Rechtssichere Entnahme von Wölfen und Stärkung des Herdenschutzes
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und schafft eine rechtssichere Grundlage für ein aktives Wolfsmanagement zum Schutz von Weidetieren.
Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz:
Kern des Gesetzes ist ein ausgewogener Ansatz aus präventivem Herdenschutz und der Möglichkeit zur gezielten Entnahme von Wölfen, wenn Schutzmaßnahmen überwunden werden. Die Förderung von Zäunen und Herdenschutzhunden bleibt weiterhin bestehen und soll perspektivisch verbessert werden.
Durch die Gesetzesänderung erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, in Regionen mit hoher Wolfsdichte und festgestelltem günstigem Erhaltungszustand ein regionales Bestandsmanagement einzuführen. In diesen Gebieten kann eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober festgelegt werden. Zudem wird die Entnahme von Wölfen, die wiederholt Weidetiere reißen, unabhängig vom Erhaltungszustand rechtssicher ermöglicht.
Für Regionen, in denen präventiver Herdenschutz nicht oder nur eingeschränkt umsetzbar ist – etwa aufgrund topografischer Gegebenheiten –, können die Länder künftig besondere Weidegebiete ausweisen, um dort den Schutz der Weidetiere durch Entnahmen sicherzustellen.
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, betonte anlässlich des Kabinettsbeschlusses die Bedeutung der Weidetierhaltung für die Kulturlandschaft und die Notwendigkeit klarer, praxistauglicher Regeln, um Tierhalter wirksam zu entlasten.
Mehrheit der Bevölkerung befürwortet Bestandskontrolle beim Wolf
Eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag des Deutschen Jagdverbands (DJV) zeigt, dass die politischen Weichenstellungen auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung treffen. Knapp zwei Drittel der Deutschen sprechen sich dafür aus, den Wolf zur Bestandskontrolle in das Jagdrecht aufzunehmen. Ein ähnlich hoher Anteil befürwortet die gezielte Entnahme sogenannter Problemwölfe, die Haus- und Nutztiere töten.
Besonders hoch ist die Zustimmung in ländlichen Regionen, wo jeweils deutlich über zwei Drittel der Befragten entsprechende Maßnahmen unterstützen. In Städten liegt die Zustimmung bei etwa der Hälfte der Bevölkerung. Für die Umfrage wurden bundesweit 5.000 Menschen befragt.
Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland bewerten knapp die Hälfte der Befragten positiv, während rund ein Drittel die Entwicklung kritisch sieht. In ländlichen Räumen halten sich positive und negative Einschätzungen die Waage. Mehr als jeder vierte Befragte empfindet den Wolf als persönliche Bedrohung, in ländlichen Regionen sogar rund ein Drittel.
DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke sieht darin ein klares Signal: Die Jägerschaft sei bereit, Verantwortung zu übernehmen und ihre fachliche Kompetenz im Monitoring, im Wildtiermanagement sowie in der Aus- und Weiterbildung einzubringen.
Landesjagdverband Thüringen: Klarer Kurs für ein ausgewogenes Wolfsmanagement
Der Landesjagdverband Thüringen bewertet die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz als einen entscheidenden Fortschritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Artenschutz, Weidetierhaltung und jagdlicher Verantwortung.
Nun gilt es,
- die Umsetzung im Thüringer Jagdrecht zügig einzuleiten, sowie
- den günstigen Erhaltungszustand wissenschaftlich eindeutig für die deutsche Teilpopulation des Wolfs zu definieren.
Wolf ins Bundesjagdgesetz: Nur so kann gewährleistet werden, dass der Wolf dauerhaft und akzeptiert in unsere Kulturlandschaft integriert wird – im Einklang mit den Bedürfnissen von Mensch, Tier und Natur.
