Rechtsstaat gestärkt: Verwaltungsgerichtshof München schafft Klarheit beim Waffenrecht
Ein wichtiges Urteil für alle Jägerinnen und Jäger – und ein Signal für einen rechtsstaatlichen Vollzug des Waffenrechts.
VGH München schafft Klarheit beim Waffenrecht:
In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Waffenbehörden in verschiedenen Bundesländern bei Jägerinnen und Jägern eine zusätzliche Bedürfnisprüfung für den Erwerb weiterer Langwaffen verlangt oder sogar bereits bestehende Waffenbesitzkarten infrage gestellt. Teilweise wurden diese Maßnahmen mit einer vermeintlichen Höchstzahl an Langwaffen begründet – obwohl das Waffengesetz hierfür keine Grundlage vorsieht.
Der Verwaltungsgerichtshof München (Urteil vom 26. Februar 2026 – Az. 24 B 25.1740) hat dieser Praxis nun eine deutliche Absage erteilt.
Ein klares Signal für Rechtssicherheit
Der VGH München stellt unmissverständlich fest, dass Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins nach § 13 Absatz 2 Waffengesetz grundsätzlich keiner zusätzlichen Bedürfnisprüfung für den Erwerb von Langwaffen sowie bis zu zwei Kurzwaffen unterliegen – sofern diese jagdrechtlich zulässig sind.
Damit widerspricht das Gericht ausdrücklich einer Rechtsauffassung, auf die sich in den vergangenen Jahren verschiedene Behörden gestützt hatten. Diese wiederum beriefen sich häufig auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen aus dem Jahr 2021 und leiteten daraus weitreichende Einschränkungen für Jägerinnen und Jäger ab.
Das aktuelle Urteil aus München setzt hier ein wichtiges Gegengewicht und stärkt die Rechtssicherheit für alle Legalwaffenbesitzer.
Bedeutung für Thüringen - VGH München schafft Klarheit beim Waffenrecht
Auch im Freistaat Thüringen verfolgen wir die Entwicklungen rund um die geplante Novellierung des Waffenrechts mit großer Aufmerksamkeit.
Erst in dieser Woche konnten wir dieses Thema im persönlichen Gespräch mit der Thüringer Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Beate Meißner, offen ansprechen.
Dabei haben wir deutlich gemacht, was uns als Landesjagdverband besonders wichtig ist:
Rechtstreue Jägerinnen und Jäger dürfen nicht mit Straftätern oder Besitzern illegaler Waffen gleichgesetzt werden.
Das Waffenrecht muss praktikabel, rechtssicher und am geltenden Bundesrecht orientiert bleiben.
Zusätzliche Hürden oder unterschiedliche Auslegungen durch einzelne Behörden schaffen Rechtsunsicherheit und untergraben das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln.
Wir haben den Eindruck gewonnen, dass unsere Argumente auf offene Ohren gestoßen sind. Frau Ministerin Meißner kennt die Bedeutung der Jagd für Natur-, Arten- und Wildtiermanagement ebenso wie die Verantwortung, die Jägerinnen und Jäger täglich übernehmen. Der wertschätzende Austausch hat gezeigt, dass der Dialog zwischen Politik und Jägerschaft unverzichtbar ist.
Als Interessenvertretung der Thüringer Jägerschaft werden wir die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Waffenrecht bundesweit einheitlich, rechtsstaatlich und gesetzeskonform angewendet wird.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes München ist dafür ein wichtiges Signal. Es stärkt nicht nur die Rechte der Jägerinnen und Jäger, sondern erinnert auch daran, dass Behörden an Recht und Gesetz gebunden sind.
Gerade in einer Zeit, in der über Verschärfungen des Waffenrechts diskutiert wird, braucht es eine klare Trennung zwischen legalem Waffenbesitz verantwortungsbewusster Bürger und dem konsequenten Vorgehen gegen illegalen Waffenbesitz und Waffenkriminalität. Diese Differenzierung haben wir auch im Gespräch mit der Justizministerin deutlich gemacht.
Gemeinsam für eine starke Jägerschaft
Der Landesjagdverband Thüringen wird sich auch künftig auf allen politischen Ebenen für die Interessen seiner Mitglieder einsetzen – sachlich, fachlich fundiert und mit klarer Haltung.
Politik lebt vom Dialog. Jagd auch.
Nur wenn wir unsere Stimme gemeinsam erheben, können wir die Zukunft der Jagd aktiv mitgestalten und dafür sorgen, dass Rechtssicherheit, Waidgerechtigkeit und Verantwortung auch künftig die Grundlage unseres Handelns bleiben.
Weidmannsheil!