Muffel im wald-Nachtjagdverbot im Saale-Orla-Kreis auf Muffelwild befristet ausgesetzt

Aufhebung Nachtjagdverbot im Saale-Orla-Kreis

Nachtjagdverbot im Saale-Orla-Kreis auf Muffelwild befristet ausgesetzt: Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 44/2025 Seite 1212 ff. wurde eine „Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zur Einschränkung des Verbots nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 5.a des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von Nachtzieltechnik und künstlichen Lichtquellen für die Bejagung von Muffelwild im Saale-Orla-Kreis“ veröffentlicht.

Diese rief und ruft viele Proteste weidgerechter und verantwortungsbewusster Jagdscheininhaber hervor, wurden hier doch gleich mehrere Tabus (Nachtjagdverbot für wiederkäuendes Schalenwild, Verbot des Einsatzes von Nachtzielhilfen zur Bejagung wiederkäuenden Schalenwildes) zumindest temporär ad acta gelegt.

Der Landesjagdverband und die Interessengemeinschaft Muffelwild Thüringen sehen diese „Sonder-AV“ äußerst kritisch und distanzieren sich von dieser „Allgemeinverfügung“. Sie ist nicht geeignet, das Problem der Großrudelbildung binnen einer vertetbaren Zeitspanne zu lösen. Aufgrund verstärkter Beunruhigung nicht nur des Muffelwildes erhöht sich die Gefahr wesentlich stärkerer Wildschäden insbesondere im Wald.

Die in der Region entstandenen Probleme wären auf anderen Wegen und mit bestehenden gesetzeskonformen Regularien bei deren konsequenter Anwendung und mit entsprechenden Kontrollen im Zusammenwirken Hegegemeinschaft – Jagdbehörde – Jägerschaft eher zu lösen gewesen.

Grundvoraussetzung aber ist, dass sich auch die auf Trophäenjagd und deren Verkauf orientierten Gemeinschaftsjagdbezirke incl. die aus hohen Jagdpachtpreisen nutznießenden Jagdgenossenschaften an der Problemlösung beteiligen. Geschieht dies nicht, ist diese von wenig Weitsicht zeugende „Allgemeinverfügung“ von vornherein eine zu korrigierende Fehlentscheidung eines falsch beratenen Landrats.

Das Präsidium des LJVT

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