hier
Geschäftsstelle Landesjagdverband Thüringen e. V.
Termin für die schriftliche Jägerprüfung 2016
Erfurt, 07.12.2015: Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) informierte uns wie folgt: "sofern die neugefasste Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Jäger, Falkner und Jagdaufseher nicht rechtzeitig erlassen werden kann, findet die nächste Schriftliche Jägerprüfung am 09. April 2016 statt."
Neue Redaktionstermine für unsere Verbandszeitschrift
Erfurt, 27.11.2015. Die Redaktionstermine 2016 für unseren "Thüringer Jäger" stehen fest. Diese sind zu finden in der linken Menüleiste unter dem Punkt: LJVT - unser Verband / "Thüringer Jäger"
BMEL-Tierschutzbericht 2015: verwilderte Katzen nehmen zu
DJV fordert Paderborner Modell für ganz Deutschland
20. November 2015, Berlin (DJV). Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat vorgestern den Tierschutzbericht 2015 vorgelegt. Darin wird unter anderem auf die Problematik verwilderter Katzen eingegangen: In Deutschland nehme die Zahl herrenloser, verwilderter Hauskatzen zu - mehr als zwei Millionen gebe es derzeit. Eine Verordnungsermächtigung im Tierschutzgesetz erlaubt es Landesregierungen künftig, eine Kastrations- und Registrationspflicht für Haus- und Hofkatzen vorzuschreiben. Damit sollen Hauskatzen besser vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden geschützt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diesen Schritt und sieht sich in seiner Forderung nach der bundesweiten Einführung des Paderborner Modells (Kastrations- und Registrationspflicht) bestätigt. "Tierschutz ist für uns Jäger unteilbar. Vom Paderborner Modell profitieren auch wildlebende Arten wie Bodenbrüter, Kleinsäuger oder Reptilien", sagte DJV-Präsidiumsmitglied und Veterinär Dr. Wolfgang Bethe. Der Tierschutzbericht 2015 empfiehlt weiterhin, verwilderte Katzen einzufangen, zu kastrieren und wieder auszusetzen. Das erneute Aussetzen von Hauskatzen sieht der Jagdverband außerhalb von Siedlungen besonders kritisch. Hochrechnungen auf Basis zahlreicher Studien belegen, dass verwilderte Katzen und Hauskatzen in Deutschland mindestens 100 Millionen Vögel pro Jahr und 300 Millionen kleine Säugetiere erbeuten. "Nicht umsonst listet die Weltnaturschutzunion (IUCN) die Katze auf Platz 38 der 100 gefährlichsten invasiven Arten", so Dr. Bethe. Bereits im Jahr 2002 veröffentlichte das Umweltbundesamt eine Bewertung von eingeschleppten Arten. Ein Fazit: "Die freilaufende Hauskatze ist die absolute Bedrohung der Singvögel im siedlungsnahen Bereich" (Seite 110). Der DJV ruft die Jäger in Deutschland auf, fernab von Siedlungen jede Hauskatzen lebend zu fangen und im nächsten Ordnungsamt abzugeben. "So schaffen wir ein Problembewusstsein, das dringend notwendig ist, um dem Tierschutz bei Hauskatzen und Wildtieren endlich Rechnung zu tragen", so Dr. Bethe. Für diese Herkulesaufgabe müsse die finanzielle Ausstattung von Tierheimen erheblich verbessert werden, hier sei die Politik in der Pflicht. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte bereits 2013 geurteilt, dass bei aufgefundenen Hunden und Katzen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass es sich um Fundtiere handelt. Das Verwaltungsgericht Münster entschied in einem Musterprozess im Oktober dieses Jahres, dass ein Fundbüro im Kreis Coesfeld eine Katze vom Jäger annehmen und vorläufig als Fundsache in Verwahrung nehmen muss.
Hintergrund und Quellen
Seit Jahren belegen internationale Studien den Einfluss von Katzen auf die angestammte Tierwelt. In den USA beispielsweise erbeuten Hauskatzen bis zu vier Milliarden Vögel jährlich. Nach Angaben der britischen Mammal Society sind es in Großbritannien etwa 275 Millionen Wildtiere, davon 55 Millionen Vögel. In Österreich haben Forscher der Wiener Universität für Biodiversitätsforschung im vergangenen Jahr den Einfluss von Hauskatzen auf die heimische Fauna nachgewiesen.
S. 110: „Die wichtigsten schadensverursachenden Neozoen in Deutschland. (…) Die freilaufende Hauskatze ist die absolute Bedrohung der Singvögel im siedlungsnahen Bereich.“
EU-Waffenrecht soll nach Anschlägen verschärft werden
DJV unterstützt Petition gegen unsinniges Vorhaben
(Berlin, 19. November 2015) In Folge der Terroranschläge in Paris plant die EU eine Verschärfung des Waffenrechts. Neben einigen sinnvollen Maßnahmen sollen jedoch auch der Online-Handel von legalen und registrierten Waffen verboten und weitere bürokratische Hürden für zuverlässige und legale Waffenbesitzer errichtet werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert diese Vorhaben, da sie weder ein Mehr an Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bringen, noch den Terrorismus bekämpfen. "Es ist extrem wichtig, konkrete Maßnahmen gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu ergreifen", sagt DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke, zuständig für Waffenrecht. "Diese dürfen jedoch nicht zuverlässige und gesetzestreue Jäger belasten. Bei jedem einzelnen Punkt sollte sich die Politik fragen: 'Treffen wir damit Terroristen? Treffen wir damit organisierte Kriminalität?'" Seit Kurzem existiert eine Petition auf der Plattform change.org, die sich gegen unsinnige Verschärfungen des EU-Waffenrechts ausspricht und an den Rat der Europäischen Union richtet. Über Nacht hat die Petition bereits 16.000 Mitzeichner erreicht. Der DJV ruft alle Jägerinnen und Jäger zur Unterstützung der Petition auf. Weiterhin fordert der DJV die Europäische Kommission auf, den illegalen Waffenhandel innerhalb der EU zu bekämpfen und insbesondere die europäischen Außengrenzen schärfer zu kontrollieren. Dazu kann zum Beispiel auch eine Datenbank für gestohlene und illegal gehandelte Waffen gehören, wie sie etwa "iArms" von InterPol vorsieht.
DJV-Meldungen
(Berlin, 30. Oktober 2015)
Liebe Jägerinnen und Jäger,
die Treib- und Drückjagdsaison ist gestartet. Sicher haben auch Sie einige Herbsttage vor sich, auf die Sie sich sehr freuen. Sollten Sie selbst Jagden organisieren und noch Checklisten (http://bit.ly/Drückjagd) oder Formulare (http://bit.ly/FormulareJagd) benötigen, finden Sie diese auf unseren Seiten. Denken wir etwas weiter, planen Sie sicher bereits Ihre Jahresversammlungen, die meist in den ersten Monaten des kommenden Jahres anstehen. Diese Gelegenheit möchten wir nutzen, um Sie auf unseren neuen Referentenpool der DJV-Akademie hinzuweisen. Egal ob Jagdausübung, Hundewesen, Recht, Öffentlichkeitsarbeit oder Naturschutz - unsere Experten decken nahezu alle Belange der Jagd ab. Hier können Sie Referenten für Ihre Veranstaltung direkt buchen: http://www.jagdverband.de/referentenpool Auch wir stecken gerade in der Planung des ersten Quartals 2016, denn dann präsentieren wir Jagd und Jäger auf zahlreichen Messen. Den Anfang machen wir auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin vom 15. bis 24. Januar 2016. Hierfür suchen wir noch viele freiwillige Helfer, die uns im Lernort-Natur-Biotop oder am DJV-Stand ehrenamtlich unterstützen. Haben Sie freie Zeit und Interesse? Dann schreiben Sie uns an pressestelle@jagdverband.de.
Königspudel nach Unfall auf der A71 vermisst
Liebe Jäger,
gestern (am 14.10.2015) ereignete sich auf der A71 Richtung Schweinfurt, Höhe Bindersleben / Ikea ein Auffahrunfall. Bei diesem entsprang ein schwarzer Königspudel aus dem Auto und ist wahrscheinlich auch verletzt. Er ist schwarz mit gelben Abzeichen. Er ist ein scheuer Rüde und hört auf den Namen Willi. Wer ihn sieht - bitte unbedingt bei der Besitzerin melden: Frau Sicker, Tel.: 0162 4158848. Vielen Dank.
Ankündigung: Fachtagung der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V.
Die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. führt vom 23.10. bis 25.10.2015 in Bad Blankenburg ihre 24. Naturschutzfachtagung zur Thematik „Zoologischer und botanischer Artenschutz in Mitteleuropa“ durch. Für Interessenten beiliegend als pdf das Tagungsprogramm und das Anmeldeformular.
10. Langensteiner Jagdhornbläsertreffen
10. Langensteiner Jagdhornbläsertreffen auf dem Schäferhof in Langenstein:
Am 11.10.2015 ab 9.00 Uhr findet auf dem Schäferhof in Langenstein das Jubiläumstreffen statt.
9.00 Uhr Signal Begrüßung an der Höhlenwohnung am Schäferberg 9.30 Uhr Offizielle Eröffnung und Begrüßung auf dem Schäferhof 10.00 Uhr Einzelvorträge der Jagdhornbläsergruppen aus Sachsen-Anhalt und Gästegruppen 13.00 Uhr Alphornquartett Anhaltino 13.30 Uhr Gemeinsames Schaublasen aller Jagdhornbläsergruppen 14.00 Uhr Anhaltiner Musikanten 15.00 Uhr Harzer Folklore mit Kalli´s knallenden Stallburschen 16.00 Ende des offiziellen Programms
wir haben durch unsere Demonstrationen im Saarland, in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen bewiesen, dass wir auch härtere Geschütze auffahren können und haben damit auch etwas erreicht. Das wir nicht alle Ziele erreicht haben, steht außer Frage. Wir haben aber nach der Föderalismusreform einen schleichenden Prozess der Aushöhlung unseres Jagdrechts in den Ländern zu verzeichnen. Dabei wird entweder über das Jagdgesetz oder wie jetzt in Hessen über die Jagdverordnung versucht, die Jagd als Eigentums- und Freiheitsrecht immer weiter zu beschränken. Dabei spielt die Konstellation der Regierungszusammensetzung in den Ländern anscheinend überhaupt keine Rolle mehr. Die Solidarität unter den verschiedenen Landesjagdverbänden war für mich persönlich ein grandioses Zeichen für gelebte Verbandszugehörigkeit. Für unsere Freunde in Niedersachsen hat sich diese Solidarität unmittelbar ausgewirkt, da die machtvolle Demonstration in Düsseldorf ein Baustein war, um die Novellierung des Landesjagdgesetzes in dieser Legislaturperiode zu verhindern. In Hessen haben es die Grünen nicht erreicht, eine Novellierung des Landesjagdgesetzes im schwarz-grünen Koalitionsvertrag zu verankern. Nun wird versucht, mit einer Novellierung der Jagdverordnung durch die Hintertür grüne Politik durchzusetzen. Der zunächst sehr einvernehmlich beschlossene Prozess verkehrt sich jetzt ins Gegenteil. Der Entwurf der Jagdverordnung enthält schon im ersten Entwurf folgende kritische Punkte:
Füchse, Rabenkrähen und Elstern sollten die bundesweit kürzesten Jagdzeiten erhalten, Baummarder, Iltis und Hermelin überhaupt nicht mehr bejagt werden. Für Graugänse ist ebenfalls keine Jagdzeit mehr vorgesehen. Wer angesichts der europaweiten Bestandsexplosion die Gänsejagd einschränkt, steuert auf holländische Verhältnisse zu. Vergasungen können und werden wir nicht akzeptieren.
