Die ersten Bewegungs- und Drückjagden rücken näher. Der Landesjagdverband Thüringen e.V. erinnert deshalb alle Jägerinnen und Jäger daran, rechtzeitig an den erforderlichen Schießnachweis zu denken.
In Thüringen ist der Schießnachweis Pflicht
Wer in Thüringen an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild teilnimmt, muss den vorgeschriebenen Schießnachweis besitzen. Es handelt sich dabei nicht lediglich um eine freiwillige Vorgabe einzelner Jagdveranstalter, sondern um eine rechtliche Voraussetzung für die Teilnahme.
Die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ohne entsprechenden Schießnachweis kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Gerade jetzt, vor Beginn der Hauptsaison der Drückjagden, lohnt sich deshalb der Blick auf den eigenen Nachweis: Ist er noch gültig? Liegt er griffbereit vor? Oder muss vor den anstehenden Jagden noch ein neuer Nachweis erbracht werden?
Mehr als eine gesetzliche Pflicht
Unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe sollte das regelmäßige Training mit der Jagdwaffe für uns Jägerinnen und Jäger selbstverständlich sein.
Bewegungsjagden stellen besondere Anforderungen: Wild ist häufig nur für kurze Zeit sichtbar, Entfernungen und Geschwindigkeiten müssen sicher eingeschätzt und innerhalb weniger Sekunden muss entschieden werden, ob ein sicherer und tierschutzgerechter Schuss möglich ist.
Der Schießstand ersetzt dabei nicht die jagdliche Erfahrung – aber regelmäßiges Training schafft Sicherheit im Umgang mit der eigenen Waffe und hilft, die persönlichen Grenzen realistisch einzuschätzen.
Unser Appell: Kümmert euch rechtzeitig um euren Schießnachweis und nutzt die Gelegenheit zum Üben.
Die Jägerschaften und Schießstände in Thüringen bieten entsprechende Möglichkeiten zum Training und zum Erwerb des Schießnachweises an.
Sicher schießen. Verantwortung übernehmen. Waidgerecht jagen.
Der Landesjagdverband Thüringen e.V. wünscht allen Jägerinnen und Jägern eine sichere und erfolgreiche Drückjagdsaison.