Fuchs bei Nacht zum Beitrag Änderungen der Thüringer Jagdverordnung in Kraft getreten

Änderungen der Thüringer Jagdverordnung in Kraft getreten

Mit der Verkündung des Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt am 23. Juli 2026 sind die darin enthaltenen Änderungen der Thüringer Jagdverordnung (ThJGAVO) am 24. Juli 2026 in Kraft getreten.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für die jagdliche Praxis:

Erweiterte Möglichkeiten bei der Bejagung von Haarraubwild

Künftig ist die Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie von Nachtzielgeräten (unter Beachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen) auch bei der Bejagung des Haarraubwildes zulässig (§ 10 Satz 1 ThJGAVO).

Elektronische Streckenmeldung möglich

Die zuständige Jagdbehörde kann künftig die elektronische Form der Streckenmeldung anordnen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 ThJGAVO). Damit wird ein weiterer Schritt zur Digitalisierung jagdlicher Verwaltungsabläufe ermöglicht.

Neue Regelungen zum Hochwildabschuss außerhalb von Einstandsgebieten

Für Rot-, Dam- und Muffelwild gilt außerhalb der jeweiligen Einstandsgebiete künftig:

  • In Jagdbezirken außerhalb der jeweiligen Einstandsgebiete für Rot-, Dam- oder Muffelwild erfolgt der Abschuss ohne Zahl

  • Das Verhältnis von männlichem zu weiblichem Wild sowie Kälbern und Lämmern beträgt 1 : 4.

  • Die untere Jagdbehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen ein anderes Verhältnis festlegen oder den Abschuss aus besonderen Gründen beschränken (§ 21 Abs. 2 ThJGAVO).

Wichtig: Bereits bestehende, rechtskräftige Abschussfestsetzungen der unteren Jagdbehörden außerhalb von Einstandsgebieten bleiben weiterhin gültig, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben werden.

Digitalisierung der Wildursprungsscheine

Künftig können Wildursprungsscheine elektronisch erstellt und verarbeitet werden (§ 27 Abs. 1 ThJGAVO).

Ausgabe der Wildmarken

Die Ausgabe der Wildmarken erfolgt künftig durch die untere Jagdbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle (§ 28 Abs. 1 Satz 1 ThJGAVO).

Redaktionelle Anpassungen

Darüber hinaus wurden die Geschlechterbezeichnungen in § 33 ThJGAVO redaktionell angepasst.

Überarbeitung von Formularen

Geringfügig überarbeitet wurden außerdem:

das Formular des Rehwild-Abschussplans (Anlage 6),

das Muster der Streckenliste (Anlage 7),

sowie die Vorgaben zur Wildmarke (Anlage 10). Hier wurden die Anforderungen offener gestaltet, sodass künftig auch Kennzeichnungen zur elektronischen Verarbeitung zulässig sind.

Der Landesjagdverband Thüringen empfiehlt allen Jägerinnen und Jägern, Revierinhabern sowie Jagdbehörden, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Die Änderungen gelten seit dem 24. Juli 2026 und sind ab sofort bei der Jagdausübung zu beachten.

Den vollständigen Gesetzestext mit den jagdrechtlich relevanten Änderungen der Thüringer Jagdverordnung (ThJGAVO) finden Sie hier als Download.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren, Social-Media-Funktionen bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wir teilen auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website mit unseren Analysepartnern. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie und Cookie-Richtlinie. Datenschutzerklärung Cookie-Richtlinie