Die Landesregierung hat eine Jagdverordnung auf den Weg gebracht, die jagd-, tier- und artenschutzfeindlich ist und vor Ideologie nur so strotzt. Rote Linien sind damit überschritten. Jetzt gilt es, gemeinsam wie im Saarland, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Flagge zu zeigen. Ihr Bundesland könnte als nächstes betroffen sein. Um einer Interessenpolitik auf dem Rücken von Wild, Jagd und Natur eine klare Absage zu erteilen, rufen der LJV Hessen und der DJV zur Demonstration am 26. September 2015 nach Wiesbaden auf. Der Demonstrationszug startet in Wiesbaden um 11 Uhr vom Hauptbahnhof zur hessischen Staatskanzlei am Kranzplatz. Dort beginnt gegen 12 Uhr eine Kundgebung mit Vertretern der beteiligten Verbände und Landespolitikern als Redner. Der Landesjagdverband erwartet mehrere tausend Teilnehmer. Das DJV-Präsidium fordert alle Jägerinnen, Jäger und Menschen des ländlichen Raumes auf, Solidarität zu zeigen. Meine herzliche Bitte an jede Kreisjägerschaft: Schicken Sie bitte mindestens einen voll besetzten Bus zur Demonstration. Der DJV unterstützt den LJV Hessen finanziell und materiell. Alle Kreisjägerschaften außerhalb von Hessen erhalten für jeweils einen Bus einen Zuschuss von 50 Prozent der Buskosten, maximal jedoch 200 Euro. Bitte reichen Sie die Busrechnung inklusive DJV-Teilnehmerliste (siehe Anlage) bis zwei Wochen nach der Demonstration beim Deutschen Jagdverband ein. Informationen zu den geplanten Demonstrationen finden Sie im Anhang. Auf den Internet- und Facebookseiten des LJV Hessen sowie des DJV stellen wir laufend aktualisierte Detailinformationen bereit. Nehmen Sie die Chance zur Demonstration wahr. Denn jetzt zählt jede Stimme!
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Hartwig Fischer Präsident Deutscher Jagdverband
Information: WANN? 26. September 2015, 11.00 Uhr TREFFPUNKT? Hauptbahnhof Wiesbaden WER? Alle Menschen des ländlichen Raumes:
Jägerinnen, Jäger, Jagdgenossen, Land- und Forstwirte
Grundeigentümer, Fischer, Imker und andere Naturfreunde
WAS MUSS MIT? Orangefarbene Warnkleidung, Jagdhörner,
Demonstrationsplakate
KONTAKT? Alexander Michel und Elke Pfahls Telefon: 06032/93610 E-Mail: info@ljv-hessen.de Internet: www.ljv-hessen.de
Hubertusgottesdienst - KJS Meiningen
Am Sonntag, den 01.11.2015 um 17.00 Uhr findet in der Kirche Hermannsfeld der Hubertusgottesdienst der Kreisjägerschaft Meiningen mit anschließendem Konzert der Jagdmusik von der Jagdhornbläsergruppe der eigenen Kreisjägerschaft statt.
DJV und LJV rufen zur Demonstration in Hessen auf
Protest gegen geplante Landesjagdverordnung in Wiesbaden am 26. September
(Berlin, 03. September 2015) Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Hessen (LJV Hessen) rufen zur gemeinsamen Demonstration gegen die geplante Landesjagdverordnung (JVO) in Hessen auf. Unter dem Motto "Hände weg vom Jagdrecht! - Keine Aushöhlung durch die neue Jagdverordnung!" werden am Samstag, dem 26. September, in Wiesbaden mehrere tausend Jäger erwartet. Der orange-farbene Protestzug wird um 11.00 Uhr am Hauptbahnhof in Wiesbaden starten und am Kranzplatz vor der Hessischen Staatskanzlei enden. Dort findet ab 12.00 Uhr eine Kundgebung mit Vertretern aus Politik und Verbänden statt. Der DJV ruft alle Jägerinnen und Jäger in Deutschland auf, die hessischen Waidgenossen zahlreich zu unterstützen! „Wir Jägerinnen und Jäger haben mit den Demonstrationen im Saarland, in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen eindrucksvoll gezeigt, was uns die Jagd bedeutet", sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. "Das werden wir auch in Hessen tun." Die geplante Landesjagdverordnung sieht drastische Einschnitte bei den Jagd- und Schonzeiten vor. So soll zum Beispiel die Jagdzeit für räuberische Arten wie den Fuchs gekürzt, für Baummarder, Iltis und Hermelin gänzlich abgeschafft werden. "Somit werden Jäger in ihren Naturschutzbemühungen, etwa für Bodenbrüter oder Tiere der Feldflur stark eingeschränkt", sagt LJV-Präsident Dr. Jürgen Ellenberger, der in dem Entwurf auch eine unüberwindbare Hürde und große Gefahr für die Niederwildhege sieht. Dank der erfolgreichen Tollwutimpfung haben sich beispielsweise die Bestände des anpassungsfähigen Fuchses in Deutschland in 30 Jahren etwa vervierfacht. Des Weiteren sei laut Ellenberger die geplante Abschaffung der Jagdzeit für Graugänse nicht hinnehmbar. "Wir brauchen in Hessen keine holländischen Verhältnisse." Erst kürzlich war ein Aufschrei durch die Medien gegangen, nachdem bekannt wurde, dass in den Niederlanden im vergangenen Jahr 16 Millionen Euro Steuergelder als Wildschadensersatz an Bauern gezahlt und bereits 25.000 Tiere vergast werden mussten. In den Niederlanden ist die Gänsejagd seit 1999 größtenteils verboten. Zusätzlich sieht die schwarz-grüne Jagdverordnung eine drastische Kürzung der Jagdzeit auf Rabenkrähen und Elstern vor. Anstelle von knapp sieben Monaten sollen die Vögel nun nur zweieinhalb Monate bejagt werden dürfen. Dies widerspricht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Einfluss dieser Arten auf Singvögel und anderen Tieren der Feldflur sowie dem tatsächlichen Vogelbestand. Zahlreiche Studien belegen, dass Rabenkrähen und Elstern für den Großteil an Verlusten von Gelegen und Jungvögeln bei bedrohten Bodenbrütern verantwortlich sind. „Wir jagen seit Jahrhunderten, weil wir Wildbestände nachhaltig nutzen können“, so DJV-Präsident Hartwig Fischer. „Der Entwurf trägt die Handschrift, Jagd nur zuzulassen, wenn es nötig ist. Das ist das falsche Grundverständnis", so Fischer.
Weitere Informationen Interview mit Sjef Heezius, Regiomanager und Jurist bei der Königlich Niederländischen Jägervereinigung (KNJV): bit.ly/1KyA0V3 Hintergrundpapier Rabenvögel und deren Bejagung: bit.ly/1Qarwnh
Im März demonstrierten gegen das neue Jagdgesetz bereits 3.000 Jäger in Baden-Württemberg und 15.000 Jäger in NRW. (Quelle: DJV)
Brauchbarkeitsprüfung in Bad Tennstedt
Die Jägerschaft Bad Langensalza führt eine Brauchbarkeitsprüfung nach der Thür. JHV vom 30.11.2013 durch.
Termin: 3o.10.2015 und 31.10.2015 Ort: Bad Tennstedt geprüft werden die Fachgruppen Gehorsam Nenngeld 20 Euro Bringen Nenngeld 40 Euro Wasserarbeit, 50 Euro Stöbern, 40 Euro Schweißarbeit 60 Euro
Meldungen an J. Schmidt, Turmstr.35, B Tennstedt, 99955 Tel. 03604157532, Handy 01743330110, Mail schmidt.badtennstedt@freenet.de
Genaue Angaben zum Suchenlokal und Uhrzeit erhalten Sie bei Meldebestätigung
Nennschluss ist der 16.10.2015
(begrenzt auf 5 Hunde)
Hände weg vom Jagdrecht
(Berlin, 17. August 2015) Der DJV ruft alle Jägerinnen und Jäger zur Unterstützung der Aktion "Hände weg vom Jagdrecht - Keine Aushöhlung durch neue Jagdverordnung!" des LJV-Hessen auf. Auf der Kampagnenseite sammelt der LJV Unterschriften gegen die geplante Jagdverordnung (JVO). Der erste Entwurf sieht nicht nur drastische Einschnitte bei den Jagd- und Schonzeiten vor, so zum Beispiel die Aufhebung der Jagdzeiten für Beutegreifer, den Feldhasen und die Graugans, sondern greift auch in das Grundgesetz ein (Eigentumsrecht der Grundeigentümer nach Art. 14 Grundgesetz und ebenso einen Eingriff in die Handlungsfreiheit des Jagdausübungsberechtigten aus Art. 2 Grundgesetz). "Jetzt gilt es solidarisch zusammenzustehen und miteinander für ein praktikables und ideologiefreies Jagdrecht zu kämpfen", sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. "Wir Jägerinnen und Jäger haben mit den Demonstrationen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eindrucksvoll gezeigt, was uns die Jagd in Deutschland bedeutet", so Fischer weiter. Der LJV schließt derzeit eine Kundgebung in Hessen nicht aus. Der Zeitpunkt des ersten Entwurfs ist offenbar gezielt ausgewählt: Unmittelbar vor Beginn der Sommerferien, am 24. Juli, hat das Hessische Umweltministerium den Entwurf der hessischen Jagdverordnung (JVO) dem Landesjagdverband Hessen (LJV) und weiteren Verbänden – darunter auch obskure Tierschutzorganisationen – zur Anhörung übersandt. Die Anhörungsfrist und damit auch die Unterschriftenaktion enden am 15. September.
