Bild Fisch fressender Kormoran

Kormoranverordnung und Wolf im Jagdrecht

Kormoranverordnung Thüringen und Wolf im Jagdrecht: Alle Änderungen erklärt

Die Herausforderungen im Spannungsfeld von Arten- und Naturschutz, Fischerei sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung nehmen in Thüringen weiter zu. Mit der neuen Kormoranverordnung und den bundespolitischen Weichenstellungen beim Wolf stehen zwei Tierarten im Fokus, die sowohl ökologisch bedeutsam als auch konfliktträchtig sind. Der Landesjagdverband Thüringen e.V. bringt sich hierzu aktiv und fachlich fundiert in die aktuellen Entwicklungen ein.

Neue Kormoranverordnung: Schutz für Fischbestände erweitert

Seit dem 28.03.2026 gilt in Thüringen eine neue Kormoranverordnung. Sie ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2016 und bringt eine entscheidende Neuerung mit sich: Kormorane dürfen künftig nicht mehr nur an Fließgewässern, sondern auch an Standgewässern bejagt werden, sofern sie dort erhebliche Schäden an natürlich vorkommenden Tierarten verursachen.

Umweltminister Tilo Kummer betont: „Die neue Verordnung ermöglicht uns, auch die Fische der Standgewässer in Thüringen vor nachhaltigen Fraßschäden durch den Kormoran zu schützen, ohne den Bestand des Kormorans zu gefährden.“

Diese Erweiterung ist aus Sicht vieler Fachleute notwendig, da sich die Belastung der Fischbestände zunehmend auch auf Seen und Teiche erstreckt. Trotz erheblicher Investitionen in die Gewässerqualität in den vergangenen Jahrzehnten werden die Zielvorgaben des europäischen Umweltrechts vielerorts weiterhin nicht erreicht.

Hintergrund zur Situation

  • Seit 2018 gewährt der Freistaat Thüringen finanzielle Ausgleichszahlungen für fischereiwirtschaftliche Schäden durch Kormorane.
  • Im Jahr 2025 wurden rund 80.000 Euro ausgezahlt – bei einem anerkannten Gesamtschaden von etwa 560.000 Euro.
  • Bereits seit 1998 besteht eine artenschutzrechtliche Ausnahme zur Bejagung von Kormoranen.
  • Die Jagdzeit ist jährlich auf den Zeitraum 16. August bis 31. März begrenzt.

 

Stellungnahme des Landesjagdverbands Thüringen 

Der Landesjagdverband Thüringen hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens intensiv mit dem Entwurf der neuen Kormoranverordnung auseinandergesetzt und eine fundierte Stellungnahme abgegeben.

Als anerkannter Naturschutzverband bringt der Verband seine Expertise aus jagdlicher Praxis und ökologischer Bewertung aktiv ein. Dabei wurden insbesondere folgende Punkte kritisch hervorgehoben:

  • Fachliche Unklarheiten im Verordnungsentwurf
  • Rechtliche und vollzugsrelevante Defizite
  • Die ausschließliche Beschränkung auf den Kormoran (Phalacrocorax carbo), die ein effektives Bestandsmanagement erschwert

 

Aus Sicht des Verbandes ist klar: Überhöhte Kormoranbestände haben nachweislich erhebliche Auswirkungen auf Fischpopulationen und aquatische Ökosysteme. Eine ausgewogene und praktikable Regelung ist daher essenziell.

 

Wolf künftig im Jagdrecht: Neue Perspektiven für Thüringen

Auch beim Wolf stehen bedeutende Veränderungen an: Der Bundesrat hat beschlossen, den Wolf in das Bundesjagdrecht aufzunehmen. Damit wird der Umgang mit dieser geschützten Art künftig neu geregelt.

 

Wie bewertet der Landesjagdverband die Entwicklung?

Der Landesjagdverband Thüringen sieht die geplanten Änderungen grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Auf Landesebene wird derzeit an der konkreten Umsetzung gearbeitet, unter anderem durch:

  • Anpassung der Jagdzeitenverordnung
  • Entwicklung eines Managementplans für den Wolf

 

Ziel ist es, insbesondere bei sogenannten Problemwölfen schneller und gezielter handeln zu können – etwa bei wiederholten Nutztierrissen trotz vorhandener Schutzmaßnahmen.

Wie geht es weiter in Thüringen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

1. Ganz allgemein: Wie steht der LJVT zu den geplanten Änderungen?

Der Landesjagdverband Thüringen bewertet die geplanten Gesetzesänderungen grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. In Thüringen bereitet das Umweltministerium die Umsetzung im Landesrecht vor. Vorgesehen ist unter anderem, die Jagdzeitenverordnung anzupassen und einen Managementplan für den Umgang mit der wachsenden Anzahl an Wolfsindividuen in Thüringen zu erarbeiten.

Ziel dieser Regelungen ist es, insbesondere bei sogenannten Problemwölfen schneller reagieren zu können – etwa, wenn trotz ausreichender Schutzmaßnahmen wiederholt Nutztiere gerissen werden. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass Lösungen geschaffen werden, die den zunehmenden Konflikten mit dem Wolf im ländlichen Raum, insbesondere im Bereich der Weidetierhaltung, Rechnung getragen werden.

2. Wird es mit der Änderung aus Sicht des Verbands tatsächlich zu Abschüssen in Thüringen kommen mit Blick auf die aktuelle Wolfspopulation im Land? Falls ja: Lässt sich schon schätzen, um wie viele Tiere es dabei gehen könnte?

