Infografik zum Beitrag: Achtes Wolfsterritorium in Thüringen bestätigt

Achtes Wolfsterritorium in Thüringen bestätigt

Achtes Wolfsterritorium in Thüringen bestätigt – Landesjagdverband fordert endlich handlungsfähiges Wolfsmanagement

Im Raum Reichmannsdorf im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat sich ein weiteres Wolfspaar dauerhaft angesiedelt.

Damit steigt die Zahl der bestätigten Wolfsterritorien in Thüringen auf acht. Eine entscheidende Grundlage für diesen Nachweis lieferten erneut die Beobachtungen und Meldungen der örtlichen Jägerschaft.

Der Landesjagdverband Thüringen (LJVT) würdigt die vorbildliche Arbeit seiner Jägerinnen und Jäger sowie der regionalen Wolfsbeauftragten in enger Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL). Gleichzeitig fordert der Verband endlich einen rechtssicheren und praxistauglichen Rahmen für ein aktives Wolfsmanagement.

Jägerschaft leistet vorbildliche Arbeit beim Wolfsmonitoring

Bereits im Frühjahr 2026 gab es erste Hinweise auf die Anwesenheit von Wölfen im Raum Reichmannsdorf. Weitere Sichtungen und Nachweise, insbesondere aus der örtlichen Jägerschaft, haben nun zur Bestätigung des achten Wolfsterritoriums in Thüringen beigetragen.

Nach Angaben des Thüringer Umweltministeriums leben in den Territorien Neustadt am Rennsteig, Ohrdruf, Altenburg, Trusetal-Seligenthal und Hainich jeweils Wolfsrudel. In den Gebieten Kalmberg, Ilfeld und nun Reichmannsdorf wurden Wolfspaare festgestellt. Insgesamt geht das Land derzeit von rund 30 nachgewiesenen standorttreuen Wölfen aus.

Der Landesjagdverband Thüringen würdigt ausdrücklich die vorbildliche Arbeit seiner Jägerschaften und der regional tätigen Wolfsbeauftragten. Durch ihre kontinuierliche Präsenz in den Revieren, ihre fachliche Erfahrung und die enge Zusammenarbeit mit dem KWBL leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Erfassung der tatsächlichen Wolfsverbreitung.

Hannes Domscheidt, Obmann für Großprädatoren im Landesjagdverband Thüringen, unterstreicht die Bedeutung dieser Zusammenarbeit:

„Unsere Jägerinnen und Jäger sind nahezu täglich in ihren Revieren unterwegs und nehmen Veränderungen in der Natur oft als Erste wahr. Gerade beim Wolf sind diese Beobachtungen von unschätzbarem Wert. Die Bestätigung des neuen Territoriums zeigt, wie wichtig die engagierte Arbeit unserer regionalen Wolfsbeauftragten und die enge Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum sind. Entscheidend ist aber auch, dass wirklich jeder Hinweis gemeldet wird. Nur wenn wir wissen, wo und in welchem Umfang sich Wölfe etablieren, schaffen wir eine belastbare Grundlage für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement.“

Wolfsnachweise konsequent melden – jeder Hinweis zählt!

Der Landesjagdverband Thüringen appelliert an alle Jägerinnen und Jäger, Wolfsbeobachtungen, Fotofallenaufnahmen, Fährten, Losungsfunde und mögliche Rissereignisse konsequent zu dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterzugeben.

Meldungen an das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL):

Zusätzliche Meldungen an den Landesjagdverband Thüringen:

  • Telefon: 0361 373 19 69

  • E-Mail: info@ljvt-thueringen.de

  • Alternativ über die regional zuständigen Wolfsbeauftragten des LJVT.

    Bei vermuteten Nutztierrissen sollte unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden, das KWBL informiert werden. Fundorte sollten bis zur Begutachtung möglichst unverändert bleiben, um eine fachgerechte Dokumentation und gegebenenfalls genetische Untersuchung zu ermöglichen.

    Auch vermeintlich unspektakuläre Einzelbeobachtungen können wertvolle Hinweise liefern. Erst durch die Zusammenführung vieler Meldungen entsteht ein möglichst vollständiges Bild über die Verbreitung, Reproduktion und Entwicklung der Wolfspopulation.

    Unser Appell an die Jägerschaft: Beobachtungen nicht nur untereinander austauschen, sondern konsequent melden! Denn belastbare Monitoringdaten sind die Grundlage für ein künftiges rechtssicheres Wolfsmanagement.

Bund lässt Länder mit entscheidenden Fragen weitgehend allein

Aus Sicht des Landesjagdverbandes Thüringen wurden bei der bundespolitischen Ausgestaltung des künftigen Wolfsmanagements zu viele Kompromisse gemacht. An entscheidenden Stellen hätten wir uns mehr Konsequenz, mehr Pragmatismus und vor allem mehr politischen Mut gewünscht.

Statt eines klaren und unmittelbar handlungsfähigen Rahmens wurde ein erheblicher Teil der Verantwortung an die Bundesländer weitergereicht. Diese müssen nun versuchen, innerhalb eines weiterhin komplexen rechtlichen Rahmens ein funktionierendes Wolfsmanagement aufzubauen.

Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ist aus Sicht des LJVT grundsätzlich ein richtiger und längst überfälliger Schritt. Sie allein löst jedoch die bestehenden Probleme nicht.

Entscheidend ist nicht, ob der Wolf formal dem Jagdrecht unterliegt, sondern ob daraus tatsächlich rechtssichere, praktikable und wirksame Managementmöglichkeiten entstehen.

Die Länder brauchen einen verlässlichen bundesrechtlichen Rahmen, der ihnen nicht nur Verantwortung überträgt, sondern auch die notwendigen Instrumente für deren Umsetzung an die Hand gibt.

Der günstige Erhaltungszustand bleibt die Schlüsselfrage

Ein grundlegendes Problem bleibt aus Sicht des Landesjagdverbandes die Bewertung des sogenannten günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes.

Dessen Beurteilung orientiert sich weiterhin maßgeblich an biogeografischen Regionen. Aus unserer Sicht wäre gerade beim Wolf eine stärkere populationsbezogene Betrachtung wesentlich sachgerechter. Wölfe orientieren sich schließlich weder an Landesgrenzen noch an verwaltungsrechtlich gezogenen Betrachtungsräumen. Ihre natürlichen Wanderbewegungen, die genetischen Austauschbeziehungen und die großräumige Verbreitung müssen bei der Bewertung des Erhaltungszustandes angemessen berücksichtigt werden.

Solange diese Fragen nicht praxisgerecht gelöst werden, wird es schwierig bleiben, aus einer wachsenden Wolfspopulation tatsächlich ein flächendeckendes und rechtssicheres Bestandsmanagement abzuleiten.

Auch deshalb ist die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht noch nicht das Ziel, sondern zunächst nur ein Schritt auf dem Weg dorthin.

Gezielte Entnahmen dürfen nicht regelmäßig vor Gericht scheitern

Die Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, wie schwierig selbst die gezielte Entnahme einzelner Wölfe rechtssicher umzusetzen ist.

Entnahmeentscheidungen werden gerichtlich angegriffen, Verfahren verzögern sich und behördliche Maßnahmen müssen umfangreichen rechtlichen Überprüfungen standhalten. Dabei geht es vielfach bereits um konkrete und wiederholte Nutztierschäden.

Ein Managementsystem, das zwar Eingriffsmöglichkeiten vorsieht, deren praktische Umsetzung jedoch regelmäßig an rechtlichen Unsicherheiten scheitert, wird den Anforderungen vor Ort nicht gerecht. Für den Landesjagdverband stellt sich deshalb zunehmend auch die Frage, wie künftig angemessen reagiert werden kann, wenn Wölfe erhebliche Auswirkungen auf heimische Wildtierbestände haben.

Während für den Schutz von Nutztieren zumindest rechtliche Instrumente für gezielte Entnahmen vorgesehen sind, fehlen bislang vergleichbar klare und praktikable Ansätze, um auf erhebliche Auswirkungen auf wildlebende Tierarten reagieren zu können.

Gerade mit Blick auf gefährdete oder regional besonders sensible Wildtierbestände darf diese Frage nicht dauerhaft ausgeklammert werden.

Der Schutz des Wolfes darf nicht dazu führen, dass die berechtigten Interessen des Weidetierschutzes, der Jagd und der Erhaltung anderer Wildtierarten grundsätzlich nachrangig behandelt werden.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Bejagung des Wolfes, sondern um ein fachlich begründetes, rechtssicheres und an regionalen Erfordernissen orientiertes Management.

Achtes Wolfsterritorium in Thüringen bestätigt, wir brauchen endlich einen praxistauglichen Wolfsmanagementplan

Beim notwendigen Thüringer Wolfsmanagementplan schaut das Land derzeit sehr genau auf die rechtlichen und praktischen Entwicklungen in anderen Bundesländern.

Aus Sicht des LJVT ist dies nachvollziehbar. Allerdings darf das Abwarten auf gerichtliche Entscheidungen und bundespolitische Klarstellungen nicht dazu führen, dass notwendige Managementinstrumente auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Ein künftiger Wolfsmanagementplan muss klare Zuständigkeiten, transparente Entscheidungswege und rechtssichere Handlungsmöglichkeiten schaffen.

Die Bestätigung des neuen Wolfsterritoriums Reichmannsdorf ist ein weiterer Beleg für die fortschreitende Etablierung des Wolfes in Thüringen. Zugleich zeigt sie, wie wichtig eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft, Wissenschaft und zuständigen Behörden ist.

Der Landesjagdverband Thüringen dankt insbesondere den engagierten Jägerinnen und Jägern sowie den Wolfsbeauftragten in der Region für ihre gewissenhafte und fachkundige Arbeit.

Thüringen braucht kein Wolfsmanagement, das nur auf dem Papier funktioniert, sondern einen rechtssicheren und praxistauglichen Rahmen, der Artenschutz, Weidetierhaltung, Jagd und die Erhaltung unserer heimischen Wildtierbestände gleichermaßen berücksichtigt.

Der Wolf ist längst wieder Teil unserer heimischen Fauna. Jetzt muss auch der politische und rechtliche Umgang mit dieser Realität Schritt halten.

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