30. Fest des Waldes und der Jagd
(27.08.2015) Am 12. und 13. September findet im Schlosspark des Residenzdorfes Hummelshain das traditionelle Fest des Waldes und der Jagd statt. Los geht es am Samstagabend um 20:00 Uhr. Neben Livemusik von dem MadChums steht als Höhepunkt des Abends die Krönung der Hummelshainer Jagdkönigin auf dem Programm. Die feierliche Eröffnung des Jubiläumsfestes am Sonntag ist um 11:00 Uhr. In diesem Jahr gibt es für alle großen aber vor allem auch die kleinen Besucher ein noch reichhaltigeres Programm zu entdecken. Neben echten Jagdfalken, Jagdgebrauchshunden, Rückepferden und Bienen werden auch wieder seltene heimische Fische den Besuchern präsentiert. Ein jeder kann sich von kompetenter Seite über den Tier- und Artenschutz, wie zum Beispiel den aktuellen Stand über Wolf und Bieber in Thüringen informieren. Sportlich aktiv wird es beim Bogenschießen oder dem Holzscheibensägewettkampf für jedermann, für Technikliebhaber wird ein mobiles Sägewerk seine Arbeit verrichten und Baumkletterer können in luftiger Höhe bei ihrer Arbeit beobachtet werden. Für alle kleinen Besucher lädt ein umfangreiches Kinderprogramm mit zahlreichen themenbezogen Spiel- und Bastelständen sowie Ponyreiten und Märchenstunde ein. Abgerundet wird der Tag durch die traditionelle Pilzausstellung, jagdlichen Klängen und dem Abböllern der Schützenvereine des SHK. Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter www.fest-des-waldes-und-der-jagd.de
Ergebnisse Vergleichsschießen Neue Bundesländer
(24.08.2015) Die Ergebnisse und Fotos sind unter dem Punkt Jagdliches Schießen 2015 > 19. Vergleichsschießen der Neuen Bundesländer zu finden.
DJV fordert Neubewertung der Wolfspopulation
Dänische Wölfe stammen größtenteils aus dem Baltikum – Mitteleuropäische Flachlandpopulation ist nicht isoliert
(Berlin, 30. Juli 2015) Wissenschaftler aus Deutschland und Dänemark haben jetzt unabhängig voneinander bestätigt, dass bei Wölfen ein genetischer Austausch des deutsch-westpolnischen Vorkommens mit dem nordosteuropäisch-baltischen Vorkommen besteht. Dies ist eine der Kernaussagen des neuen Positionspapiers des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zum Wolf. Der DJV fordert deshalb eine grundlegende Neubewertung der hiesigen Wolfsvorkommen hinsichtlich Erhaltungszustand, Herkunft und Wanderbewegungen. Dr. Liselotte Andersen von der Universität Aarhus hat erstmals belegt, dass ein Großteil von 18 in Dänemark nachgewiesenen Wölfen aus Nordost-Polen stammt. Ihr Weg nach Dänemark kann nur über Land, also durch Deutschland, geführt haben. Auf Nachfrage bestätigte die Wissenschaftlerin, dass zwischen 2012 und 2015 sogar insgesamt 40 Wolfsindividuen in Dänemark nachgewiesen werden konnten. Der Anteil der Wölfe aus dem Baltikum sei jedoch noch nicht abschließend bestimmt. Verena Harms, Mitarbeiterin des Senckenberg-Forschungsinstituts in Gelnhausen (Nationales Referenzzentrum für die Genanalyse von Wölfen), bestätigte zudem kürzlich als Sachverständige vor dem Sächsischen Landtag, dass „durchaus Zuwanderungen von Wölfen“ nach Deutschland aus dem Baltikum belegt sind und dass die Mitteleuropäische Flachlandpopulation „eindeutig keine isolierte Population darstellt“. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse fordert der DJV die Bundesregierung auf, ein grenzübergreifendes Wolfsmonitoring aufzubauen und genetische Untersuchungen zu vereinheitlichen sowie zu intensivieren. Das derzeitige Erfassungssystem bewertet der DJV als lückenhaft. Mittelfristiges Ziel muss ein internationales Wolfsmanagement sein. Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz betrachten das deutsch-westpolnischen Vorkommen nach wie vor als eine isolierte Population. „Wir sehen das anders. Die Vernetzung der Populationen ist nun mehrfach nachgewiesen, der günstige Erhaltungszustand des Wolfes - bezogen auf das Verbreitungsgebiet von Deutschland über Polen, das Baltikum und darüber hinaus - ist erreicht“, betonte Dr. Armin Winter, DJV-Naturschutzreferent. Der Wolf solle baldmöglichst aus Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie überführt werden. Dies sei eine folgerichtige rechtliche und wildbiologische Konsequenz der dynamischen Ausbreitung des Wolfes.
Der Wolf solle baldmöglichst aus Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie überführt werden (Quelle: Rolfes/DJV)
Einladung für alle interessierten Jägerinnen und Jäger
Vom 18.-19.09.2015 findet das Symposium "Säugetierschutz" statt. Tagungsort: Hotel „Best Western“, Jena, Rudolstädter Str. 87, 07745 Jena. Die AG Artenschutz lädt dazu recht herzlich ein. Anbei das Programm und die Anmeldeformulare zur eigenen Verwendung.
Gez. Geschäftsstelle LJVT
PKW-Rabatte für LJV-Mitglieder - Verfahrensweg
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Rabattes ist die Mitgliedschaft im Landesjagdverband Thüringen e. V. - Der Nachlass gilt ausschließlich für ein erstmals zugelassenes Fahrzeug des deutschen Marktes sowie auf ab Werk mitbestelltes/verbautes Zubehör. - Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate ununterbrochen auf das LJV-Mitglied angemeldet, für eigene Zwecke genutzt und darf während dieser Zeit weder veräußert, weiter vermietet oder verliehen werden.
Folgender Verfahrensweg hat sich seit Jahren bewährt:
Der Käufer geht in das Autohaus seiner Wahl und trägt die Kaufabsicht vor.
Das Autohaus beantragt per Fax oder Email in der Geschäftsstelle des LJV Thüringen e. V. einen Abrufschein mit folgenden Angaben: Name und Anschrift des Käufers (bitte dem Personalausweis entnehmen) und der gewünschten Automarke. Bitte keine Kopie der Mitgliedskarte des Landesjagdverbandes Thüringen e. V beilegen.
In der Geschäftsstelle des LJV Thüringen e. V. wird die Mitgliedschaft anhand der aktuellen Mitgliederlisten der Jägerschaften geprüft, der Abrufschein ausgestellt und dem Autohaus vorab per Fax und danach im Original per Post zugesendet.
Eventuelle Unstimmigkeiten werden zwischen dem Autohaus und der Geschäftsstelle geklärt. Dem Kaufinteressenten entstehen somit bei richtig gemachten Angaben keine zusätzlichen Aufwendungen.
Terminänderung Herbstprüfung Pointer und Setter
(Gommern, 20. Juli 2015) Der Verein für Pointer und Setter e. V. hat die geplante Herbstprüfung vom 17.10.+18.10.2015 auf ein Wochenende früher verlegt und zwar auf den 10.10.+11.10.2015. Weitere Info's finden Sie auf dieser Seite unter Jagdgebrauchshundewesen / Termine Jagdhundeprüfungen.
DJV-Pressemeldung: Trotz Hitze voll in Fahrt
Gefahr für Wildunfälle steigt mit Beginn der Paarungszeit beim Rehwild
(Berlin, 17. Juli 2015) Während die Deutschen an heißen Sommertagen Bewegungen möglichst vermeiden, werden Rehe richtig aktiv. Denn von Mitte Juli bis Anfang August ist ihre Paarungszeit. Speziell an heißen Tagen liefern sich die liebestollen Rehe wilde Verfolgungsjagden. Duftstoffe, die das weibliche Reh produziert, locken den Rehbock auf die Fährte. Hat er seine Auserwählte gefunden, treibt er sie kilometerweit ohne Rücksicht auf seine Umgebung. Weder Menschen noch stark frequentierte Straßen nehmen Rehe dann als Bedrohung war. Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt aus diesem Grund vor verstärktem Wildwechsel in den nächsten Wochen.
"Besonders gefährdet sind Straßen, die zwischen Wald und Feld verlaufen. Entgegen ihrer Gewohnheiten wechseln die Rehe nun auch tagsüber zwischen ihren angestammten Schlaf- und Esszimmern", sagt DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald. Laut DJV-Wildunfallstatistik kamen 2014 auf deutschen Straßen fast 200.000 Rehe ums Leben. Hauptursache ist das hohe Verkehrsaufkommen, das sich seit 1975 vervierfacht hat. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Wildunfälle um das Fünffache.
Hat es zwischen Auto und Wild gekracht, gilt es, zuerst die Unfallstelle zu sichern und die Polizei zu benachrichtigen. Diese nimmt den Unfall auf und informiert den zuständigen Jäger.
Ein Rehbock "treibt" eine Ricke: (Quelle: Rolfes/DJV)
DJV-Pressemeldung: Vorsicht bei der Erntejagd
DJV-Video gibt Hinweise zur Sicherheit
(Berlin, 17.07.2015) Die Getreideernte ist gestartet. Danach folgt die Ernte von Raps und Mais. Jetzt bietet sich dem Jäger eine gute Möglichkeit Wildschweine effektiv zu bejagen, denn diese leben mittlerweile bis zu fünf Monate im Jahr komplett in den Feldern. Aber Vorsicht! "Bei der Erntejagd ist Sicherheit oberstes Gebot!", mahnt Dr. Böhning, 'Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV). In zwei Videos (Erntejagd Teil1 - Sicherheit und Erntejagd Teil 2 - Notwendigkeit) hat der Verband die wichtigsten Sicherheitshinweise zusammen gestellt und erklärt, warum die Erntejagd notwendig ist. Der DJV empfiehlt Jägern, grundsätzlich nur von erhöhten Einrichtungen, wie etwa Hochsitzen zu schießen, da ein „Kugelfang“ immer gewährleistet sein muss. "Kugelfang bedeutet nicht Feldkante oder Gebüsch, sondern ausschließlich gewachsener Boden", so Böhning. Das Schießen in Richtung einer Hügelkuppe oder parallel zum Boden verbietet sich ebenfalls. Ideal für Erntejagden sind mobile Drückjagdböcke, die während des Ernteverlaufs umgesetzt werden können. Alle beteiligten Personen müssen zudem Warnkleidung tragen. Natürlich gelten die grundlegenden Regeln der Waidgerechtigkeit: Angesprochen wird vor dem Schuss. Enge Absprachen zwischen den beteiligten Schützen, den Landwirten und Lohnunternehmern sind für die Sicherheit aber auch den Jagderfolg von entscheidender Bedeutung. Gute Planung und genaue Einweisungen bei Erntejagden durch einen Jagdleiter sind zwingende Voraussetzungen.
