TMSGAF, Stand: 19.08.2025
Einführung eines verpflichtenden Wildtiermonitorings zur Untersuchung auf den Tuberkulose-Erreger M. bovis in bestimmten Jagdbezirken im Wartburgkreis
Im August 2025 erfolgte die Anordnung eines verbindlichen Monitorings zur Untersuchung von Wildtieren auf Mycobacterium bovis durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises.
Hintergrund
Im Jahr 2022 ist ein erster Fall der Rindertuberkulose (Infektion mit dem Mycobacterium tuberculosis-Komplex – MTBC, Mycobacterium bovis (M. bovis)) in einer Rinderhaltung im Wartburgkreis in Thüringen amtlich festgestellt worden. Ein zweiter Fall folgte im Frühjahr 2025. Die Herden der Rinderbestände sind amtlich gesperrt und die erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet.
Die betroffenen Betriebe befinden sich derzeit in einem Sanierungsprozess, welcher aufgrund der Charakteristik des Krankheitserregers, insbesondere durch die lange Inkubationszeit, voraussichtlich über einen längeren Zeitraum andauern wird. Im Ergebnis der Untersuchungen in den Betrieben wurde festgestellt, dass direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildtieren aus der Umgebung der Tierhaltung sowie Schadnagern und den Rindern der Ausbruchsbestände nicht ausgeschlossen werden können.
Die Tuberkulose ist eine Zoonose, was bedeutet, dass der Erreger der Erkrankung wechselseitig zwischen Menschen und verschiedenen Säugetierspezies übertragen werden kann. So ist beispielsweise aus Irland bekannt, dass Dachse ein Reservoir des Tuberkulose-Erregers in der Wildtierpopulation darstellen können.
Ziel des Wildtiermonitorings
Es ist wichtig, einen Überblick über den Gesundheitsstatus möglicher Säugetierreservoire in Bezug auf M. bovis in der Umgebung betroffener Betriebe zu erhalten. Aufgrund der Charakteristik des Tierseuchenerregers sowie der beschriebenen Umstände wurde ein verpflichtendes Wildtiermonitoring zur Untersuchung auf M. bovis in der Umgebung betroffener Rinderhaltungen angeordnet. Das Wildtiermonitoring läuft in der aktuellen Form zunächst bis Ende des Jahres 2025. Ziel der Untersuchungen ist es, den Tiergesundheitsstaus in Bezug auf M. bovis in der Wildtierpopulation zu ermitteln und zu überwachen. Das heißt konkret, dass festgestellt werden soll, in welchen Wildtierspezies der Erreger eventuell nachgewiesen werden kann und welche Prävalenz ggf. ermittelt werden kann.
Ein möglicher gegenseitiger Infektionskreislauf zwischen betroffenen Rinderbetrieben und der Wildtierpopulation soll wirksam unterbrochen werden. Die aus dem Monitoring resultierenden Erkenntnisse werden in die weitere Planung der Tierseuchenbekämpfungsstrategie mit einbezogen.
Erste Untersuchungsergebnisse aus dem Monitoringgebiet liegen bereits vor. Von 181 bereits untersuchten Tieren (Stand: 04.08.2025) wurden sechs positiv getestet. Dabei handelt es sich um drei Wildschweine und einen Fuchs sowie um zwei Waschbären.
Abhängig von Ergebnis der nun umfassend durchgeführten Untersuchungen kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung des Monitorings erfolgen, so könnten beispielsweise die Gebietskulisse, die zu untersuchenden Spezies sowie die mögliche Festlegung einer Stichprobe betreffen.
Umfang des Monitorings
Das Monitoringgebiet ist genau festgelegt und orientiert sich an den Jagdbezirksgrenzen. In den folgenden Übersichtskarten sind die Jagdbezirke, welche in das verpflichtende Monitoring einbezogen werden, farblich gekennzeichnet (gelb, blau und rosa).


Jagdausübungsberechtigte in diesen Jagdbezirken sind zur Mitwirkung verpflichtet. Es sind Proben zur Untersuchung auf MTBC abzuliefern.
Was passiert mit erlegtem Wild bzw. Fall- und Unfallwild aus den betroffenen Jagdbezirken?
Variante 1:
• es wird Fallwild oder Unfallwild aufgefunden
• es wird Wild erlegt, welches beim Ansprechen atypisches Verhalten aufgewiesen hat
• es wird Wild erlegt, welches beim Aufbrechen atypische Merkmale erkennen lässt
• es handelt sich um Raubwild, Katzen oder Ratten (Todesursache unerheblich),
dann ist das GESAMTE STÜCK beim Veterinäramt abzugeben.
