Haftung bei unbefugter Hochsitznutzung verneint
(Michendorf, 25. Februar 2026)
Rechtssicherheit für Jagdpächter: Mit Beschluss vom 9. Februar 2026 (Az. 11 U 9/25) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine praxisrelevante Entscheidung zur Haftung von Jagdpächtern getroffen und damit die vorinstanzliche Entscheidung des Landgericht Limburg (Beschluss vom 22. Januar 2025, Az. 2 O 2/24) bestätigt.
Das Gericht stellt klar: Jagdpächter haften grundsätzlich nicht für Unfälle, die dadurch entstehen, dass unbefugte Dritte eigenmächtig einen Hochsitz betreten und sich dabei verletzen. Die Verkehrssicherungspflicht besteht lediglich gegenüber Personen, die zur Nutzung berechtigt sind – insbesondere gegenüber Jagdausübungsberechtigten sowie ausdrücklich befugten Dritten.
Zugleich betont das Oberlandesgericht, dass Hochsitze jagdliche Betriebseinrichtungen sind. Sie dienen ausschließlich der ordnungsgemäßen Jagdausübung und sind weder Freizeit- noch Aussichtseinrichtungen für die Allgemeinheit. Entsprechend unterliegen sie nicht denselben Sicherungsanforderungen wie öffentlich zugängliche Anlagen.
Für die Jägerschaft bedeutet diese Entscheidung eine wichtige Klarstellung. Eine Haftungsausweitung auf Personen, die jagdliche Einrichtungen ohne Erlaubnis nutzen, würde die praktische Revierarbeit erheblich erschweren und unverhältnismäßige Risiken für Jagdpächter begründen.
Unberührt bleibt selbstverständlich die Pflicht, jagdliche Einrichtungen regelmäßig zu kontrollieren und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten – jedoch im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen gegenüber berechtigten Nutzern.
Das Urteil verdeutlicht damit auch: Hochsitze sind keine allgemein zugänglichen Einrichtungen. Wer sie ohne Erlaubnis betritt, handelt eigenverantwortlich und außerhalb des vorgesehenen Nutzungszwecks.
Die Entscheidung ist in Kürze unter www.rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Ratgeberhinweis: Jetzt Hochsitz-Check 2026 durchführen
Unabhängig von der haftungsrechtlichen Klarstellung gilt: Sicherheit im Revier hat oberste Priorität. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) empfiehlt, insbesondere im Frühjahr sämtliche jagdlichen Einrichtungen einer gründlichen Kontrolle zu unterziehen.
Der März ist hierfür der ideale Monat. Vor Beginn der intensiven Revierarbeiten und vor der Blatt- und Drückjagdsaison sollten Hochsitze, Leitern und Kanzeln auf ihre Standsicherheit, Tragfähigkeit und ihren allgemeinen Zustand überprüft werden. Dazu gehören insbesondere:
- Kontrolle tragender Bauteile auf Fäulnis, Risse oder Schädlingsbefall
- Überprüfung von Verschraubungen, Nägeln und Verbindungselementen
- Sicherer Stand und feste Verankerung im Boden
- Rutschhemmende Sprossen und intakte Aufstiege
- Freischnitt des unmittelbaren Umfeldes für einen gefahrlosen Zugang
Wo Mängel festgestellt werden, sind diese zeitnah zu beheben oder die Einrichtung ist bis zur Instandsetzung außer Betrieb zu nehmen.
Regelmäßige Kontrollen dienen nicht nur der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sondern sind gelebter Eigenschutz und Ausdruck verantwortungsvoller Revierführung. Wer jetzt den „Hochsitz-Check 2026“ durchführt, sorgt für Sicherheit, beugt Unfällen vor und startet gut vorbereitet in das neue Jagdjahr.
Die Entscheidung des OLG schafft rechtliche Klarheit – die praktische Verantwortung für sichere Einrichtungen im Revier bleibt jedoch eine dauerhafte Aufgabe jedes Jagdausübungsberechtigten.