Zweites Thüringer Entlastungsgesetz: Bürokratieabbau darf nicht zulasten von Wild, Jagd und Ehrenamt gehen
Landesjagdverband Thüringen nimmt kritisch Stellung zu geplanten Änderungen im Jagdrecht – Hegegemeinschaften, Rehwildbewirtschaftung und staatliche Verantwortung im Fokus
Der Landesjagdverband Thüringen e. V. (LJVT) hat sich umfassend mit dem Entwurf des Zweiten Thüringer Entlastungsgesetzes auseinandergesetzt und zu den vorgesehenen Änderungen des Thüringer Jagdrechts Stellung genommen. Dabei unterstützt der Verband ausdrücklich das Ziel der Landesregierung, unnötige Bürokratie abzubauen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Allerdings sieht der LJVT bei mehreren geplanten Regelungen erheblichen Änderungsbedarf.
Die zentrale Frage lautet: Wird tatsächlich Bürokratie abgebaut – oder werden staatliche Aufgaben und zusätzliche Verpflichtungen lediglich auf Jagdausübungsberechtigte, Jagdgenossenschaften und ehrenamtliche Organisationen verlagert?
Zweites Thüringer Entlastungsgesetz: Bürokratieabbau oder Verlagerung von Verantwortung?
Digitalisierung, vereinfachte Meldeverfahren und weniger Verwaltungsaufwand sind grundsätzlich zu begrüßen. So unterstützt der LJVT beispielsweise die Einführung eines digitalen Jagdkatasters und die Reduzierung der jährlichen Streckenmeldungen von vier auf zwei.
Kritisch wird es jedoch dort, wo die Verwaltung entlastet werden soll, während für die unmittelbar Betroffenen neue Verpflichtungen entstehen.
Ein Beispiel ist die geplante Abschaffung der staatlichen Rehwildabschussplanung. An ihre Stelle sollen Zielvereinbarungen zwischen Jagdpächtern und Verpächtern treten. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen diese jedoch verbindliche Mindestabschüsse für drei Jagdjahre enthalten.
Damit stellt sich die Frage, ob tatsächlich Bürokratie entfällt oder lediglich die Zuständigkeit für deren Erfüllung verlagert wird.
Der LJVT fordert deshalb, dass neue Zielvereinbarungen flexibel, praxistauglich und an den tatsächlichen Verhältnissen im jeweiligen Jagdbezirk ausgerichtet sein müssen.
Hegegemeinschaften: Bewährte Strukturen nicht leichtfertig aufgeben
Besonders kritisch bewertet der Landesjagdverband die geplanten Änderungen bei den Hegegemeinschaften.
Rot-, Dam- und Muffelwild kennen keine Reviergrenzen. Ihre Lebensräume erstrecken sich häufig über zahlreiche Jagdbezirke. Eine nachhaltige Bewirtschaftung dieser Wildarten erfordert deshalb verbindliche, revierübergreifende Abstimmungen.
Die vorgesehene Entwicklung hin zu freiwilligen privatrechtlichen Zusammenschlüssen birgt aus Sicht des LJVT die Gefahr, bestehende und funktionierende Strukturen erheblich zu schwächen.
Wenn sich einzelne Jagdbezirke einer gemeinsamen Abstimmung entziehen können, wird eine auf wildbiologischen Erkenntnissen beruhende Bewirtschaftung deutlich erschwert.
Der Landesjagdverband fordert deshalb den Erhalt der Pflichtmitgliedschaft in Hochwild-Hegegemeinschaften sowie deren organisatorische Stärkung.
Funktionierende Hegegemeinschaften sind keine überflüssige Bürokratie. Sie sind ein wichtiges Instrument verantwortungsvoller Wildbewirtschaftung.
Gleichzeitig erkennt der Verband an, dass ehrenamtliche Vorstände von unnötigen organisatorischen und administrativen Belastungen befreit werden müssen.
Und was hat eigentlich das Wild davon?
Bei allen Diskussionen über Verwaltungsvereinfachungen darf eine grundlegende Frage nicht in den Hintergrund geraten: Welche Auswirkungen haben die geplanten Änderungen auf unsere heimischen Wildtiere?
Wild benötigt geeignete Lebensräume, Ruhe, Rückzugsmöglichkeiten, natürliche Sozialstrukturen und eine Bewirtschaftung, die sich an wildbiologischen Erkenntnissen orientiert.
Gerade beim Rotwild müssen großräumige Lebensraumansprüche und Wanderbewegungen berücksichtigt werden. Eine ausschließlich auf einzelne Jagdbezirke oder Abschusszahlen ausgerichtete Betrachtung wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
Diese grundsätzliche Frage hat der Landesjagdverband auch im direkten Gespräch mit den zuständigen politischen und fachlichen Entscheidungsträgern aufgeworfen.
Rehwild: Weniger Formulare dürfen nicht neue Pflichten bedeuten
Die geplante Abschaffung der staatlichen Rehwildabschussplanung könnte grundsätzlich mehr Eigenverantwortung ermöglichen.
Allerdings sieht der Verordnungsentwurf weiterhin verbindliche Mindestabschusshöhen in den Zielvereinbarungen vor.
Der LJVT kritisiert, dass damit zwar eine behördliche Bearbeitung entfallen könnte, für Jagdausübungsberechtigte jedoch weiterhin erhebliche Dokumentations- und Abstimmungspflichten bestehen bleiben.
