Tuberkulose-Wildtiermonitoring im Wartburgkreis im Jahr 2025: Vorstellung der Ergebnisse
Ab dem Frühjahr 2025 bis zum 31.12.2025 erfolgte die Durchführung eines Monitorings zur Untersuchung von Wildtieren auf Infektionen mit Tuberkuloseerregern (MTBC, Mycobacterium bovis, „Rindertuberkulose“) in bestimmten Jagdbezirken des Wartburgkreises.
Im Thüringer Jäger wurde dazu berichtet.
Anlass der Untersuchungen:
Auftreten der Rindertuberkulose im Wartburgkreis
Deutschland ist frei von Rindertuberkulose. Ausbrüche der Tierseuche kommen vereinzelt durch Einschleppung des Tierseuchenerregers auf verschiedenen Wegen vor.
Im Wartburgkreis sind seit 2022 mehrere Fälle der Rindertuberkulose in Rinderhaltungen amtlich festgestellt worden. Die betroffenen Ausbruchsbestände sind gesperrt. Die zur Bekämpfung erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Die betroffenen Bestände befinden sich in einem Sanierungsprozess. Trotz großer Fortschritte, dauert die Bestandssanierung weiter an. Ursache dafür ist die Charakteristik des Tuberkuloseerregers, insbesondere die lange Inkubationszeit.
Die Tuberkulose ist eine Zoonose, das bedeutet, dass der Erreger der Erkrankung wechselseitig zwischen Menschen und verschiedenen Säugetierspezies übertragen werden kann.
Verschiedene Wildtierspezies können ein Reservoir des Tuberkulose-Erregers in der Natur darstellen und somit zur Aufrechterhaltung eines Infektionskreislaufes zwischen Wild- und Haustieren beitragen.
Das Ziel des MTBC-Wildtiermonitorings im Wartburgkreis 2025 war es, zu prüfen, ob auch Wildtiere den Erreger in sich tragen.
Ergebnisse des MTBC-Wildtiermonitorings im Wartburgkreis 2025
Als Untersuchungsmaterial war dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises entweder der Aufbruch oder der gesamte Tierkörper erlegter und verendeter Wildtiere zu übergeben.
Zur Untersuchung auf Tuberkulose kamen im Wartburgkreis im Jahr 2025 insgesamt 781 Proben. Tiere folgender Spezies wurden untersucht (Anzahl der Proben jeweils in Klammern): Wildschwein (166), Waschbär (185), Steinmarder (2), Rotwild (31), Rotfuchs (113), Rehwild (256), Ratte (2), Muffelwild (1), Marder (3), Katze (3), Damwild (2), Dachs (17).
Im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) erfolgte die Aufbereitung des Probenmaterials sowie dessen Untersuchung mittels PCR (Polymerase-Kettenreaktion). Alle verdächtigen oder positiven Proben wurden einer Nachuntersuchung im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Jena, dem nationalen Referenzlabor für die Tuberkulose der Rinder, unterzogen.
Insgesamt wurden 12 Nachweise der Infektion von M. bovis bei Wildtieren bestätigt. Diese Nachweise erfolgten bei Tieren der Spezies Fuchs (3), Wildschwein (6) und Rotwild (3).
Im Jahr 2025 betrug der Anteil infizierter Tiere unter den zur Untersuchung gebrachten Wildtieren somit 1,5 %.
Die Nachweisrate beim Rotwild betrug 9,7 %, beim Wildschwein 3,6 % und beim Fuchs 2,6 %.
Anfang Januar 2026 wurde, erstmalig in Thüringen, bei einem Dachs die Tuberkulose nachgewiesen.
Alle Erreger der infizierten Wildtiere und der infizierten Rinder wurden isoliert und einer Genomsequenzanalyse unterzogen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Analysen war es möglich, zu ermitteln, ob ein Zusammenhang zwischen den Ausbruchsgeschehen in den Rinderhaltungen und in der Wildtierpopulation besteht. Im Ergebnis der durchgeführten Analysen, ist ein solcher Zusammenhang eindeutig nachweisbar.
