Jägerprüfung beim Landesjagdverband Thüringen e.V.
Die Übersicht
Am 30.12.2016 wurde die seit langem erwartete „Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher“ vom 06.12.2016 veröffentlicht. Aktuell laufende Lehrgänge werden bereits nach dieser geprüft.
Prüfungstermine sowie die Abfolge der Prüfungsteile werden je nach Bedarf durch die unteren Jagdbehörden individuell festgelegt und an den Landesjagdverband Thüringen zur Veröffentlichung gemeldet.
Diese finden Sie hier: Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Zulassung
Neu ist, dass sich Bewerber bei jeder Unteren Jagdbehörde des Freistaates Thüringen unter Vorlage u. a. des Ausbildungsnachweises zur Zulassung zur Prüfung anmelden können. Dies ist ebenso möglich bei Wiederholung einzelner Fächer oder der gesamten Prüfung bei Nichtbestehen dieser.
Neu ist ebenfalls, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und dessen Stellvertreter der Prüfungsbehörde angehören und dass mind. drei weiter Mitglieder zur Durchführung der Falknerprüfung in den Ausschuss zu bestellen sind.
Ausbildung - Nachweis
Die Bewerber haben eine Ausbildung nachzuweisen, die mind. 130 Stunden umfassen muss, 60 Stunden davon müssen in der Praxis absolviert werden, wobei die Schießausbildung darin nicht enthalten ist.
Termine Jägerprüfung
Landkreis Greiz
Prüfungstermine:
Anmeldung:
Untere Jagdbehörde
Maria Pensold
Tel.: 03661 876 638
Fax: 03661 876 222
Saale Orla Kreis
Prüfungstermine:
Anmeldung:
Herr Müller
Jagd- und Waffenbehörde
jagd@lrasok.thueringen.de
Tel. 03663 488530
Landeshauptstadt Erfurt
Prüfungstermine:
Anmeldung:
Landkreis Sonneberg
Prüfungstermine:
Anmeldung:
Wartburgkreis
Prüfungstermine:
Schriftliche Prüfung am 05.06.2026 im Landratsamt Wartburgkreis
Mündlich-praktische Prüfung am 06.06.2026 im Landratsamt Wartburgkreis
Mündlich-praktische Prüfung am 13.06.2026 im Landratsamt Wartburgkreis
Schießprüfung am 12.06.2026 auf dem Schießstand Friedewald
Einzureichende Unterlagen:
– ausgefülltes Anmeldeformular (unter https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/downloads/amt-fuer-sicherheit-ordnung abrufbar)
– Ausbildungsnachweis und Schießausbildungsnachweis (erste Jägerprüfung) oder Zulassung zur Jägerprüfung (bei Wiederholung eines Prüfungsteils)
– Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
Anmeldung:
Landratsamt Wartburgkreis
Amt für Sicherheit und Ordnung
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Tel.: 3695 61 5905
Fax: 3695 61 5999
ordnung@wartburgkreis.de
Landkreis Sömmerda
Prüfungstermine:
Schriftliche Prüfung:
Datum: 18.09.2026
Ort: Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstr. 9
Schießprüfung:
Datum: 18.09.2026
Ort: Schießplatz in Udestedt
Mündlich/praktische Prüfung:
Datum: 19.09.2026 und 20.09.2026
Ort: Jagdhütte in Rastenberg
Anmeldung per E-Mail:
jagdbehoerde@lra-soemmerda.de
Die Mitteilung der Uhrzeiten an den einzelnen Prüfungstagen erfolgt mit
Einladung zur Prüfung.
Kyffhäuserkreis
Prüfungstermine:
Anmeldung:
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Untere Jagdbehörde
Markt 8
99706 Sondershausen
Fax: 03632/741 88 330
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Prüfungstermine 2026:
14. Juli 2026 – Zusatz-Termin mündlich-praktische Jägerprüfung (zur Wiederholung)
Weitere Termine im zweiten Halbjahr befinden sich in Planung.
Anmeldung:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Frau Lawin
Telefon: 03693 485-8159
Fax: 03693 485-8214
v.lawin@lra-sm.de
Aktuelle Termine finden Sie immer unter https://jagdportal.lra-sm.de/termine-jaegerpruefung/
Schießprüfung / Schießausbildung
Während der Prüfungsumfang im jagdlichen Schießen deutlich reduziert wurde indem „nur noch“ 5 Schuss im Kaliber 6,5 oder stärker auf die Rehbockscheibe abzugeben sind, so wurde der Schwerpunkt auf den Ausbildungsinhalt und -umfang gelegt.
- Beim Flintenschießen sind an mindestens 5 Ausbildungstagen mind. 250 Wurfscheiben zu beschießen, wobei in einer 10-er Serie mind. 4 Wurftauben zu treffen sind
- Neu hinzugekommen ist die Disziplin „Flüchtiger Überläufer“. In dieser sind an mind. 5 Ausbildungstagen insgesamt mind. 50 „flüchtige Überläuferscheiben“ zu beschießen, wobei innerhalb einer 5-er-Serie drei Treffer innerhalb des Trefferbildes erzielt werden müssen.
- Ebenso ist ein konkretisiertes Schießen im Echtschusskino neu hinzugekommen.
- Beim Kurzwaffenschießen mit Pistole und Revolver und Revolver sind jeweils mind. 20 Schüsse mit Treffern im Bereich der Ringe abzugeben.
Vormals gab es dazu keine Forderungen und somit war nur die Waffenhandhabung gefordert.
Da die durch die Ausbilder zu bestätigenden Treffernachweise in diesen Disziplinen Voraussetzung zur Zulassung zur Jägerprüfung sind, haben sie ebenfalls Prüfungscharakter und jeder Übungsschuss ist förderlich für die jagdliche Praxis.
Die Theoretische Ausbildung umfasst nach wie vor vier Sachgebiete jedoch wurden diese neu präzisiert:
SG 1 – Jagdwaffenkunde, Waffenrecht
SG 2 – Wildarten, Wildschutz, Landnutzung, Schadensverhütung
SG 3 – Jagdbetrieb, Hege und Brauchtum
SG 4 – Recht
Die fachlichen Verschiebungen innerhalb der Sachgebiete spiegeln jedoch Veränderungen in der Gewichtung der einzelnen Wissensbereiche wieder und müssen entprechend berücksichtigt werden. Am deutlichsten wird das im SG 4 – REcht. Von dort sind entsprechende der Themenbereiche die zugehörigen REchtsnormen in die anderen Sachgebiete umverlget worden, sodass dieses SG intensiver geowrden ist. In den anderen Sachgebieten sind Wissenkomplexe jedoch mit den dazugehörigen Rechtsnormen vervollkommnet und dadurch auch verständlicher geworden, wie z. B. im Sachgebiet 1, in welchem Jagdwaffenkunde und Waffenrecht gekoppelt wurden.
Die neue „Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung“ erfüllt den Ausbildungsrahmenplan mit Leben, d. h. jedes der o. g. Sachgebiete ist nochmals nach Schwerpunkten aufgeschlüsselt, so dass Bewerber zur Prüfung wie auch die Prüfungskommission einheitlich eine Orientierung nach rechtlicher Vorgabe haben.
Den Ausbildungsrahmenplan finden Sie -> hier.
Zu den Prüfungsfragen auf der Website des Freistaates Thüringen ->hier