Hintergrundinformation zur Erntejagd
Unsere Kulturlandschaft in Deutschland hat in den letzten 25 Jahren tiefgreifende Veränderungen erlebt, von denen besonders Wildschweine profitieren. So hat unter anderem der Wandel in der Energiepolitik dazu geführt, dass auf mittlerweile 10 Prozent der Bundesfläche Mais und Raps angebaut werden. Das ist 26 Mal mehr Nahrungsquelle und Lebensraum als in den 1960er Jahren. In der Feldflur sind Wildschweine kaum bejagbar. Die Erntezeit bietet ein kurzes Zeitfenster, um effektiv jagdlich einzugreifen.
Oftmals warten die Wildschweine bis zur letzten Minute, ehe sie aus dem Getreide flüchten.
05.07.2015 - Schneekopf Gipfeltreffen
Am 05. Juli 2015 fand auf Thüringens zweithöchstem Berg das 17. Gipfeltreffen in Verbindung mit dem Landkreisfest des Ilm-Kreises statt; ein Event, welches trotz Temperaturen von deutlich über 30°C über 7.000 Wanderfreunde aus Nah und Fern zum Gipfelsturm anlockte. Selbst Ministerpräsident Ramelow ließ es sich nicht nehmen, der durch Landrätin Petra Enders neu gekrönten Schneekopfprinzessin seine Aufwartung zu machen. Die Jagdhornbläsergruppe der Jägerschaft Arnstadt e.V. unter Leitung von Weidgenossen Kai Esche bot ein interessantes Programm am Nachmittag, welches von den vielen Wanderfreunden mit viel Applaus bedacht wurde. Für das neue Info-Mobil „Lernort Natur“ des Landesjagdverbandes war dies der in diesem Jahr mit 960 m ü. NN der wohl höchstgelegene Einsatzort. Auch das „Grüne Klassenzimmer“ der Jägerschaft Ilmenau lockte viele Interessenten an und auch hier zeigte sich das große Interesse der naturverbunden Bevölkerung zur umfassenden Weiterbildung. Ganztägig konnten Jung und Alt ihr Wissen um Natur und Jagd erweitern und viele der Wanderfreunde begrüßten die Initiativen der Jäger.
23.04.2015 Seminar Windkraftanlagen in Wäldern
Einladung
SEMINAR "Windkraftanlagen in Wäldern"
am 23. April 2015 in Jena – Hotel Best Western Alle Interessierten sind zum o.g. Seminar herzlich einladen; die Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Anlage.
Um Anmeldung bei der AG Artenschutz Thüringen bis zum 22.04.15 wird gebeten.
20.03.2015 - Offener Brief DJV an NABU
Offener Brief - Deutscher Jagdverband e. V.
NABU-Bundesgeschäftsführer torpediert gute Zusammenarbeit der aktiven Naturschützer auf lokaler Ebene Lesen Sie den beigefügten offenen Brief.
Jägerprotest in 19.03.2015 Düsseldorf Großdemonstration wird live übertragen:
DJV - Pressemeldung: (Berlin, 16. März 2015) Tausende Jäger und Landleute aus Nordrhein- Westfalen, Deutschland und Europa werden am kommenden Mittwoch (18. März) zur Protestdemonstration am Düsseldorfer Landtag gegen die Pläne der Landesregierung für ein neues Landesjagdgesetz erwartet. Die SPD als größte Regierungsfraktion hat in den vergangenen Wochen immer wieder erhebliche Änderungen an dem von Minister Johannes Remmel (Grüne) vorgelegten Gesetzentwurf angekündigt. „Wir wollen es jetzt genau wissen“, sagt Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes NRW. Die Veranstaltung wird live auf den Webseiten des DJV (www.jagdverband.de) und des LJV-NRW (www.ljv-nrw.de) übertragen. Während der Demo wird es auf der Facebook-Seite des DJV (www.facebook.com/Jagdverband) sowie auf der Webseite des LJVNRW eine laufende Berichterstattung mittels aktueller Statements und Fotoimpressionen geben.
Liebe Mitglieder des Landesjagdverbandes Thüringen, liebe Jägerinnen und Jäger, liebe Bündnispartner,
im Anhang erhalten Sie den „Aufruf zur Großdemonstration in Stuttgart und in Düsseldorf“ gegen ein sogenanntes „ökologisches Jagdgesetz" in diesen Bundesländern. Auch der Jagd in Thüringen droht das gleiche Schicksal, dies wurde bereits im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung festgeschrieben und bereits durch unser zuständiges Ministerium öffentlich verkündet. Am 12.Februar 2015 habe ich in der DJV–Präsidiumssitzung die Bereitschaft bekundet, dass sich auch die Thüringer Jägerinnen und Jäger an den Demonstrationen solidarisch beteiligen. Wir stehen in der Pflicht, die Jagdverbände in den anderen Bundesländern aktiv zu unterstützen, so wie sie uns auch künftig unterstützen werden. Wenn wir bestehen wollen, dann ist Geben und Nehmen gerade in einer jagdpolitisch so angespannten Zeit unabdingbar. Unser Eigentums-, und Freiheitsrecht muss immer wieder erneut erstritten werden, man kann deren Sicherung nicht dem Selbstlauf überlassen. Aus Zeitgründen ist eine zentrale Anfahrtsorganisation nach Stuttgart durch den LJVT leider nicht mehr möglich. Eine Teilnahme ist dennoch durch sie Kreisjägerschaften individuell möglich. (Bitte Teilnehmer an die Geschäftsstelle des LJVT melden.) Ich bitte Sie eindringlich, alle Maßnahmen einzuleiten, dass möglichst viele unserer Mitglieder daran teilnehmen. Sollte in den einzelnen Kreisgruppen keine Möglichkeit bestehen, nach Düsseldorf mit eigenem Bus anzureisen, so bitte ich um Benachrichtigung unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personen bis 9. März 2015 damit wir von Erfurt aus die Fahrt organisieren können. Bitte dokumentieren Sie mit Ihrem Einsatz gegenüber den verantwortlichen Entscheidungsträgern in der Politik, dass sich die Jägerinnen und Jäger Deutschlands nicht wehrlos den ideologisch einseitig ausgerichteten sowie fachlich unbegründeten Argumenten einer Minderheit unterwerfen werden. Der Landesjagdverband Thüringen ist nicht das Büro in Erfurt sondern, unsere 8200 Mitglieder in den 34 Jägerschaften und auf die möchte ich bauen, wenn es um die Verhinderung einer sich abzeichnenden Öko-Diktatur geht. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung,
Weidmannsheil, Steffen Liebig Präsident
25.11.2014 DJV - H5N8 bei Wildvogel nachgewiesen
Presseinfo - H5N8
H5N8 bei Wildvogel nachgewiesen
DJV-Interview mit Elke Reinking vom FLI (Berlin, 25. November 2014) Am Samstag wurde in Mecklenburg-Vorpommern der H5N8-Virus erstmals in Europa bei einem Wildvogel nachgewiesen. Was nun auf die Betroffenen zukommt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, dazu sprach der DJV mit Dipl.-Biologin Elke Reinking vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI).
Lesen Sie weiter in der beigefügten Pressemeldung.
26.09.2014 "Artenvielfalt im Agrarraum - Jagd ist praktizierter Artenschutz"
DJV - Liveticker
Grafik Verbreitung Waschbär
Artenschutzsymposium Erfurt: DJV-Eckpunktepapier Fangjagd/Waschbär bedroht Uhu in Thüringen/Artenschutzprojekte vorgestellt
(Erfurt/Berlin, 26. September 2014) Auf dem 2-tägigen Artenschutzsymposium (27. und 28. September) von Deutschem Jagdverband (DJV) und Landesjagdverband Thüringen (LJV) präsentieren Experten aus ganz Deutschland erfolgreiche Artenschutzprojekte in der Agrarlandschaft. Für Großtrappe, Kiebitz, Auer- und Birkhuhn oder Sumpfschildkröte hat sich gezeigt: Lebensraum verbessernde Maßnahmen allein reichen nicht, Fressfeinde wie Fuchs, Marder oder Waschbär müssen reduziert werden. Letzterer macht dem seltenen Auerwild und dem Uhu in Thüringen zu schaffen: Die Arbeitsgruppe Artenschutz hat nachgewiesen, dass der nordamerikanische Kleinbär bereits ein Viertel aller Uhu-Brutplätze in Thüringen besetzt und auch Eier sowie Nachwuchs frisst. In einigen Horstbereichen ist seit mehr als einem Jahrzehnt kein Uhu-Nachwuchs mehr groß geworden. Die Arbeitsgruppe fordert deshalb jetzt den verstärkten Einsatz der Fangjagd.
Anlässlich der aktuellen Diskussion über ein Fallenverbot in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betonte DJV-Präsidiumsmitglied Steffen Liebig (LJV Thüringen) anlässlich des Symposiums: „Arten kennen keine Ländergrenzen, ihr Schutz darf nicht an ideologisch geprägten Gesetzen scheitern.“ Es sei Etikettenschwindel, wenn Naturschutzverbände unter dem Deckmäntelchen „Prädatorenmanagement“ Fallen einsetzten und gleichzeitig „Fallenjagd“ verboten sehen wollen. „Dem Waschbär ist egal, welches Etikett auf der Falle klebt“, so Liebig. Jäger seien die am besten ausgebildeten Partner im Artenschutz mit Fallen.
Auf dem Artenschutzsymposium in Erfurt stellt der DJV ein 4-Punkte-Papier zur Fangjagd in Deutschland vor. Darin geht der Verband auch auf Tierschutzfragen ein: Jäger haben gängige Fallentypen bereits erfolgreich nach internationalen Tierschutzstandards (AIHTS) testen lassen, weitere werden derzeit untersucht. DJV und LJV fordern von der Bundesregierung, dass eine nationale Zertifizierungsbehörde umgehend eingerichtet wird. „Sonst verlieren wir Sumpfschildkröte, Auerwild oder Uhu. Lebensraum verbessern und Fressfeinde fangen, das ist die Zukunft des Artenschutzes in unserer Kulturlandschaft“, betonte Liebig.
