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Wer schlachtet schon gern Goldesel?

(Erfurt, 30. April 2025) Zum diesjährigen „Tag des Wolfes“ am 30. April ein Kommentar vom Landesjagdverband Thüringen e.V.

Diese Frage kann sich ein jeder sehr leicht beantworten, wenn er dahinter steigt, wie sich die wirklich großen nichtstaatlichen Natur-, Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen finanzieren und enorme Werbeeinnahmen generieren. Man nehme eine Tierart, baue sie zu einem Sympathieträger auf, der ohne finanzielle Unterstützung des Menschen nicht überleben wird. Natürlich war (…und ist …) es der Mensch, der den ursprünglichen Lebensraum dieser „flagship-Art“ derart negativ veränderte oder dieser Tierart direkt „ans Leder“ ging, dass sie in der aktuellen Misere steckt. Derartiges entsprechend werbewirksam und Tränendrüsen aktivierend verpackt erschließt Geldquellen. Wie dieses Geld dann tatsächlich verwandt wird und wieviel Prozent der Einnahmen tatsächlich für diese eine Wildtierart zum Einsatz kommen, das bleibt ein streng gehütetes Geheimnis. Egal, ob Robbenbaby, Eisbär, Wal, Delphin, Pinguin oder auch Mauswiesel … es funktioniert! Aber …

… aber es gibt Tierarten, die „fern der Heimat“ sind und es gibt hochintelligente Spitzenprädatoren in einer Kulturlandschaft, die vom Menschen geformt, durch sein Tun erhalten und genutzt werden kann und muss; eine Kulturlandschaft, deren Nutzung auch menschliche Existenzen sichert und diese ernährt. Insofern ist es also keineswegs Panikmache, wenn sich im ländlichen Raum zunehmend Widerstand gegen eine offensichtlich grenzenlose Ausbreitung des Wolfes regt. Herdenschutzhunde und Zaunförderungen können zwar partiell Nutztierrisse minimieren oder punktuell verhindern, sind aber kostenintensiv und binden Arbeitskraft. Nicht alle Weideflächen sind wolfssicher zäunbar. Dies würde auch Lebensräume anderer Wildtierarten einschränken, ist also ebenso wie die Mär der unüberwindbaren Herdenschutzhunde in Wirklichkeit eine Sackgasse des Glaubens. Offenbar gibt es aber auch in Fragen der Entschädigungen für Nutztierrisse eine Zweiklassengesellschaft. So scheinen „kleine Nutztierhalter“ oftmals einen sehr bürokratischen Kampf führen zu müssen, um Entschädigungen für ihre Tiere zu erhalten. Bei großen Weidetierhaltern scheinen sich auch die staatlichen Geldsäckel leichter zu öffnen …  All dies betrifft zunächst zwar nur den „Nutztierbereich“, zeigt aber schon jetzt auf, dass die Akzeptanz des Rückkehrers Wolf an einem seidenen Faden hängt.

Dass sich in Fragen Wolf schleunigst etwas ändern muss, haben sowohl die EU als auch selbst unser Umweltministerium erkannt. Natürlich gibt es da noch ein großes Hindernis. Das sind die auf Papier stehenden Gesetze und … Papier ist geduldig. Insofern sollten wir uns alle nicht der Illusion kurzfristiger Änderungen oder Lösungen hingeben. Es ist also keineswegs damit getan, den Wolf kurzfristig ins Jagdrecht aufzunehmen, denn an seinem Schutzstatus ändert sich noch nichts.

Wir Jägerinnen und Jäger können aber eines tun: Wir müssen wesentlich aktiver in das Monitoring, in den Nachweis der tatsächlichen Verbreitung und Dokumentation der Anzahl der Wölfe einsteigen und verlässliche Zahlen liefern. Nur so können wir die auch politischen Entscheidungsträger zu schnellerem Handeln zwingen. Gleichzeitig sollten wir uns alle stark machen und unser Wissen um Isegrim weitervermitteln. Dabei tut auch der Hinweis an so manche Jagdgenossen ob der Erhaltung des Jagdwertes ihrer Flächen durchaus not. Spitzenprädatoren, wie der Wolf regulieren nicht nur den Wildbestand oder sind der Untergang einer Art, sie können auch zu partiellen Anstieg von Wildschäden führen … siehe auch die Erfahrungen aus unserem Nachbarland Österreich, wo man wesentlich pragmatischer sich der Thematik Wolf öffnet.

Frank Herrmann / Redakteur

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