Der Gesetzgeber schreibt vor, bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserwild und bei Nachsuchen brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden. Die jagdliche Brauchbarkeit ist durch die verschienenen Zucht- und Leistungsprüfungen der Zuchtvereine des Jagdgebrauchshundevereins (JGHV), der anderen Zucht- und Rasseverbände bzw. nach der Brauchbarkeitsprüfungen des Landesjagdverbandes Thüringen e. V., die nach der Thüringer Brauchbarkeitsprüfungsordnung in der jeweils aktuell geltenden Fassung ausgeschrieben und ausgerichtet werden, nachzuweisen. Nur leistungsgeprüfte Jagdgebrauchshunde sind der Garant für tierschutzgerechte Jagdausübung, fachgerechte Nachsuchenarbeit für die Jagdpraxis und bei der Bergung und Versorgung von Unfallwild bedeutsame Jagdhelfer.
Entsprechend ihres Verwendungszweckes werden in Thüringen verschiedene Jagdhunderassen gezüchtet und nach erfolgreicher Brauchbarkeitsprüfung bei der Jagd eingesetzt.
Der Landesjagdverband und die ihm zugehörigen Jägerschaften führen in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Vereinen der jeweiligen Rassen Schulungen für Hundeführer durch und organisieren Prüfungen und Leistungsvergleiche.
Das Jagdhundewesen wird vom LJVT gefördert. Beim Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit erhält der Hundeführer eine Anerkennung.
Die Führung und der Einsatz von geprüften und für die jeweilige Jagdart geeigneten Jagdhunden gehört mit zu den Grundsätzen des weidgerechten Jagens.
Für weitere Fragen können Sie sich gern an unseren Landesobmann für Jagdgebrauchshundewesen wenden:
Landesjagdverband Thüringen e. V.
Geschäftsstelle Erfurt
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