Hintergrundinformationen: Der DJV hat auf seinem YouTube-Kanal sechs Videos zur Fangjagd und ausgewählten Artenschutzprojekten bereitgestellt: www.youtube.com/DJVJagdschutzverband Eine Grafik zur Verbreitung des Waschbärs gibt es hier: http://bit.ly/Waschbaer Der DJV berichtet am Samstag mit einem Live-Ticker von der Veranstaltung unter www.jagdverband.de
25.09.2014 Völlig inakzeptabel
PM Forum Natur und DJV.
Völlig inakzeptabel - Pressemeldung Forum Natur und Deutscher Jagdverband -
Mitte September wurde in NRW der offizielle Entwurf des von der dortigen rot-grünen Landesregierung erarbeiteten neuen Landesjagdgesetzes zur Diskussion gestellt. Bereits vorher gab es unter der dortigen Jägerschaft einen Aufschrei betreffs vorgesehener Änderungen, die in vielen Punkten völlig konträr zu den fachlich begründeten Argumenten der Jäger stehen. Der nun vorliegende Entwurf erzwingt geradezu den Widerstand aller im FORUM NATUR organisierten Landnutzerverbände . Wohin eine von Klientelpolitik geprägte Jagdpolitik ohne Berücksichtigung jägerischer Fachkenntnisse und Erfahrungen führen kann, lesen Sie hier in der Pressemeldung des FORUM NATUR und des DEUTSCHEN JAGDVERBANDES.
25.07.2014 - Afrikanische Schweinepest (ASP) - Erster Fall bei Hausschweinen in Polen bestätigt
Merkblatt Afrikanische Schweinepest
Am 24.07. informierten die Europäische Kommission und der polnischen Veterinärdienstes zu einem ersten Fall von ASP bei Hausschweinen in Polen. Am 23.07.2014 wurde ASP in einem Hausschweinebestand mit fünf Schweinen festgestellt. Der Betrieb liegt im Bezirk Podlaskie, der bereits Restriktionsgebiet im Sinne des EU-Durchführungsbeschlusses 2014/178/EU ist. Der Betrieb liegt ca. 2,5 km von der Grenze zu Belarus entfernt und ca. 4 km entfernt von der Stelle, an der der achte ASP-Fall bei einem Wildschwein nachgewiesen worden ist. Zwei Schweine des Betriebs waren krank und verstorben, die restlichen drei wurden getötet. ASP-Virus wurde bei den gestorbenen Tieren nachgewiesen. Alle Tiere wurden unschädlich beseitigt. Im 3 km-Radius befinden sich 14 Betriebe mit 49 Schweinen, im 10 km-Radius befinden sich insgesamt 37 Betriebe mit 192 Schweinen. Am 22.07.2014 wurden auch aus Lettland mehrere neue Fälle von ASP bei Wild- und Hausschweinen gemeldet. Die neuen ASP-Fälle in einem Hausschweinebestand und bei einem tot aufgefundenen Wildschwein wurden in dem Bezirk Valkas an der Grenze zu Estland nachgewiesen und damit in einem Gebiet, das noch nicht von den bereits etablierten Restriktionsgebieten im Sinne des einschlägigen EU-Durchführungsbeschlusses erfasst ist. KOM beabsichtigt eine Anpassung der Gebietskulisse des Durchführungsbeschlusses 2014/178/EU.
Alle Jägerinnen und Jäger sind zur Wachsamkeit und Unterstützung der Veterinärbehörden aufgefordert: •Auf vermehrt auftretendes Fallwild achten => sofortige Meldung an Veterinäramt. •Fallwild und Proben von Schwarzwildstrecke(Blut, Milz) (notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen) an das Landeslabor im TLV schicken. • Besondere Vorsicht ist geboten mit Dingen (Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer undKleidungsstücke), die Blutkontakt hatte. •Bei Jagdtourismus in die Risikoregionen Russland, Weißrussland, Litauen, Lettland, Polen und Länder in der Kaukasusregion besteht ein besonderes ASP-Einschleppungsrisiko füreinheimische Nutz- und Wildschweine. Trophäen, Schwarzwildprodukte, verwendete Kleidungsstücke und Gegenstände stellen ein Risiko dar!
BEACHTEN SIE DAS AKTUELLE MERKBLATT ZUR AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST (Anlage)
Artenschutzsymposium 27. und 28. Sept. 2014, Erfurt
Artenschutzsymposium des DJV – Programm
Unter dem Motto „Artenvielfalt im Agrarraum – Zukunft oder Illusion?“ laden DJV und LJV Thüringen e.V. am 27. und 28. September 2014 nach Erfurt ein. Anbei das Tagungsprogramm. Anmeldungen zur Veranstaltung bitte entsprechend der Ausschreibung direkt an den DJV senden.
26.06.2014 - Gestohlen!
In der Nacht vom 21.06.2014 – 22.06.2014 wurde aus dem mit einem Vorhängeschloss gesicherten Zwinger der Steierische Rauhhaarbrackenrüde „Eumel vom Uessbachtal“ gestohlen. Da der Hund nicht angeschlagen hat ist davon auszugehen, dass die Tat gezielt vorbereitet und der Hund vorher betäubt wurde. Zur Klärung des Verbleibs und Wiederauffinden des Hundes wird um die Mithilfe der Thüringer Jägerschaft und aller Hundefreunde gebeten.
Hundebesitzern und Jägern sind sie ebenso bekannt, wie allen, die sich häufig in der Natur aufhalten. Der vergangene milde Winter, das warme Frühjahr und die nun feuchte Witterung haben das ihre dazu beigetragen, dass sich die blutsaugenden Spinnentiere prächtig vermehrten und die gefährlichen Krankheiten FSME, wogegen es eine Impfung gibt, und Borreliose, die mittels Schutzimpfung nicht bekämpft werden kann, weiter verbreiten. Zur Rolle und Bedeutung unserer heimischen Schalenwildarten, besonders der des flächendeckend vorkommenden Rehwildes, als möglicher Zeckentransporteur hat der Deutsche Jagdverband die beiden Zecken-Experten Dr. Dania Richter und Professor Franz-Rainer Matuschka befragt. Lesen Sie dazu das als .pdf beigefügte Interview.
15.05.2014 - Wolf in Thüringen
Wolf Managementplan
Wolf in Thüringen nachgewiesen
Am 11.05.2014 gelang S. Böttner von der Landesarbeitsgruppe Wolf des NABU Thüringen aus unmittelbarer Nähe der bislang einzigartige Nachweis eines Wolfes in Thüringen mittels qualitativ ausgezeichneter Fotodokumentation. Gegen Mittag wurde ein etwa einjähriger Wolf am Rande des Truppenübungsplatzes Ohrdruf fotografiert. Die gemachten Bilder wurden umgehend durch Uwe Müller, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), und Silvester Tamás (NABU) auf ihre Echtheit geprüft und durch eine Ortsbegehung abgeglichen. Der als „C1-Nachweis“ klassifizierte Nachweis wurde auch durch das in der Lausitz mit dem Monitoring der Wolfsbestände beauftragte Büro LUPUS bestätigt. Bereits seit Monaten ist der Freistaat für die Einwanderung von Wölfen ins Landesgebiet vorbereitet. Eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Thüringer Umweltministeriums hat einen Wolf-Managementplan erarbeitet, der die Zuständigkeiten und den Umgang mit möglichen Konflikten regelt. Der Plan legt zudem den finanziellen Ausgleich bei Rissschäden fest, benennt Gutachter im Freistaat, den Ablauf der Schadensregulierung sowie die zuständigen Meldestellen. Als zentrale Meldestelle dient die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Jena. Wir rufen alle Jägerinnen und Jäger auf, das Monitoring intensiv zu unterstützen und über Rissfunde oder Sichtungen des Wolfes umgehend zu informieren. Meldungen dazu bitte an:
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) Herrn Uwe Müller Göschwitzer Str. 41 07745 Jena Tel. 03641 – 68 44 61 E-Mail: uwe.mueller@tlug.thueringen.de
05.02.2014 ZDF-Doku - Online-Pedition
PM DJV
"ZDF-Doku" - Online-Pedition
Liebe Jägerinnen und Jäger,
anbei die aktuellste Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes zur Thematik „ZDF-Doku“ und zum Aufruf der Beteiligung an der Online-Petition. Bitte bildet Euch selbst eine Meinung und motiviert Eure Jagdfreunde zur Unterstützung des Vorhabens. Wie wichtig dies ist, sollte auch damit belegt werden, dass im Umfeld von Erfurt seit Ende Januar wieder etliche jagdlichen Einrichtungen (Kanzeln, Hochsitze) mittels Laubsäge gezielt beschädigt wurden, dies offensichtlich nicht gegen einzelne Personen, sondern gegen Jäger allgemein gerichtet. Die zur Anzeige gebrachten Taten belegen, dass die hier laufende Kampagne gegen die Jagd durchaus auch Kräfte auf die Tagesordnung rufen, die Verletzungen oder Tod von Jägern billigend in Kauf zu nehmen scheinen.
05.02.2014 Afrikanische Schweinepest FLI
PM FLI
"Afrikanische Schweinepest erreicht EU-Grenze! FLI
Mitte Januar wurde die Afrikanische Schweinepest bei Schwarzwild in Litauen bestätigt. Damit ist die anzeigepflichtige Tierseuche, die sich seit 2007 in Russland und den angrenzenden Staaten ausgebreitet hat, direkt vor unsere Tore gerückt, und bedroht unser heimisches Schwarzwild. Aus diesem Anlass hat das „Friedrich-Löffler-Institut“ ein Informationsblatt für Jägerinnen und Jäger entwickelt, das die wichtigsten Informationen zur ASP enthält und Hinweise zum richtigen Verhalten gibt.
30.01.2014 DJV PM
PM DJV
"DJV-Vorstand ruft auf zur Beteiligung an der Internet-Petition Der DJV unterstützt die Petition des Rechtsanwaltes Max Götzfried, die sich gegen die unsägliche Dokumentation „Jäger in der Falle“ im ZDF richtet. Wir meinen: Es ist Zeit, ein Zeichen zu setzen und dem Sender deutlich zu machen, dass nicht alles, was unter die redaktionelle Freiheit fällt, vom Zuschauer akzeptiert wird. Nur, wenn viele fachkundige Zuschauer sachliche Kritik äußern, findet ein Denkprozess in den Redaktionsräumen statt. Bitte teilen Sie die Meldung so oft wie möglich und müden Sie Jäger, Jagdgenossen oder Waldbesitzer auf, sich an der Petition zu beteiligen.
