In freier Natur-Wolf wird in Bundesjagdgesetz aufgenommen

Wolf wird in Bundesjagdgesetz aufgenommen

Landesjagdverband Thüringen begrüßt Schritt zu mehr Rechtssicherheit und fordert bundeseinheitliches Bejagungskonzept

Der Wolf soll in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden: Der Landesjagdverband Thüringen e.V. (LJVT) begrüßt ausdrücklich die Einigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) und des Bundesumweltministeriums (BMUKN), den Wolf in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufzunehmen. Mit diesem Schritt wird eine langjährige Forderung der Jagdverbände und der weidetierhaltenden Betriebe endlich umgesetzt. Damit wird der Weg frei für rechtssicheres und praxisgerechtes Wolfsmanagement in Deutschland.

Wichtiger Schritt zu praxistauglichem Wolfsmanagement

„Die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz schafft endlich eine klare, rechtssichere Grundlage für das Management dieser Art“, betont der Präsident des Landesjagdverbandes Thüringen. „Jägerinnen und Jäger stehen bereit, ihren Beitrag zu leisten – sachkundig, verantwortungsvoll und im Einklang mit den geltenden Schutzvorgaben. Entscheidend ist, dass jetzt schnell praktikable und einheitliche Regelungen folgen.“

Wie das BMLEH in seiner aktuellen Pressemitteilung hervorhebt, erhalten die Länder künftig die Möglichkeit, in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein regionales Bestandsmanagement einzuführen. Zudem können Wölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, künftig rechtssicher entnommen werden – unabhängig vom Erhaltungszustand.

LJVT fordert bundeseinheitliches Bejagungskonzept nach schwedischem Vorbild

Der LJVT sieht in der gesetzlichen Anpassung einen wichtigen Einstieg, mahnt aber zugleich die Schaffung eines bundeseinheitlichen Bejagungskonzepts an. Nur so könne verhindert werden, dass jedes Bundesland eigene Regelungen entwickelt, die zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Verfahren führen.

„Deutschland braucht ein einheitliches Wolfsmanagement, das sich am erfolgreichen schwedischen Modell orientiert“, so der Verband. „In Schweden wird der Wolf mit klaren Entnahmequoten, regelmäßiger Bestandsüberwachung und transparenter Beteiligung der Öffentlichkeit gemanagt – ein Vorbild für geordneten Artenschutz und funktionierende Weidetierhaltung zugleich.“

Ein solches Modell könne den Zielkonflikt zwischen Artenschutz, Weidetierhaltung und gesellschaftlicher Akzeptanz nachhaltig entschärfen.

Umsetzung im Thüringer Jagdrecht erforderlich

Damit die Neuregelung auch auf Landesebene greift, fordert der Landesjagdverband Thüringen die zügige Umsetzung der neuen bundesrechtlichen Vorgaben im Thüringer Jagdrecht. Nur so könne auch in Thüringen Rechtssicherheit für Jägerinnen, Jäger und Weidetierhalter geschaffen werden.

„Unsere Landesregierung ist nun gefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Thüringen von den neuen Handlungsspielräumen Gebrauch machen kann“, heißt es aus dem Verband. „Das Landesjagdgesetz muss angepasst werden, um eine aktive und kontrollierte Wolfsbewirtschaftung rechtlich abzusichern.“

Klare Definition des günstigen Erhaltungszustands notwendig

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission in diesem Jahr den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der atlantischen und kontinentalen Region gemeldet. Damit ist die Grundlage für ein regionales Wolfsmanagement gegeben.

Der LJVT fordert, dass nun auch ein klarer, wissenschaftlich fundierter Schwellenwert für den deutschen Anteil der Zentraleuropäischen Subpopulation festgelegt wird. Nur mit einer verbindlichen Definition des günstigen Erhaltungszustands lasse sich transparent und nachvollziehbar feststellen, wann Bestände reguliert werden dürfen.

„Solange unklar bleibt, wo genau die Grenze zwischen Erhaltungszustand und Überpopulation verläuft, fehlt es an Planbarkeit und Akzeptanz“, so der Verband weiter. „Ein objektiver Schwellenwert schafft Vertrauen und ist Grundvoraussetzung für eine faktenbasierte Wolfsbewirtschaftung.“

Fazit – Wolf wird in Bundesjagdgesetz aufgenommen 

Der Landesjagdverband Thüringen bewertet die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz als entscheidenden Fortschritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Artenschutz, Weidetierhaltung und jagdlicher Verantwortung.

Nun gilt es,

  • ein bundeseinheitliches Bejagungskonzept nach schwedischem Vorbild zu entwickeln,
  • die Umsetzung im Thüringer Jagdrecht zügig einzuleiten, und
  • den günstigen Erhaltungszustand wissenschaftlich eindeutig für die deutsche Teilpopulation zu definieren.

 

Nur so kann gewährleistet werden, dass der Wolf dauerhaft in unsere Kulturlandschaft integriert wird – im Einklang mit den Bedürfnissen von Mensch, Tier und Natur.

 

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