Bayreuther Urteil zur Rotwildjagd sendet Signalwirkung auch nach Thüringen
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth zur Aufhebung von Schonzeiten und zur Nachtjagd auf Rotwild verdient auch in Thüringen besondere Aufmerksamkeit. Die Richter haben unmissverständlich klargestellt, dass Eingriffe in die regulären Jagdzeiten und insbesondere die Genehmigung von Nachtjagd keine Selbstverständlichkeit sind, sondern einer nachvollziehbaren und belastbaren Begründung bedürfen.
Im konkreten Fall konnten die Behörden weder überzeugend darlegen, warum die Bejagung von Rotwild bereits im Mai erforderlich sein sollte, noch weshalb die regulären Jagdzeiten zur Erreichung der jagdlichen Ziele nicht ausreichen. Noch kritischer bewertete das Gericht die Genehmigung der Nachtjagd, die nach Auffassung der Richter nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein kann.
Diese Argumentation sollte auch in Thüringen aufmerksam gelesen werden. Gerade die aktuell praktizierte Nachtjagd auf Muffelwild in Teilen Ostthüringens wirft ähnliche Fragen auf. Wenn Ausnahmegenehmigungen zum Regelfall werden, droht der Grundsatz einer waidgerechten und nachvollziehbaren Jagdausübung ausgehöhlt zu werden. Die Beweislast dafür, dass solche Maßnahmen tatsächlich notwendig sind und keine milderen Alternativen bestehen, liegt bei den zuständigen Behörden.
Der LJVT zum Bayreuther Urteil zur Rotwildjagd
Für den Landesjagdverband Thüringen muss daher gelten: Jagdpolitische Entscheidungen brauchen Akzeptanz, und Akzeptanz entsteht nur durch Transparenz, fachliche Nachvollziehbarkeit und eine sorgfältige Abwägung aller Interessen. Die Ausweitung von Jagdzeiten oder die Zulassung von Nachtjagd dürfen nicht allein mit allgemeinen Verweisen auf Wildschäden oder Bestandsregulierung begründet werden. Vielmehr sind konkrete Daten, belastbare Gutachten und eine nachvollziehbare Herleitung erforderlich. Bereits im Vorfeld sollten die Erfolgsaussichten der Nachtjagd sowie die Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf die angestrebten Zielstellungen sorgfältig geprüft und gegeneinander abgewogen werden.
Das Bayreuther Urteil erinnert daran, dass Wildtiere nicht bloß als regulierbare Bestandsgrößen betrachtet werden dürfen.
Auch unter den Herausforderungen eines modernen Wildtiermanagements müssen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes gewahrt bleiben. Dies gilt für das Rotwild in Franken ebenso wie für das Muffelwild in Ostthüringen.
Der Landesjagdverband Thüringen sollte das Urteil daher als Anlass nehmen, die rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Nachtjagd auf Muffelwild kritisch zu überprüfen und sich für eine Jagdpolitik einzusetzen, die auf Fakten statt auf pauschale Ausnahmeregelungen setzt.