Aktuelle Informationen zur ZDF-Sendung planet e werden wir auf www.jagd-fakten.de und www.jagdverband.de zur Verfügung stellen. (Text:DJV-Vorstand)
14. und 15. Febr. Fachtagung "Jagd & Artenschutz"
Vorträge und Programmablauf
11. Fachtagung „Jagd und Artenschutz“
Wir laden ein zur Tagung am 14. Und 15. Februar 2014 ins Hotel „Best Western“ in Jena. Die aktuelle Tagesordnung finden Sie in der Anlage als pdf. LJV-Mitglieder erhalten gegen Vorlage des Mitgliedsausweises analog Rentnern und Studenten 50% Ermäßigung auf die Tagungsgebühr. Anmeldungen zur Tagung nehmen Sie bitte selbständig vor.
Fachtagung Artenschutz, Landwirtschaft, Jagd
Zu einer Tagung unter dieser Thematik hatten das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V., der Landesjagdverband Thüringen e.V. und der Thüringer Bauernverband e.V. für Freitag, den 6. Dezember 2013 in den Thüringer Landtag eingeladen. Der Einladung folgten 130 Vertreter aus Politik, Landwirtschaft, Jagd, Natur- und Artenschutz. Interessante Fachbeiträge zu Fördermöglichkeiten von Natur- und Artenschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft, brandaktuelle Informationen hochkarätiger Referenten zu Problemen bei längerfristig einseitigem Energiepflanzenanbau, zur Problematik Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft und der Gefahr landwirtschaftlich bedeutsamen Tierseuchengeschehens im Zusammenhang mit überhöhten Schwarzwildbeständen sorgten für aufmerksame Zuhörer und reges Interesse aller Tagungsteilnehmer. Lesen Sie mehr in der beigefügten .pdf
26.11.2013 - Minist. für Soziales, Familie und Gesundheit - Klassische und Afrikanische Schweinepest
Klassische Schweinepest (KSP) und Afrikanische Schweinepest (ASP)
Stetig steigende Schwarzwildstrecken sind Beleg für weiter wachsende Populationen dieser Wildart. Trotz vieler Aktivitäten der Jäger steigt die Gefahr des Einschleppens wirtschaftlich bedeutsamer Tierseuchen. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat ein Merkblatt zu Vorbeugung, Seuchenvorsorge und Verhalten bei Verdachtsfällen der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest (KSP, ASP) herausgegeben, welches jeder Jäger kennen sollte. Sie finden es als PDF in der Anlage. (Geschäftsstelle)
02.10.2013 - Sauen im Mais
„Sauen im Mais – die Problematik der auf diese Wildart zielenden Erntejagden wird seitens vieler Jagdhaftpflichtversicherer, aber auch seitens der Sozialversicherung Land-Forst-Garten sehr kritisch gesehen. Nicht selten kommt es aufgrund im Nachhinein kaum nachvollziehbarer Verhaltensweisen der Verantwortung tragenden Jagdteilnehmer zu nicht ungefährlichen Situationen. Die auch in diesem Jahr schon wieder aufgetretenen Jagdunfälle haben die seit Januar 2013 verantwortliche SVLFG veranlasst, mit beigefügtem Schreiben nochmals auf die Problematik der „Erntejagden“ einzugehen. Beachten Sie als Jagdleiter oder an solchen Jagden teilnehmende Jagdgäste daher bitte unbedingt die hier gegebenen Hinweise.“
11.09.2013 DJV-PM Beiträge
PM DJV
"DJV-Präsident ruft zu Geschlossenheit auf" Position von Dr. Baasch stößt auf Unverständis im Präsidium
"Bundestagsparteien positionieren sich zur Jagd in Deutschland"
„34 Fragen zur Jagdgesetzgebung hat der DJV den fünf großen Parteien gestellt. Die Kurzübersicht fasst ausgewählte Schlaglichter zusammen. Verglichen wird in allen Grafiken, ob die Partei-Positionen mit denen des DJV übereinstimmen. (Grafik: DJV)“
Die fünf größten Parteien äußersten sich zu den wichtigsten Gründen für die Jagd. (Grafik: DJV) (Grafik Nr. 01 und 07) Bei der Thematik Fangjagd stimmen die Partei-Positionen in weiten Teilen mit denen des DJV überein. (Grafik: DJV) (Grafik Nr. 03) Über Alternativen zur Jagdhundeausbildung und zum Tierschutz bei der Jagd gibt diese Themengrafik Auskunft. (Grafik: DJV) (Grafik Nr. 05) Drei Parteien sehen Änderungsbedarf im Katalog der jagdbaren Arten. Sie stimmen damit nicht mit der DJV-Position überein. (Grafik: DJV) (Grafik Nr. 02) Eine Überarbeitung der Jagdzeiten wollen SPD, Die Grünen und Die Linke. (Grafik: DJV) (Grafik Nr. 04) Eine Verschärfung des Waffenrechts lehnen CDU/CSU, SPD und die FDP ab. (Grafik: DJV) (Grafik Nr. 06)
Wahlprüfsteine 1 - 7
13.06.2013 Pressemeldung - Wolfsmanagement
Jetzt auch in Thüringen: Wolfsmanagement steht
Unter dieser Überschrift wurde am 13. Mai 2013 im Rahmen einer Pressemeldung die Fertigstellung eines Wolfs-Managementplanes für Thüringen verkündet. Zwar gibt es in Thüringen noch keine offiziell bestätigten Wolfs-Sichtungen, dennoch hat sich die Landesregierung auf die Rückkehr dieser Wildtierart vorbereitet.Die festgestellten Wanderrouten lassen einen Zuzug von Wölfen nach Thüringen erwarten. Eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) hat jetzt einen Wolf-Managementplan erarbeitet, der im Bedarfsfalldie Zuständigkeiten und den Umgang mit möglichen Konflikten regeln soll.
Mit diesem Plan wolle das Ministerium betroffene Berufsgruppen unterstützen und den Menschen ihre Ängste nehmen, sagte Umweltminister Jürgen Reinholz am 8. Mai anlässlich der Vorstellung der Managementplans in Erfurt.
Der Managementplan legt unter anderem den finanziellen Ausgleich bei Rissschäden fest, benennt Gutachter im Freistaat, den Ablauf der Schadensregulierung sowie die zuständigen Meldestellen. Als zentrale Meldestelle wird die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Jena dienen. Weitere Themen des Plans sind das zukünftige Wolfs-Monitoring, die Schadensprävention und die Öffentlichkeitsarbeit.
13.06.2013 - DJV: Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013
DJV richtet sich mit Fragebogen an die Parteien:
DJV-Nachricht Wahlprüfsteine
Fragebogen zu den Wahlprüfsteinen
04.06.2013 - DJV: Aufklärungskampagne zur Jagd in Deutschland
Fakten statt Vorurteile DJV startet Aufklärungskampagne zur Jagd in Deutschland (Berlin/Marburg, 31. Mai 2013). Hat die Jagd in Deutschland ausgedient? Zwar befürworten laut einer repräsentativen Umfrage über 80 Prozent der Deutschen die Jagd. Doch immer mehr Menschen fehlt der Bezug zur Natur und ihrer schonenden Nutzung – soweit sie nicht als Kulisse für Freizeitaktivitäten dient. Fernab von Naturromantik und gefährlichem Halbwissen liegen die Fakten Pro Jagd auf der Hand, sind jedoch nicht immer bekannt. Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) startet deshalb auf dem diesjährigen Bundesjägertag in Marburg eine Aufklärungskampagne für die Jagd in Deutschland: Auf der Internet-Seite www.jagd-fakten.de entkräftet der Dachverband der Jäger die gängigsten Vorurteile sachlich und faktenorientiert ... Vollständigkeit des Beitrages als PDF-Dokument. Die gezeigten Postkarten sind Teil der Kampagne "Fakten statt Vorurteile" und können auf Hegeringsitzungen oder Lernort-Natur-Veranstaltunge:
Ticker-Protokoll und Interviews zum BfR-Symposium "Alle(s) Wild?" jetzt online
Als Erfolg verbucht der Deutsche Jagdschutzverband seine Live-Übertragung ins Internet zum BfR-Symposium „Alle(s) Wild?“ am 18. und 19. März. Mehr als 3.000 Zuschauer verfolgten den Live-Stream und informierten sich über die neusten Forschungsergebnisse rund um das Thema Büchsenmunition. Die Zuschauer kamen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Aber auch aus Schweden, Polen, Großbritannien und Frankreich wurde zugesehen.
„Ziel war es, unsere Mitglieder aus erster Hand über die komplexen Sachverhalte der Thematik zu informieren, sodass sich jeder sein eigenes Bild anhand von Fakten bilden kann“, sagte Präsidiumsmitglied Dr. Wolfgang Bethe. „Die positive Rückmeldung über E-Mail und Facebook zeigt uns, dass das Interesse am Thema sehr groß ist.“ Während der Veranstaltung konnten Zuschauer über einen Live-Ticker Fragen stellen, die direkt vor Ort vom DJV oder von Fachleuten beantwortet wurden.
Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und Schweden hatten auf dem BfR-Symposium über Blei, Zink und Kupfer in Wildbret, das Abprallverhalten von Jagdmunition, tierschutzgerechten Geschosseinsatz und die ökotoxikologischen Auswirkungen von Schwermetallen referiert. Zudem hat das BfR erste Ergebnisse aus dem derzeit laufenden Projekt „Lebensmittelsicherheit von jagdlich gewonnenem Wildbret“ präsentiert, das der DJV personell und finanziell unterstützt.
BfR-Symposium zu Jagdmunition: DJV stellt Umfrage-Ergebnisse vor (Berlin, 18. März 2013). "Wa(h)re Alternativen?" Unter diesem Titel präsentiert Dr. Daniel Hoffmann, Wissenschaftler und Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV), heute die Ergebnisse einer verbandseigenen Umfrage zu Jagdmunition. Anlass ist das Symposium „Alle(s) Wild“ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Besonders auffallend ist der hohe Anteil von Jägern, die unzufrieden waren mit bleifreier Jagdmunition: Von 580 Bleifrei-Schützen wechselten 36 Prozent zurück zu bleihaltigen Geschossen. Mangelnde Tötungswirkung, schlechte Schusspräzision und das Risiko von Abprallern waren die Hauptgründe. Teilgenommen haben an der DJV-Umfrage rund 1.700 Jäger. Die Unzufriedenheit mit bleifreier Jagdmunition ist laut DJV-Umfrage gekoppelt an die verwendeten Geschosse. So kehrten knapp 60 Prozent einem älteren, immer noch auf dem Markt erhältlichen Geschosstyp den Rücken. Neuere Geschosse desselben Herstellers gaben unter 30 Prozent der Jäger wieder zurück. Insgesamt war die Rückwechslerquote erschreckend hoch: Bei sieben von drei statistisch auswertbaren Geschosstypen lag sie bei mehr als 40 Prozent. Wegen der geringen Stichprobenzahl war eine detailliertere Auswertung nach verwendetem Kaliber nicht möglich. Allerdings zeigte die Umfrage: Jäger, die starke Magnum-Kaliber oder 9,3x62 nutzen, setzen bleifreie Munition signifikant häufiger ein. Jäger, die schwächere Kaliber führen (7x64, 7x65R), schießen häufiger mit Bleimunition. Die Auswertung legt den Schluss nahe, dass es für die Bandbreite der gängigen Jagdkaliber derzeit keine zufriedenstellende Abdeckung mit bleifreier Munition gibt. DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Daniel Hoffmann sagt: "Es ist beunruhigend, dass auf dem Markt Patronen angeboten werden, die offensichtlich mangelhaft sind. Groß angelegte Tierversuche in freier Wildbahn lehnen wir ab!". Unabhängig vom Geschossmaterial müsse sich Jagdmunition künftig an einheitlichen Standards messen lassen, fordert Dr. Hoffmann.