Variante 2:
• es wird gesundes Wild erlegt, welches weder beim Ansprechen noch beim Aufbrechen bedenklich erscheint, dann ist lediglich der GESAMTE AUFBRUCH des Tieres beim Veterinäramt abzugeben. Der Wildkörper ist bis zum Abschluss der Untersuchung gekühlt zu lagern.
Ergebnis TBC negativ => Verwertung möglich
Ergebnis TBC verdächtig => Endbefund abwarten, noch keine Verwertung möglich
Ergebnis TBC positiv => Entsorgung mit Veterinäramt abstimmen
Untersuchung im TLV
Es erfolgt die Durchführung einer PCR- Untersuchung bei allen im Rahmen des Wildtiermonitorings eingesandten Proben in Abteilung 5 des TLV, im positiven Fall ergänzt durch eine kulturelle Untersuchung auf die Erreger des Mycobacterium-tuberculosis-Komplex am Nationalen Referenzlabor (FLI).
Aufwandsentschädigung
Für die Probeneinsendung wird eine Aufwandsentschädigung für die JAB in den betroffenen Revieren je Tier gewährt:
- Anlieferung Raubwild/ Katzen an VLÜA 15 €
- Anlieferung Wildschwein / Reh unter 25 kg an VLÜA 25 €
- Anlieferung Tierkörper über 25 kg an VLÜA 50 €
- Selbstanlieferung Tierkörper (außer Raubwild) an TLV 75 €
- Anlieferung Organproben Rotwild an VLÜA 50 €
- Anlieferung Organproben Rotwild an TLV 75 €
Schadnager (Mäuse und Ratten) sind von der Aufwandsentschädigung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen von der Aufwandsentschädigung sind alle Tiere, die auf dem Betriebsgelände betroffener Betriebe verendet aufgefunden oder getötet wurden.
Anforderungen an die Biosicherheit sowie an die persönliche Schutzausrüstung der Jagdausübungsberechtigten
Die Tätigkeit der Jagdausübung ist stets mit spezifischen Gefahren verbunden, insbesondere im Hinblick auf den möglichen Kontakt mit Zoonosen, also Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind (z. B. Salmonellose, Hepatitis E, Brucellose oder Tollwut). Diese Risiken sind inhärent mit der Arbeit an und mit Wildtieren verbunden und machen immer geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich – wie z. B. das Tragen von Einmalhandschuhen beim Aufbrechen, Schutzbrillen bei jagdlichen Tätigkeiten mit Spritzgefahr oder Atemschutz bei bestimmten Hygienearbeiten.
Konkret empfiehlt das VLÜA WAK in den Monitoringgebieten folgende Schutzmaßnahmen beim Aufbrechen:
– Einweg-Handschuhe
– Vermeiden von Schnittverletzungen
– FFP2-Maske
– geeignete Desinfektion (bakterizid, entsprechende Einwirkzeit ist zu beachten)
Verwendung von Wild als Lebensmittel
Jägerinnen und Jäger tragen eine besondere Verantwortung. Sie sind sie als sogenannte „kundige Personen“ stets verpflichtet, Wild vor und nach dem Erlegen sorgfältig zu begutachten. Bei Auffälligkeiten, die auf eine mögliche Erkrankung hindeuten, ist in jedem Fall eine amtliche Untersuchung erforderlich, bevor das Fleisch in den Verkehr gebracht oder verzehrt werden darf.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises empfiehlt darüber hinaus, Wildfleisch aus den betroffenen Jagdbezirken erst nach Vorlage eines negativen Untersuchungsergebnisses zu verzehren. Nach vollständiger Durcherhitzung des Wildfleisches ist nach aktuellem Kenntnisstand keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten.
Gegenseitige Unterstützung zwischen Veterinärbehörden und Jägerschaft erforderlich
In den vergangenen Wochen erfolgte die Information der betroffenen Jagdausübungsberechtigten durch das Veterinäramt des Wartburgkreises.
Wir bitten die Jägerschaft um Unterstützung bei der Durchführung des Monitorings. Sobald eine aussagefähige Auswertung der Ergebnisse des Monitorings vorliegt, werden wir Sie auf diesem Wege darüber informieren.
Für weitere Auskünfte zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das für Ihren Jagdausübungsbezirk zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.