Ob und in welchem Umfang es tatsächlich zu Abschüssen kommt, hängt maßgeblich von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung auf Landesebene, den jeweiligen Einzelfallentscheidungen sowie vom Erhaltungszustand der Deutschen Teilpopulation in Bezug auf die Zentraleuropäischen Subpopulation ab. Die Betrachtung des GEZ auf Basis biogeografischer Regionen innerhalb Deutschlands ist grober Unfug und weder rechtlich noch wissenschaftlich begründbar. Das kann man in Bezug auf Pflanzenarten machen, die sich nicht bewegen – aber nicht bei einem hochmobilen Spitzenprädator wie dem Wolf, der täglich weite Strecken von 20 – 40 km zurücklegen kann. Aus heutiger Sicht ist nicht von flächendeckenden Entnahmen in Thüringen auszugehen, sondern von gezielten Maßnahmen bei problematischen Individuen oder Rudeln. Eine belastbare zahlenmäßige Prognose ist derzeit nicht seriös möglich.

Für Thüringen gilt: Die aktuelle Entwicklung mit wiederholten Rissen – auch bei großen Weidetieren wie Rindern und Pferden – erhöht den Handlungsdruck, insbesondere wenn sich problematisches Verhalten (z. B. Gewöhnung/Konditionierung) verfestigt.

3. Nach welchen Kriterien sollte nach Ansicht des Verbands der Erhaltungszustand der Tiere bewertet werden?

Die Bewertung des Erhaltungszustands sollte aus Sicht des Verbandes auf einer bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Datengrundlage erfolgen. Wichtige Kriterien sind dabei:

  • Populationsgröße und -entwicklung (Trend)
  • Reproduktionsrate und Ausbreitung
  • genetischer Austausch (Konnektivität)
  • Mortalität (natürlich und anthropogen)

 

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission im vergangenen Jahr den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs gemeldet. Damit ist die Grundlage für ein regionales Wolfsmanagement gegeben.

Der LJVT fordert, dass nun auch ein klarer, wissenschaftlich fundierter Schwellenwert für den deutschen Anteil der Zentraleuropäischen Subpopulation festgelegt wird. Nur mit einer verbindlichen Definition des günstigen Erhaltungszustands lasse sich transparent und nachvollziehbar feststellen, wann Bestände reguliert werden dürfen.

„Solange unklar bleibt, wo genau die Grenze zwischen Erhaltungszustand und Überpopulation verläuft, fehlt es an Planbarkeit und Akzeptanz“. „Ein objektiver Schwellenwert schafft Vertrauen und ist Grundvoraussetzung für eine faktenbasiertes Wolfsmanagement.“ Es kann nur dann wirksam agieren, wenn die Strukturen in einer heute föderal sehr unterschiedlich verwalteten und sehr langsam agierenden Wolfsverwaltung deutlich gestrafft werden, um auf der Bundesebene zeitnah zu nachvollziehbaren Daten zu kommen.

4. Wenn ein Jäger künftig einen Wolf schießt – was wird mit dem Körper des Tiers passieren? Wenn ich die dann fürs Bundesjagdgesetz geltende Regelung richtig verstehe, dürfen die Tier beispielsweise ja auch nicht präpariert werden?

Der Wolf unterliegt weiterhin strengen naturschutzrechtlichen Vorgaben. Sollte es zu einer rechtmäßigen Entnahme kommen, erfolgt der Umgang mit dem Tierkörper nach den geltenden Bestimmungen des Natur- und Jagdrechts sowie veterinärrechtlicher Vorschriften.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der zuständigen Behörde die Untersuchung eines erlegten oder tot aufgefundenen Wolfes zu ermöglichen ist. Weitere Regelungen nach der Europäischen Artenschutzrichtlinie, der der Wolf weiter unterliegt, hängen von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung ab.

5. Wird es beim Jagdverband spezielle Schulungen für die Jagd auf Wölfe geben? Die meisten Thüringer Jäger dürften in ihrem Leben ja eigentlich noch keinen erlegt haben, oder?

Der Landesjagdverband Thüringen setzt bereits heute auf Qualifizierung im Wolfsmanagement. Gemeinsam mit dem Thüringer Umweltministerium (TMUENF) werden seit 2025 kontinuierlich Wolfsbeauftragte und Rissgutachter aus den Kreisen der Thüringer Jägerschaften ausgebildet, die das Management mit Augenmaß unterstützen.

Geschulte Rissgutachter leisten einen wichtigen Beitrag zum Monitoring: Sie untersuchen Rissereignisse von Wildtieren fachgerecht, dokumentieren Spuren wie Bissbilder, Fraßmuster oder Trittsiegel und sichern bei Bedarf genetische Proben.

Unabhängig von einer möglichen zukünftigen Entnahme ist der Wolf zudem dabei, perspektivisch fester Bestandteil der Jägerausbildung in den Jagdschulen zu werden. So wird sichergestellt, dass die Jägerschaft in Thüringen sowohl fachlich als auch rechtlich gut vorbereitet ist.

Fazit: Balance zwischen Schutz und Nutzung

Die Entwicklungen rund um Kormoran und Wolf zeigen deutlich: Thüringen steht vor komplexen naturschutzfachlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Es gilt, einen ausgewogenen Weg zu finden, der sowohl den Schutz bedrohter Arten als auch die berechtigten Interessen von Fischerei, Landwirtschaft und ländlichem Raum berücksichtigt.

Der Landesjagdverband Thüringen wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten – mit Sachverstand, Verantwortung und dem klaren Ziel einer nachhaltigen Nutzung und Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

BJagdG-Lesefassung

BJagdG-Reglungstext

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