In den betroffenen rinderhaltenden Betrieben sowie in der Wildtierpopulation im Wartburgkreis handelt es sich demnach um ein zusammenhängendes Ausbruchsgeschehen.
Die Fragen, wie der Eintrag des Tierseuchenerregers erfolgt ist und, ob das Geschehen zuerst im Wildtierbereich oder in der Rinderpopulation aufgetreten ist, bleiben weiterhin offen.
Wichtig ist es nun, den Fokus auf die konsequente Bekämpfung der Tierseuche im Wartburgkreis zu richten.
Bedeutung der Untersuchungsergebnisse für Jägerschaft und Landwirte
Um eine erfolgreiche Bekämpfung des Erregers erreichen zu können, ist ein wechselseitiger Infektionskreislauf zwischen Wild- und Nutztieren wirksam zu unterbrechen. Einer möglichen,
dauerhaften Etablierung eines Wildtierreservoires für M. bovis muss unbedingt entgegengewirkt werden. Dies ist sowohl im Interesse der Jägerschaft als auch der Landwirte in der Region.
Es ist daher wichtig, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontakte, und somit die gegenseitigen Ansteckungsmöglichkeiten, zwischen Haus- und Wildtieren auf praktikable Weise zu reduzieren. Von besonderer Bedeutung sind dabei Futter- und Wasserstellen. Dazu sind Austausch und Zusammenarbeit zwischen Jagdausübungsberechtigten und Landwirten direkt vor Ort notwendig.
Für alle beteiligten Akteure war die Durchführung des MTBC-Wildtiermonitorings 2025 mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Wir bedanken uns daher bei der Jägerschaft für das Engagement sowie die konstruktive Zusammenarbeit bei der Durchführung des MTBC-Monitorings im Jahr 2025.
Tuberkulose-Wildtiermonitoring in Thüringen 2026
Erweiterung der Gebietskulisse und Umstellung der Anforderungen an die Proben
Aus den vorgestellten Untersuchungsergebnissen des MTBC-Wildtiermonitorings 2025 im Wartburgkreis geht hervor, dass M. bovis regional bei Wildtieren nachweisbar ist. Das Wildtiermonitoring wird daher fortgeführt. Das MTBC-Monitoring 2026 ist, im Vergleich zum Vorjahr, inhaltlich und räumlich angepasst worden. Dabei wurden die Ergebnisse der vorangegangenen Monitoringperiode 2025 berücksichtigt.
Die Ziele des MTBC-Wildtiermonitorings 2026 sind:
1. Eine laufende Beobachtung einer zu- oder abnehmenden Prävalenz1 in der Wildtierpopulation in der betroffenen Region und
2. die Ermittlung der räumlichen Ausdehnung der von M. bovis bei Wildtieren betroffenen Regionen in Thüringen.
Im Rahmen des MTBC-Wildtiermonitorings 2026 besteht eine Untersuchungspflicht für:
a) Raubwild (Fuchs, Waschbär, Marderhund, Dachs) aus allen Jagdbezirken des Wartburgkreises und des Landkreises Schmalkalden-Meiningen,
b) Wild mit bedenklichen Merkmalen aus bestimmten, festgelegten Jagdbezirken im Wartburgkreis und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Stellen Jäger im Rahmen der Jagdausübung und der damit verbundenen Beurteilung des Wildes im lebenden oder erlegten Zustand relevante bedenkliche Merkmale fest, so ist der gesamte Tierkörper dem TLV zur Untersuchung auf MTBC zuzuleiten. Die jeweils verantwortlichen Jagdausübungsberechtigten werden durch das jeweils zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt darüber informiert.
