LJVT bringt sich mit fundierter Stellungnahme in die Novellierung der Thüringer Jagdzeitenverordnung ein
Stellungnahme Novellierung der Thüringer Jagdzeitenverordnung: Der Landesjagdverband Thüringen e. V. hat seine Stellungnahme zur geplanten Änderung der Thüringer Jagdzeitenverordnung fristgerecht beim Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten eingereicht. Damit bringt sich der Verband als anerkannter Jagd- und Naturschutzverband aktiv in das Anhörungsverfahren ein und vertritt die Interessen der Thüringer Jägerschaft auf fachlich fundierter Grundlage.
Im Mittelpunkt steht die geplante Vorverlegung der Jagdzeit auf Rehböcke und Schmalrehe. Der LJVT unterstützt eine gezielte Aprilbejagung dort, wo sie aus waldbaulichen Gründen erforderlich ist – insbesondere auf Wiederbewaldungs-, Verjüngungs- und Kalamitätsflächen. Gleichzeitig spricht sich der Verband gegen eine pauschale Freigabe sämtlicher Waldflächen ab dem 1. April aus. Nach Auffassung des LJVT lässt die vorgelegte Evaluation keinen ausreichenden Nachweis erkennen, dass eine generelle Ausweitung der Jagdzeiten zu einer wirksameren Bestandsregulierung oder einer nachhaltigen Verbesserung der Waldverjüngung führt.
Ebenso weist der Verband darauf hin, dass die vorgesehene Regelung eine Kann-Bestimmung ist. Niemand ist verpflichtet, Rehwild bereits im April zu bejagen. Vielmehr muss die Entscheidung weiterhin revierbezogen und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse getroffen werden. Eine moderne Jagdpolitik braucht differenzierte Lösungen statt pauschaler Regelungen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme ist die stärkere Orientierung jagdrechtlicher Entscheidungen an wildbiologischen Erkenntnissen. Der LJVT fordert, den biologischen Jahresrhythmus des Wildes stärker zu berücksichtigen und die Erkenntnisse der Jenaer Erklärung künftig konsequenter in die Jagdgesetzgebung einzubeziehen. Dazu gehört auch die Anregung, Gesellschaftsjagden auf Schalenwild grundsätzlich bis zum 31. Dezember zu begrenzen und die Kernwinterzeit störungsärmer zu gestalten.
Darüber hinaus macht der Verband deutlich, dass eine differenzierte Jagdzeitenregelung nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie durch eine qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildung der Jägerschaft begleitet wird. Wildbiologie, Wildökologie und die Auswirkungen unterschiedlicher Bejagungsstrategien müssen künftig einen noch höheren Stellenwert einnehmen. Fachliche Qualifikation ist die Grundlage einer verantwortungsvollen und gesellschaftlich akzeptierten Jagd.
Auch zu weiteren Themen der Verordnung hat der LJVT klar Stellung bezogen. Die Aufnahme des Wolfes und des Goldschakals in das Jagdrecht wird ebenso bewertet wie die dauerhafte Regelung zur Schwarzwildbejagung, die Vorverlegung der Jagdzeit auf die Rabenkrähe und die Einführung einer Jagdzeit für die Graugans. In allen Bereichen bringt der Verband konkrete Verbesserungsvorschläge ein und setzt sich für praktikable, wildbiologisch fundierte und rechtssichere Lösungen ein.
Mit der Stellungnahme unterstreicht der Landesjagdverband Thüringen erneut seinen Anspruch, die Interessen der Thüringer Jägerinnen und Jäger kompetent, konstruktiv und mit wissenschaftlich fundierten Argumenten gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten. Eine starke Jägerschaft braucht eine starke Interessenvertretung – dafür setzt sich der LJVT ein.