Der Verband fordert deshalb qualitative Bewirtschaftungsziele, flexible Vereinbarungen und die Berücksichtigung örtlicher Lebensraumverhältnisse.
Eine pauschale Ausrichtung der Rehwildbewirtschaftung an möglichst hohen Abschusszahlen lehnt der LJVT ab.
Niederwildschutz braucht Zusammenarbeit
Auch die vorgesehenen Änderungen bei den Niederwildhegegemeinschaften verdienen eine differenzierte Betrachtung.
Die Hege von Feldhase, Rebhuhn und anderen Niederwildarten erschöpft sich nicht in der Festlegung von Abschusszahlen.
Lebensraumverbesserungen, Prädatorenmanagement, Wildtiermonitoring und die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft sind wesentliche Bestandteile eines erfolgreichen Niederwildschutzes.
Das Projekt „Wilde Feldflur“ im Erfurter Becken zeigt, welche Möglichkeiten eine abgestimmte Zusammenarbeit verschiedener Akteure bietet.
Der LJVT fordert daher, dass freiwillige Niederwildhegegemeinschaften auch künftig ausdrücklich möglich bleiben und fachlich unterstützt werden.
Wildunfälle: Tierschutz muss Vorrang haben
Der Landesjagdverband begrüßt die beabsichtigte Vereinfachung der Meldewege bei Wildunfällen.
Allerdings muss sichergestellt bleiben, dass Informationen über verletztes Wild unverzüglich bei den zuständigen Jagdausübungsberechtigten ankommen.
Besonders kritisch sieht der Verband eine Beschränkung der Meldepflicht auf Schalenwild. Auch verletzte Niederwildarten und andere Wildtiere benötigen gegebenenfalls schnelle Hilfe.
Der LJVT fordert deshalb eine verlässliche Informationsweitergabe zwischen Polizei, Forstdienststellen und Jagdausübungsberechtigten sowie eine umfassendere Berücksichtigung des Tierschutzes.
Landesjagdverband: Mitwirkungsmöglichkeiten nicht ohne Not streichen
Kritisch bewertet der LJVT auch die geplante Änderung des § 53 Thüringer Jagdgesetz.
Danach sollen bisherige gesetzliche Ermächtigungen zur Mitwirkung von Jägervereinigungen bei Verstößen gegen die Weidgerechtigkeit und zur Übertragung nicht-hoheitlicher Aufgaben entfallen.
Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Möglichkeiten bisher nicht genutzt worden seien.
Der Landesjagdverband stellt hierzu die Frage, welcher konkrete Verwaltungsaufwand durch die Streichung einer bislang ungenutzten Regelung tatsächlich eingespart wird.
Zugleich könnten dadurch zukünftige Möglichkeiten einer fachlichen Zusammenarbeit zwischen Land und Verband eingeschränkt werden.
Ehrenamt stärken statt zusätzlich belasten
Die Thüringer Jägerschaft übernimmt zahlreiche Aufgaben im öffentlichen Interesse – vom Wildtiermonitoring über die Rehkitzrettung und Wildunfallnachsuchen bis hin zur Lebensraumgestaltung und jagdlichen Ausbildung.
Dieses Engagement verdient verlässliche Rahmenbedingungen.
Wenn staatliche Verwaltungsaufgaben reduziert werden, darf dies nicht automatisch zu zusätzlichen Belastungen für ehrenamtliche Organisationen und Privatpersonen führen.
Aus Sicht des LJVT muss deshalb auch geprüft werden, welche tatsächlichen Entlastungen innerhalb der staatlichen Verwaltung entstehen und ob die angestrebten Einsparungen für die Betroffenen spürbar werden.
Landesjagdverband fordert Nachbesserungen
Der Landesjagdverband Thüringen wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam und konstruktiv begleiten.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, notwendige Reformen zu verhindern. Vielmehr müssen die geplanten Änderungen fachlich tragfähig, rechtssicher und für die jagdliche Praxis umsetzbar sein.
Unsere Forderung ist klar: Bürokratieabbau muss eine tatsächliche Entlastung bringen. Er darf weder bewährte Strukturen der Wildbewirtschaftung schwächen noch die Verantwortung gegenüber unseren heimischen Wildarten aus dem Blick verlieren.
Der LJVT wird seine Positionen weiterhin konsequent gegenüber Politik und Verwaltung vertreten und seine Mitglieder sowie die Öffentlichkeit über die weitere Entwicklung informieren.
Unser ausdrücklicher Dank gilt an dieser Stelle allen Mitgliedern, Kreisjägerschaften und Hegegemeinschaften, die sich mit ihren fachlichen Einschätzungen, wertvollen Hinweisen und konkreten Zuarbeiten in die Erarbeitung unserer Stellungnahme eingebracht haben. Dieses Engagement und die gebündelte Expertise aus der jagdlichen Praxis bilden eine wichtige Grundlage für eine fundierte und glaubwürdige Interessenvertretung. Sie zeigen zugleich, wie wichtig der Zusammenhalt und die aktive Mitwirkung innerhalb unserer Verbandsstrukturen sind.
Die ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Zweiten Thüringer Entlastungsgesetzes stellen wir unseren Mitgliedern und allen Interessierten zur Verfügung. Damit möchten wir unsere Positionen und unser Engagement für die Interessen der Thüringer Jägerschaft transparent und nachvollziehbar machen.