06.03.2013 - DJV berichtet live vom BfR-Symposium
Programm Symposium
"Alle(s) Wild?"
- unter diesem Titel laden das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zum Symposium am 18. und 19. März nach Berlin ein. Vorgestellt werden auf der Tagung die Forschungsergebnisse der letzten vier Jahre zum Thema Jagdmunition. Der DJV wird auf seiner Internetseite www.jagdverband.de die Veranstaltung live übertragen und auf Twitter berichten.
Namenhafte Institute stellen ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Forschungsvorhaben „Abprallverhalten von Jagdmunition“, „Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse“ sowie erste Ergebnisse aus dem laufenden Projekt „Lebensmittelsicherheit von jagdlich gewonnenem Wildbret“ vor, das vom DJV personell und finanziell unterstützt wird. Ergänzt wird das Programm um Vorträge zum Einfluss von Geschossmaterialien auf die Umwelt. Der DJV wird auf der Veranstaltung durch Dr. Wolfgang Bethe (Landesjagdverband Brandenburg) und Dr. Daniel Hoffmann (Präsident der Vereinigung der Jäger des Saarlandes) vertreten. Dr. Hoffmann präsentiert die DJV-Umfrage „Erfahrung im Umgang mit Jagdbüchsenmunition“. Eine erste Auswertung der Fragebögen ergab, dass 66 Prozent der 1.662 Umfrageteilnehmer Bleimunition benutzen und 34 Prozent bleifreie. Von diesen 34 Prozent blieben 64 Prozent bei bleifreier Munition und 36 Prozent wechselten zurück zu bleihaltigen Geschossen. Auf dem Symposium wird der DJV weiterführende Auswertungen vorstellen.
Weitere Informationen zu der Tagung „Alle(s) Wild?“ finden Sie auf der Internetseite des BfR. Hier können Sie sich auch das Programm der Veranstaltung ansehen und herunterladen.
Mit großer Mehrheit - Bundestag beschließt Jagdgesetzänderung Nur die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen stimmt gegen den Entwurf
Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP sowie von SPD und den Linken eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 umzusetzen. Lediglich Bündnis90/Die Grüne stimmten dagegen. Die europäischen Richter stufen die Pflicht, Jagd auf dem eigenen Grundstück zu dulden, unter bestimmten Voraussetzungen als menschenrechtswidrig ein. Das Reviersystem wird aber grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hält die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte (EGMR) durch die Bundesregierung für konsequent und begrüßt die enge Orientierung am EGMR-Urteil. DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Daniel Hoffmann dazu: „Wir respektieren die Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen. Die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, ist jedoch keine Befriedungsgarantie.“ Zukünftig soll die Jagd in Deutschland auf Antrag von einzelnen Grundstückseigentümern unter bestimmten Voraussetzungen verboten oder eingeschränkt werden können. Hierzu ist ein behördliches Verfahren vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Interessen – etwa der Schutz vor Tierseuchen oder der Artenschutz – sowie der Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft ausreichend gewahrt bleiben. Nachdem der Bundestag das Gesetz jetzt beschlossen hat, kann der Bundesrat noch den Vermittlungsausschuss einschalten. Voraussichtlich wir der Bundesrat darüber am 22. März entscheiden.
27.02.2013 - Drastische Beitragserhöhung durch die Berufsgenossenschaft
Vordruck (Muster-widerspruch)
Widerspruch einlegen! In den letzten Tagen gingen die Bescheide der Berufsgenossenschaft zu. Nachdem sich die Beiträge bereits 2010 etwa verdoppelt hatten, steigen sie für das Beitragsjahr 2012 nochmals um teilweise deutlich mehr als 200 % an. Aktuell stehen die Landesjagdverbände der ostdeutschen Bundesländer und der Deutsche Jagdschutzverband in engem Kontakt und stimmen das weitere Vorgehen ab.
Ein erster Schritt sollte der schriftliche Widerspruch der Betroffenen sein. Dieser Widerspruch ist nach derzeitigem Kenntnisstand kostenfrei. Ein Muster finden Sie am Ende des Beitrags zum Download. Bitte denken Sie daran, dass dies nicht von der Zahlung befreit.
Wer keinen Widerspruch einlegt, hat später keinen Anspruch auf eventuelle Leistungsanpassungen! Die Widersprüche werden sehr wahrscheinlich abgelehnt. Dann steht der Klageweg offen, ggf. unterstützt der LJV eine Musterklage. Darüber hinaus wird anwaltlich geprüft, ob ein Ansatzpunkt zur grundsätzlichen Anfechtung besteht. Zum Hintergrund: Die Mitgliedschaft in der LBG (SVLFG) ist für den Jagdunternehmer (Pächter) eine Pflichtversicherung. Entsprechende Beschlüsse zur Festlegung des Hebesatzes werden in der Vertreterversammlung getroffen. Leider haben wir dort aufgrund mangelnder Wahlbeteiligung der Jagdausübungsberechtigten seit der letzten Wahl keinen Vertreter mehr. Bis 2011 war Dr. Bernd Möller, ehemaliger Geschäftsführer des LJVB, in dem Gremium vertreten und stimmte 2010 gegen die Berechnung im Umlageverfahren. Allerdings wurde er überstimmt. Die jetzige drastische Erhöhung wird mit Wegfall von Bundesmitteln sowie mit einem Anstieg des Lastenausgleichs begründet.
16.01.2013 - DJV Eckpunkte Jägerausbildung
DJV hat einheitliche Eckpunkte für die Jägerausbildung und -prüfung beschlossen (Voraussetzungen, Ausbildung, Prüfung, Schlussbemerkung)
03.07.2012 Versicherungsschutz für Jagdgebrauchshunde bei Bewegungsjagden
Wechseln zur Seite Versicherung
Seit Mitte der 80er Jahre hat die "Bewegungsjagd" Einzug in unsere Waldreviere gehalten. Ziel dieser Art der Bejagung mit 30 bis 60 Schützen ist es, in möglichst kurzer Zeit (zwei bis drei Stunden) im Herbst mit wenig Beunruhigung durch kurzläufige spurlaute Hunde, den festgesetzten Abschussplan zu erfüllen. Dazu werden meist Waldflächen von 600 ha bis 1000 ha mit wenigen Jägern und 10 bis 30 Hunden durchstöbert und das Wild verlässt hoffentlich gemächlich die Dickungen und Kulturen. In den vergangenen Jahren kam es infolge anwachsender Schwarzwildbestände zu einer verstärkten Bejagung mittels Bewegungsjagd. Wenn ein Jagdherr zur Drückjagd auf Schalenwild lädt, bringen oft die Hundeführer ihre eigenen Hunde mit. Schnell kommen dabei einmal 25 Hunde als Solojäger oder kleinen Meuten zusammen. Was ist aber nun, wenn einer oder mehrere der eingesetzten Hunde durch Schwarzwild oder den Straßenverkehr zu Schaden oder zu Tode kommt? Eine herkömmliche Jagdhaftpflichtversicherung bietet ausschließlich Versicherungsschutz gegen Ansprüche Dritter. Damit geht derjenige leer aus, dessen eigener Hund bei der Jagd zu Schaden kommt. Oft nehmen Jagdherrn einen Obolus von beispielsweise 10 Euro von allen an einer Jagd teilnehmenden Jägern. Damit wird unter anderem die „Suppe“ finanziert. Eine Absicherung für die eingesetzten Jagdhunde findet häufig nicht statt. Erleidet einer der an der Jagd beteiligten Jagdhunde einen Eigenschaden, wird dann aus dem "Topf" eine vorher nicht genau vereinbarte Entschädigung für den verletzten oder toten Hund gezahlt.
Dem Landesjagdverband Thüringen e. V. ist es für seine Mitglieder gelungen, Versicherungsschutz für die Bewegungsjagd und die dort eingesetzten Hunde mit der Gothaer Versicherung AG im Rahmen des Versicherungskonzeptes zu vereinbaren. Grundsätzlich stand dieser Versicherungsschutz nur den Jagd-Haftpflichtkunden der Gothaer Versicherung zu. Lesen Sie den gesamten Text im beigefügten PDF-Dokument.
28.06.2012 - EGMR-Urteil zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften
Am 26. Juni 2012 wurde das Urteil der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall eines Grundbesitzers aus Rheinland-Pfalz, der gegen die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft sowohl auf Bundes-, wie auch auf Europaebene geklagt hatte, verkündet. Der Mann besitzt bis zu 75 Hektar Wald und Wiesen in Rheinland-Pfalz und lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Er rügt, dass er als Eigentümer von Grundstücken unter 75 Hektar nach deutschem Recht automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft ist und die Jagd auf seinem Grundstück dulden müsse. Für Besitzer von Ländereien über 75 Hektar gilt diese automatische Mitgliedschaft nicht. Deshalb berief sich der Kläger auch auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er machte außerdem den Schutz des Eigentums geltend. Anders als noch die kleine Kammer des Gerichtshofs in ihrem Urteil vom 20. Januar 2011 im gleichen Verfahren, entschied nun die Große Kammer, dass mit der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt wurde. Wie geht es weiter?Lesen Sie dazu die aktuellen Pressemeldungen (PDFs):
28.06. DJV Fragen und Antworten zu den möglichen Konsequenzen
28.06. DJV Reviersystem nicht in Frage gestellt
26.06. DJV EGMR kritisiert das deutsche Reviersystem
26.06.: DPA-Meldung. Gerichtshof schränkt Deutsches Jagdrecht ein
26.06.: EG PM des Kanzlers
Bundes-AG: Jagdrechts-inhaber
Pressemeldung: Bundesjägertag 2012
Bundesjägertag 2012: Quo vadis Jagd?
