Am 30.12.2016 wurde die seit langem erwartete "Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher" vom 06.12.2016 veröffentlicht. Diese finden sie -> hier. Aktuell laufende Lehrgänge werden bereits nach dieser geprüft.
Prüfungstermine sowie die Abfolge der Prüfungsteile werden je nach Bedarf durch die unteren Jagdbehörden individuell festgelegt und an den Landesjagdverband Thüringen zur Veröffentlichung gemeldet. Diese finden Sie hier https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-JagdAPOTHpIVZ
Neu ist, dass sich Bewerber bei jeder Unteren Jagdbehörde des Freistaates Thüringen unter Vorlage u. a. des Ausbildungsnachweises zur Zulassung zur Prüfung anmelden können. Dies ist ebenso möglich bei Wiederholung einzelner Fächer oder der gesamten Prüfung bei Nichtbestehen dieser.
Neu ist ebenfalls, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und dessen Stellvertreter der Prüfungsbehörde angehören und dass mind. drei weiter Mitglieder zur Durchführung der Falknerprüfung in den Ausschuss zu bestellen sind.
Die Bewerber haben eine Ausbildung nachzuweisen, die mind. 130 Stunden umfassen muss, 60 Stunden davon müssen in der Praxis absolviert werden, wobei die Schießausbildung darin nicht enthalten ist.
Während der Prüfungsumfang im jagdlichen Schießen deutlich reduziert wurde indem "nur noch" 5 Schuss im Kaliber 6,5 oder stärker auf die Rehbockscheibe abzugeben sind, so wurde der Schwerpunkt auf den Ausbildungsinhalt und -umfang gelegt.
Vormals gab es dazu keine Forderungen und somit war nur die Waffenhandhabung gefordert.
Da die durch die Ausbilder zu bestätigenden Treffernachweise in diesen Disziplinen Voraussetzung zur Zulassung zur Jägerprüfung sind, haben sie ebenfalls Prüfungscharakter und jeder Übungsschuss ist förderlich für die jagdliche Praxis.
Die Theoretische Ausbildung umfasst nach wie vor vier Sachgebiete jedoch wurden diese neu präzisiert:
SG 1 - Jagdwaffenkunde, Waffenrecht
SG 2 - Wildarten, Wildschutz, Landnutzung, Schadensverhütung
SG 3 - Jagdbetrieb, Hege und Brauchtum
SG 4 - Recht
Die fachlichen Verschiebungen innerhalb der Sachgebiete spiegeln jedoch Veränderungen in der Gewichtung der einzelnen Wissensbereiche wieder und müssen entprechend berücksichtigt werden. Am deutlichsten wird das im SG 4 - REcht. Von dort sind entsprechende der Themenbereiche die zugehörigen REchtsnormen in die anderen Sachgebiete umverlget worden, sodass dieses SG intensiver geowrden ist. In den anderen Sachgebieten sind Wissenkomplexe jedoch mit den dazugehörigen Rechtsnormen vervollkommnet und dadurch auch verständlicher geworden, wie z. B. im Sachgebiet 1, in welchem Jagdwaffenkunde und Waffenrecht gekoppelt wurden.
Die neue "Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung" erfüllt den Ausbildungsrahmenplan mit Leben, d. h. jedes der o. g. Sachgebiete ist nochmals nach Schwerpunkten aufgeschlüsselt, so dass Bewerber zur Prüfung wie auch die Prüfungskommission einheitlich eine Orientierung nach rechtlicher Vorgabe haben.
Den Ausbildungsrahmenplan finden Sie -> hier.
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