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Wende beim Wolfsschutz-Rissgutachten am Tier

Wende beim Wolfsschutz

EU stuft Schutzstatus herab – Thüringen bildet Wolfsbeauftragte aus

Wende beim Wolfsschutz. Der Rat der Europäischen Union hat am 5. Juni 2025 für eine Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie gestimmt: Künftig wird der Wolf in Anhang V (geschützt) statt Anhang IV (streng geschützt) geführt. Mit der bevorstehenden Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist der Weg frei für ein aktives Wolfsmanagement. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Thüringen (LJVT) begrüßen diesen lang erwarteten Schritt ausdrücklich.

„Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für den ländlichen Raum – sie beendet das politische Versteckspiel hinter europäischem Recht“, erklärt der LJVT. Nun ist die Bundesregierung gefordert, auf nationaler Ebene die rechtlichen Grundlagen für ein wirksames Bestandsmanagement zu schaffen – insbesondere durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Wolfsmanagement mit Augenmaß – Schulungen in Thüringen

Parallel zur politischen Entwicklung nimmt Thüringen die praktische Umsetzung in Angriff: Das Thüringer Umweltministerium (TMUENF) hat erste Termine zur Ausbildung von Wolfsbeauftragten und Rissgutachtern aus den Reihen der Jägerschaft bekanntgegeben.

Schulungstermine:

18. oder 19. Juli 2025

05. oder 06. September 2025

Ort: Forstliches Bildungszentrum Gehren, ThüringenForst AöR

Anmeldung bis zum 10. Juli 2025 unter dem Kennwort „Rissgutachter Wolf“ an: info@ljv-thueringen.de

Mit zunehmender Ausbreitung der hochmobilen Art ist eine regionale Einschätzung ihrer Präsenz essenziell. Besonders in nicht etablierten Territorien können geschulte Rissgutachter aus der Jägerschaft zur Verbesserung der Datenlage beitragen. Das Monitoring durch Jägerinnen und Jäger ist unverzichtbar, um Durchzügler von sesshaften Rudeln zu unterscheiden und zielgerichtete Maßnahmen zu ermöglichen.

Faktenbasiert und akzeptanzorientiert

Der DJV mahnt zur Sachlichkeit im Umgang mit dem Thema: Die EU-rechtlich vorgeschriebene Berücksichtigung des Erhaltungszustandes bleibt bestehen – allerdings mit aktuellem Datenbezug, wie der Europäische Gerichtshof bestätigt hat. Eine überholte Schutzpolitik gefährdet letztlich die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf.

Ein jagdlich begleitetes, regional angepasstes Management ist der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen Miteinander von Mensch, Nutztier und Wildtier.

 

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