Wildschweine beissen sich im Wald Beitragsbild zu ASP-Prämie bis Ende 2027 verlängert

ASP-Prämie bis Ende 2027 verlängert

ASP-Prämie bis Ende 2027 verlängert. Einsatz der Thüringer Jägerschaft wird weiterhin unterstützt.

Gute Nachrichten für Thüringens Jägerinnen und Jäger: Die ASP-Prämie für die Bejagung von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Damit bleibt ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Schwarzwildbejagung und zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest erhalten.

Der Landesjagdverband Thüringen hatte sich in den vergangenen Monaten in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachministerium für eine Fortführung der Förderung eingesetzt. Bereits beim Neujahrsempfang 2026 hatte der LJVT den Erhalt der ASP-Prämie als wichtiges gemeinsames Anliegen von Jägerschaft und Landwirtschaft hervorgehoben.

LJVT-Präsident Ludwig Gunstheimer begrüßt die Verlängerung:

„Die Verlängerung ist ein wichtiges und richtiges Signal an unsere Jägerinnen und Jäger. Die intensive Schwarzwildbejagung ist mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur ASP-Prävention. Deshalb haben wir uns gegenüber dem Fachministerium nachdrücklich dafür eingesetzt, dass diese Unterstützung fortgeführt wird.“

35 Euro für Schwarzwild – 25 Euro für den Hundeeinsatz

Mit den entsprechenden Formularen kann weiterhin ein Zuschuss von 35 Euro für die Erlegung von Schwarzwild beantragt werden. Für den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei jagdbezirksübergreifenden Treib- oder Drückjagden auf Schwarzwild beträgt die Förderung 25 Euro.

Die Prämie dient als Ausgleich für den mit der Schwarzwildbejagung beziehungsweise dem Hundeeinsatz verbundenen Aufwand und setzt zugleich einen zusätzlichen Anreiz für eine konsequente Bejagung.

Antragsfrist beachten!

Wichtig für alle Antragsteller: Die ASP-Prämie für die erste Hälfte eines Jagdjahres – April bis September – muss bis zum 15. Oktober des jeweiligen Jagdjahres beim Forstamt Sondershausen eingegangen sein.

Bitte die Frist rechtzeitig vormerken und die Anträge nicht erst kurz vor Ablauf einreichen.

Hinweise zum Antragsverfahren und die entsprechenden Unterlagen finden sich beim Thüringer Fachministerium – Informationen zur ASP und Jagd sowie im Formularbereich des Landesjagdverbandes Thüringen.

Unser Appell: Nutzen Sie die Förderung und denken Sie an die Antragsfristen!

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