– 300 Delegierte und Gäste erwartet / Reform des DJV geht weiter –
(Berlin/Pforzheim, 5. Juni 2012). „Zukunft der Jagd – Jäger der Zukunft“: Unter diesem Motto lädt der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) am 8. Juni 2012 rund 300 Delegierte und Gäste aus 15 Landesjagdverbänden sowie dem europäischen Ausland nach Pforzheim ein. Auf dem Bundesjägertag, dem höchsten Gremium der deutschen Jägerschaft, zieht DJV-Präsident Hartwig Fischer Bilanz seines ersten Amtsjahres und der angestoßenen Reformen im DJV. Die Festrede hält auf der anschließenden öffentlichen Kundgebung Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Gemäß dem Veranstaltungsmotto diskutieren die Delegierten bereits am Vormittag zentrale Eckpunkte einer zukunftsfähigen Jagd. Professor Werner Beutelmeyer, Institut für Markt-, Meinungs- und Mediaforschung im österreichischen Linz, wird die Akzeptanz von Jagd in der Bevölkerung erörtern und einen Ausblick geben. Wie sieht die Jägergeneration der Zukunft aus? Hinweise gibt eine aktuelle DJV-Umfrage unter Jagdscheinanwärtern: Sie sind im Schnitt 35 Jahre alt, kommen aus der Mitte der Gesellschaft und der Anteil der Waidfrauen steigt stetig an. Eine Herausforderung für die Jagd und den Naturschutz der Zukunft sind eingewanderte Arten. Dies belegen die Ergebnisse der Zählung des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD), die der DJV auf dem Bundesjägertag vorstellen wird. Waschbär, Mink und Marderhund, alles räuberische Arten, breiten sich weiter stark aus. Der Waschbär ist besonders erfolgreich und konnte innerhalb der letzten fünf Jahre in Brandenburg ein Drittel mehr Jagdreviere erobern. Dort macht er unter anderem der stark bedrohten Sumpfschildkröte zu schaffen. Ebenfalls zur Diskussion steht auf dem Bundesjägertag der Einfluss von Windkrafträdern im Wald auf die Tierwelt: vorgestellt wird das DJV-Positionspaper „Windenergienutzung im Wald“.
Live-Ticker vom Fangjagd-Symposium am 13. April 2012
DJV berichtet mit Live-Ticker vom Fangjagd-Symposium Aktuelle Informationen auf jagdnetz.de Der DJV wird vom zweiten Fangjagd-Symposium am kommenden Freitag, 27. April, mit einem Live-Ticker im Jagdnetz berichten. Im Mittelpunkt der Veranstaltung, die in Kaisersesch (Rheinland-Pfalz) stattfindet, steht die Fangjagd im europäischen Vergleich. Die Vorträge werden unter anderem von internationalen Referenten aus Spanien, Frankreich und Ungarn gehalten und im Live-Ticker auf Deutsch übersetzt. Die Übertragung startet um 9.45 Uhr auf http://www.jagdnetz.de/. Die Schirmherrschaft der Veranstaltung hat der Deutsche Jagdschutzverband übernommen. Organisiert wird die Veranstaltung vom „Wild-und-Hund“-Fangjagdexperten Stephan Wunderlich. Das Programm mit Anmeldeformular gibt es zum Herunterladen auf http://www.jagdnetz.de/. Anmeldefrist für die Teilnahme an der Veranstaltung ist der kommende Freitag, 13. April.
10.04.2012 Waffenverwaltungsvorschrift tritt in Kraft
Der Deutsche Jagdschutzverband e. V. informiert: Waffenverwaltungsvorschrift tritt in Kraft Unsicherheiten im Einzelfall bleiben/Klage gegen Gebühren- und Kontrollpraxis
Die Waffenverwaltungsvorschrift ("Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz" – kurz WaffVwV trat am 23. März 2012 in Kraft. Ziel ist ein einheitlicher Vollzug des Waffengesetzes. Das Waffenrecht ist Bundesrecht, wird aber von den Behörden der Bundesländer vollzogen. Die Verwaltungsvorschrift gibt nun den Behörden eine verbindliche Richtschnur vor.
Damit ist laut DJV ein großer Schritt zum einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes getan. Eine gewisse Unsicherheit im Einzelfall bleibt aber. Zur vorübergehenden Verwahrung von Waffen auf Reisen sagt die WaffVwV beispielsweise: "Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen." Mit einer Waffe sollte deshalb laut DJV immer so sicher umgegangen werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist – auch wenn das Waffengesetz und die Verwaltungsvorschrift einen niedrigeren Sicherheitsstandard fordern.
Die WaffVwV enthält viele sinnvolle Konkretisierungen und Klarstellungen, für die sich der DJV im Vorfeld erfolgreich stark gemacht hat. Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:
• Transport im Auto: Die Waffe muss nicht zwingend in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sondern darf lediglich „nicht zugriffsbereit“ sein. Das heißt: Sie darf bei einem Transport in einem unverschlossenen Behältnis nicht innerhalb von drei Sekunden mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden können. Dennoch empfiehlt der DJV den Transport im verschlossenen Behältnis – denn dann ist die Waffe in jedem Fall "nicht zugriffsbereit".
• Führen im Zusammenhang mit der Jagd (also auf dem Weg ins Revier): Auf dem Weg ins Revier sind kleine Abstecher – etwa zur Post – erlaubt.
• Vorübergehende Aufbewahrung auf Reisen: Waffe und Munition müssen nicht zwingend im Waffenschrank verwahrt werden. Bei Reisen kann es ausreichen, die Waffe im verschlossenen Kleiderschrank im Hotelzimmer zu verwahren oder ein wesentliches Teil – etwa den Verschluss oder Vorderschaft – zu entfernen. Der DJV empfiehlt, mehrere Maßnahmen zu kombinieren, etwa das Einschließen im Schrank und zusätzlich das Entfernen des Verschlusses.
Der DJV kritisiert, dass die Waffenverwaltungsvorschrift neben sinnvollen Regelungen auch strittige Bestimmungen enthält, vor allem was die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung und der Kontrolle dieser Maßnahmen durch die Behörden betrifft. Mit diesen wird laut DJV die verfassungswidrige Praxis mancher Waffenbehörden zementiert. Der DJV strebt in einem Verfahren in Hamburg eine gerichtliche Überprüfung dieser Praxis an.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Thüringen vom 30.12.2011 (GVBl. 12 S. 573 – 587) ist die seit mehreren Jahren in Überarbeitung befindliche "Thüringer Verordnung zur Festlegung von Einstandsgebieten für das Rot-, Dam- und Muffelwild sowie Bildung von Hegegemeinschaften für Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild" (ThürEGHGVO) in Kraft getreten.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Thüringen vom 04.11.2011 (GVBl. 9 S. 273 – 288) traten im Thüringer Gesetz zur Reform der Forstverwaltung vom 25.10.2011, Artikel 3 – Änderung des Thüringer Jagdgesetzes – einige zu beachtende Änderungen in Kraft.
29.09.2011 DJV-Umfrage zur Verwendung von Jagdmunition gestartet
Fragebogen
Homepage DJV
DJV-Umfrage zur Verwendung von Jagdmunition gestartet Verband hofft auf hohe Beteiligung bundesweit
Blei oder bleifrei? Oder beides? Wie wird Jagdmunition in Deutschland künftig aussehen? Ihre Erfahrung und Meinung ist in der aktuellen DJV-Umfrage zum Thema "Jagdbüchsenmunition" gefragt. "Ziel ist es, ein möglichst reales Abbild der Nutzung sowohl bleifreier aber auch bleihaltiger Munition in unserer Jägerschaft zu ermitteln", sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. Die Ergebnisse sollen dazu dienen, eine bisher emotional geführte Diskussion zu versachlichen und die Datengrundlage zu erweitern. Studien haben gezeigt, dass Bleisplitter zur Vergiftung von Seeadlern führen können. Bleirückstände im Wildbret können laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Schwangere und Kleinkinder gefährden. Auch Vielverzehrer von Wildbret, das mit Bleimunition erlegt wurde, seien demnach eine Risikogruppe. Um die Datengrundlage zum Thema Jagdmunition zu verbessern, wendet sich der DJV mit dieser Umfrage an die Jägerschaft. Das Vorhaben erfolgt in Kooperation mit dem Institut für Rechtspsychologie der Universität Bremen und wird unter anderem vom BfR begleitet. Mit dem Institut plant der DJV eine weiterführende Studie zu möglichen Gesundheitsrisiken bei Vielverzehrern von Wildbret, das mit Bleimunition erlegt wurde.
Der Fragebogen ist auf der Internetseite des DJV http://www.jagdnetz.de/ abrufbar und kann direkt am PC ausgefüllt und gespeichert werden. Im Anschluss kann er ausgedruckt per Post (Deutscher Jagdschutzverband, Friedrichstr. 185/186, 10117 Berlin) oder per Fax (030/2091394-25) zurückgesendet werden – oder digital per E-Mail an pressestelle@jagdschutzverband.de. Einsendeschluss ist der 1. Dezember 2011. Unter allen Teilnehmern verlost der Verband Preise aus dem DJV-Shop.
Auf der Homepage des LJV Thüringen finden Sie nebenstehend als .pdf eine ausdruckbare Version des Fragebogens. Sollten Sie diesen nutzen wollen, bitte ausdrucken, ausfüllen und an den DJV senden. Geschäftsstelle LJV Thüringen e. V.
05.04.2011 ThJGAVO - Wildbretursprungsschein
1. VO
Erste Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz (ThJGAVO)
Mit Veröffentlichung im GVBl. 2/2011 vom 31.03.11 trat die erste VO zur Änderung der ThJGAVO in Kraft. Neben einer Änderung in § 16 (Konkretisierung Bezug aktuelles Waldgesetz) erfolgte eine Verlängerung der Gültigkeit der ThJGAVO bis 2016 und es wurde der in Anlage 13 der ThJGAVO befindliche Entwurf des Wildursprungsscheines entsprechend der aktuellsten EU-lebensmittelrechtlichen Forderungen angepasst. Den genauen Text der 1.VO zur Änderung der ThJGAVO finden Sie in der beigefügten .pdf zum Download. Geschäftsstelle
Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft bleibt rechtens
Presse-meldung BMELV
- EGMR weist Beschwerde zurück und bestätigt Rechtsauffassung des DJV -
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 20.01.2011 in Straßburg entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Damit bestätigt der Gerichtshof die Rechtsprechung der deutschen Gerichte und die Auffassung des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE). Das deutsche Jagdrecht mit der flächendeckenden Bejagungspflicht, dem Revierprinzip und der Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bleibt somit unangetastet bestehen, Grundstückseigentümer müssen nach wie vor die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen. BMELV/DJV.