Folgende relevante bedenklichen Merkmale für das Auftreten der Tuberkulose sind zu beachten:
- abnorme Verhaltensweisen oder Störungen des Allgemeinbefindens,
- Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache (Fallwild),
- Geschwülste oder Abszesse, die in inneren Organen oder in der Muskulatur vorkommen,
- Schwellungen der Gelenke oder Hoden, Hodenvereiterung, Leber- oder Milzschwellung, Darm- oder Nabelentzündung,
- offene Knochenbrüche, soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen in Zusammenhang stehen,
- erhebliche Abmagerung oder Schwäche (fehlendes Fluchtverhalten bzw. verringerte Fluchtdistanz),
- Verklebungen oder Verwachsungen von Organen mit Brust- oder Bauchfell,
- sonstige erhebliche sinnfällige Veränderungen außer Schussverletzungen,
- Knötchen, herdförmige Umfangsvermehrungen oder Abszesse der inneren Organe -vor allem der Lunge- sowie der regionalen Lymphknoten
Größe: wenige Millimeter bis faustgroß
Farbe: weiß-gelbliche Farbe
Konsistenz: rahmige bis feste, brüchige Konsistenz („verkäsend“),teilweise eitrig oder verkalkt (verkalkte Stellen knirschen beim Anschnitt),
- Schwellung bzw. Vergrößerung der Lymphknoten vor allem im Kopfbereich (Kehlgang), der Lunge sowie Leber und Darm.
Handelt es sich um Unfallwild, so werden, neben Raubwild, Wildschweine und Rotwild in das Monitoring einbezogen.
Die Tierkörper sind unmittelbar nach Fund bzw. Erlegung durch den Jagdausübungsberechtigten dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zuzuleiten, sofern eine Eigenanlieferung am TLV nicht in Betracht kommt. Dieses regelt die Entgegennahme in geeigneter Form.
Gegenüber dem Vorjahr wurde die Gebietskulisse erweitert (Übersichtskarte in Abb. 2).
Jagdausübungsberechtigten in den betroffenen Revieren wird, auf Antrag und je Tier, eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Umgang mit auffälligen Wildtieren aus anderen Regionen in Thüringen
Großwild ist stets im lebenden und im erlegten Zustand durch qualifizierte Jäger zu untersuchen, diese Verpflichtung gilt auch außerhalb des MTBC-Wildtiermonitoringgebietes. Dabei ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als bedenklich zum Verzehr für den Menschen erscheinen lassen.
Dazu zählen unter anderem Geschwülste und Abszesse in inneren Organen, sowie Abmagerung, typische Merkmale einer klinischen Tuberkulose (siehe auch Aufzählung der Merkmale unter Buchstabe b). Stellen Jäger solche bedenklichen Merkmale fest, ist in allen Fällen eine amtliche Fleischuntersuchung durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erforderlich. Diese Vorgehensweise ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben.
Auch in solchen Fällen kann in Thüringen auf Antrag eine Aufwandsentschädigung durch das TLV gewährt werden.
Anforderungen an die Biosicherheit und an die persönliche Schutzausrüstung der Jagdausübungsberechtigten sind stets einzuhalten
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises empfiehlt in den Monitoringgebieten folgende Schutzmaßnahmen beim Aufbrechen von Wildtierkörpern:
- Tragen von Einweg-Handschuhen und FFP2-Maske,
- Vermeiden von Schnittverletzungen,
- geeignete Desinfektion (tuberkulizid oder mykobakterizid, entsprechende Einwirkzeit ist zu beachten) von Händen und verwendeten Gerätschaften (insbesondere Messern)
Gegenseitige Unterstützung zwischen Veterinärbehörden und Jägerschaft weiterhin erforderlich
Für die Fortführung des MTBC-Wildtiermonitorings 2026 sind wir weiterhin auf tatkräftige Unterstützung durch die Jägerschaft angewiesen. Insbesondere bei der Einschätzung, ob bedenkliche Merkmale vorliegen, sind das Fachwissen, die Erfahrung sowie das Engagement der Jägerschaft gefragt.
Für weitere Auskünfte zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das für Ihren Jagdausübungsbezirk zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
1 Prävalenz: Anzahl der infizierten Tiere innerhalb der Population